Ist meine Tochter 15 Schwanger ,eine eigene Bedarfsgemeinschaft und kann eine eigene Wohnung
im angemieteten Haus der Mutter anmieten ?
Wie gross darf die Wohung sein ???
Sie ist minderjährig und gehört so zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Mutter das sollte besser mit dem Jugendamt geklärt werden ob sie in dem Alter eine Wohnung mieten darf.
Ich bezweifle sehr das die Arge zulässt das sie im gemieteten Haus ihrer Mutter selber zu miete wohnt wohnt, da sie minderjährig ist muß sich die Mutter kümmern das gehört zur fürsorgepflicht:
Ist meine Tochter 15 Schwanger ,eine eigene
Bedarfsgemeinschaft und kann eine eigene Wohnung
im angemieteten Haus der Mutter anmieten ?
Wie gross darf die Wohung sein ???
Hallo,leider bin ich kein richtiger Experte,sa daß ich die Frage nur unter Vorbehalt für die Richtigkeit beantworten kann-ich hatte sie weitergegeben,aber noch keine Antwort erhalten. Also-Deine Tochter und ihr Baby sind eine eigene Bedarfsgemeinschaft und dürfen meines Wissens auch,wenn Deine Tochter dazu in der lage ist,in einer eigenen abgeschlossenen Wohnu ng wohnen. Wie das mit 15 Jahren geregelt wird weiss ich nicht,aber für eine z.B.Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind(2Pers.)werden hier in Niedersachsen von der Arge 60 qm gestattet,die nach 10qm nach oben variieren können,wenn es sich um ein Pflegekind oder ein Kind mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung handelt.Ich hoffe,Du kannst was mit meiner Antwort anfangen,bzw.bekommst noch ein Feedback,ob das richtig ist! Alles Liebe für euch!
Ist meine Tochter 15 Schwanger ,eine eigene
Bedarfsgemeinschaft und kann eine eigene Wohnung
im angemieteten Haus der Mutter anmieten ?
Wie gross darf die Wohung sein ???
Wenn/solange sie unter 25 und schwanger ist (bzw. ein eigenes Kind hat und es bis max. Alter 6 Jahre selber betreut) und dabei noch bei der Mutter/den Eltern wohnt, darf das Einkommen ihrer Eltern/Mutter nicht auf ihren (und ihres Kindes) ALG2-/ Sozialgeld- Bedarf angerechnet werden. -> § 9 Abs. 3 SGB II
Alles Andere dürfte von den genauen Umständen abhängen, z.B. ob sie noch in der Ausbildung ist und wie die Unterhaltsfrage geregelt ist (elterliche Unterhaltspflicht gegenüber Tochter während Ausbildung/ vom Vater des Kindes Betreuungs- und Kindesunterhalt für die Schwangere/ Mutter usw.)
Mit 15 wird (u.a. wegen „Schutz des Kindeswohls“ -für beide, Mutter und Kind-) zwangsläufig wohl auch noch das Jugendamt mit drin hängen, ggf. auch wegen der Wohn- und Kostenfrage /-übernahme und Zuständigkeit. Erster Ansprechpartner sollte das Jugendamt sein - wegen der Unterhaltsfragen und auch zur Abklärung der Wohnmöglichkeiten (und Finanzierungszuständigkeiten).-
http://hartz.info/index.php?topic=4908.0
Hallo,
Ich bin kein Experte und verstehe auch nicht weshalb Sie mich anschreiben.
Infos über HArtz 4 erhalten Sie am aller besten in Foren welche sich damit auskennen:
http://www.sozialhilfe24.de/forum/
MfG
Hallo martinchen 68
die Richtlinien für den Auszug aus dem Elterlichen Haus (Wohnung)haben sich verschärft. das Anmieten einer eigenen Wohnung für eine 15 Jahrige ist kaum möglich,daher wird sie auch keine eigene Badarfsgemeinschaft bilden können.
Die grösse des Wohnraumes ist heute nicht mehr relevant.Es heißt " angemessener" Wohnraum und richtet sich nach der aufzuwendenden Miete.
Da alles aber doch sehr schwammig ist und jeder Einzelfall geprüft werden muss, würde ich empfehlen, doch einfach einen Antrag zu stellen.dann hat man Gewissheit.
Mfg. sdm-korekt
Ist meine Tochter 15 Schwanger ,eine eigene
Bedarfsgemeinschaft und kann eine eigene Wohnung
im angemieteten Haus der Mutter anmieten ?
Wie gross darf die Wohung sein ???
Guten Tag.
Ihre Tochter würde eine eigene Bedarfsgemeinschaft begründen.
Wenn Sie Alg2 beziehen, dann macht die Vermietung an Ihre Tochter keinen Sinn, da die Miete Mieteinnahmen und auf Ihren Alg2-Anspruch angerechnet werden würde. Und Sie hätten zusätzliche Arbeit mit dem Finanzamt.
Ist meine Tochter 15 Schwanger ,eine eigene
Bedarfsgemeinschaft und kann eine eigene Wohnung
im angemieteten Haus der Mutter anmieten ?
Wie gross darf die Wohung sein ???