Hat Nachbar Recht zu fotografieren

Hallo,

ich bin gerade dabei zu bauen. Die Nachbarn sind aus Prinzip gegen das Bauvorhaben und versuchen alles, dass der Bau von der Bauaufsicht eingestellt wird.

Jetzt sind sie letztes Wochenende auf ihr Vordach geschlichen und haben unsere Baustelle fotografiert.

Meine Frage: Dürfen die Nachbarn ohne meine Einwilligung mein Privatgrundstück fotografieren und dürfen sie diese Fotos irgendwie verwenden? Das ist doch ein Eingriff in meine Privatsphäre, oder?

Für Antworten und Ratschläge bin ich sehr dankbar.

Grüße Tine

Hi,

gegen von ausserhalb eures Grunstückes gemachte Photos über euer Grundstück ist garnichts einzuwenden.
Steht euer Bauvorhaben etwa auf wackligen Füssen?
Wenn da nicht alles geklärt ist, kann es für euch unter Umständen sehr teuer werden.
Gruss,

Hallo,

durch das Fotografieren eines Objektes werden keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Jeder hat nach dem Grundgesetz ein Recht am eigenen Bild. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf das Fotografieren von Personen.
Wenn jemand, um Fotos zu schiessen, auf dein Grundstück möchte, kannst du ihm dies mit Hinweis auf dein Hausrecht verweigern. Du kannst von ihm auch die Herausgabe von Fotomaterial verlangen, wenn er die Fotos geschossen hat, als er sich auf deinem Grundstück befand.
Wenn aber jemand von aussen dein Grundstück oder Hausobjekt fotografiert, dann kannst du ihm dies nicht verwehren.

Gruß,
Francesco

Auf sein eigenes Vordach kann er „schleichen“ solange er will - und auch fotografieren, solange er nicht dich oder deine familie fotografiert.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, wie entsetzlich teuer und stressreich so ein nachbarschaftsstreit werden kann - lieber teure prozesse vermeiden und gütlich einigen, wenn man dauernd bauverbote bekommt ist das misslich und nachbarschaftlichen beziehungen werden im Leben nicht mehr so wie man sich das vielleicht wünscht :frowning:

Gruß
Beate

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Nein, hat er nicht
Hallo Tine,

den vorhergehenden Antworten kann ich mich nicht anschliessen.

Sofern das Haus von einer allgemein zugänglichen Stelle aus (z. B. von der Strasse aus) fotografiert wird, gibt es kein Problem. Hier wurde jedoch auf das Vordach geklettert, um Fotos zu „Beweiszwecken“ zu schiessen. Ähnlich wie beim Fotografieren von der Luft aus oder von einer hohen Leiter aus, verletzt dieses das Hausrecht des Eigentümers.

Es liegt somit eine Verletzung der Rechte des Gebäudeeigentümers nach §§ 823 Abs. 1, 903 S. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB vor. Es besteht somit ein Unterlassungsanspruch, der notfalls gerichtlich durchgesetzt werden könnte.

Viele Grüsse,
S.