Hat mein Vermieter/Vermieterin das Recht dazu?

Ich bin vor 1 1/2 in eine wohnung eingezogen, zu der zeit wurde mit meinem eig. vermieter kein Mietvertrag geschweige denn ein Mündlicher Mietvertrag abgeschlossen mit der Begründung, er wüsste die quadratmeterzahl nicht mehr, er würde sich erkundigen und mir bescheid geben, was bis dato nicht geschah…was mein vater bezeugen kann weil er dabei gewesen ist…daraufhin wollte meine mutter sich um den Mietvertrag kümmern, worauf mein eig. vermieter es als „egal“ betitelte, da er froh sei das in der wohnung überhaupt jemand wohnt, sonst würde sie kaputt gammeln…nebenbei bemerkt, er war ein freund und hatte sehr sehr viel geld…nun ist er leider leider an einem Autounfall verstorben, und seine Mutter fordert mich nun auf, die Miete über 1 1/2 jahre nach zu zahlen, mit einer summe die ich nicht Bezahlen kann. Darf sie das so eifach ohne Beweise und Zeugen?

Was haben sie in der Zeit an Miete gezahlt ?

Nichts…ich hatte keine Kontodaten bekommen, geschweige denn Mietkosten oder sonstiges,
also hatte ich keine info wohin die Miete soll und wie viel sie betrug.

Was haben sie in der Zeit an Miete gezahlt ?

Dann haben sie genügend gespart , um sich auf eine eventuelle Klage einzulassen , wobei ich fast annehme , dass das dem Vermieter auch zu riskant ist …

Der Vermieter kann die ortsübliche Miete für die Dauer der Wohungsnutzung durch Sie nachfordern. Die mietweise Nutzung der Wohnung durch Sie ist immerhin unstrittig. Darüber hinaus steht ihm im Hinblick auf einen Mietrückstand von mehr als 2 Monatmieten ein fristloses Kündgiungsrecht für den Fall zu, dass Sie nicht zahlen können oder wollen.