Hat Mieter wirklich Kaution angelegt?

Hallo Zusammen,

angenommen, beim Zustandekommen des Mietvertrages haben beide Parteien (M+VM) ausgemacht, dass der Mieter auf seinen Namen (wg. Freistellung der Zinsen) ein Mietkautionskonto eröffnet und dieses an den Vermieter verpfändet. Dies ist gängig und der Vermieter bekommt anschließend von der Bank ein Formular, in dem die Verpfändung nachzulesen ist und auch gleich für den Falle des Auszuges des Mieters die Möglichkeit besteht, zwischen verschiedenen Möglichkeiten (Geldrückzahlung gesamt, teilweise oder Einbehalten der Kaution) zu wählen. So der Wissensstand.
Nun ist der Vermieter verstorben. Die Erbin hat sämtliche Unterlagen übernommen - war auch bei den damaligen Verhandlungen mit Mieter und Vermieter dabei und kann sich erinnern, dass das Kautionsprozedere damals dem Mieter schon unangenehm war - er hats wohl einfach nicht begriffen, hat dann nochmal nachgefragt, wie er das jetzt machen soll (Ich muss da auf die Bank?!). Bei Durchsicht sämtlicher Unterlagen fällt der Erbin auf, dass absolut keine Unterlagen einer eventuellen Kaution vorliegen. Welche Möglichkeiten hat sie? Was würdet Ihr vorschlagen? Das Mietverhältnis läuft seit Okt. 2003…
Herzlichen Dank und liebe Grüße,
Tanja

Ich würde dem Mieter mitteilen, dass bei Durchsicht der Akten festgestellt wurde, dass die vereinbarte Kaution nicht bezahlt wurde und ihn auffordern, die Kautionszahlung umgehend zu leisten.

Sofern er ein Kautionssparbuch mit Verpfändungserklärung angelegt hat, wird er hier einen Nachweis über seine Hausbank erbringen können. Sollte sich heraustellen, dass er ein Sparbuch angelegt hat, wirst du ihm wohl eine Aufwandsentschädigung für die Umstände zahlen müssen.