Guten Tag,
unterliegt eine Rechtsschutzversicherung (bzw. deren Mitarbeiter) der Schweigepflicht? Oder können sich diese an Gegner des Mandanten wenden, z.B. um Sachverhalte zu klären, so dass dieser dann weiss, was „auf ihn zukommt“?
unterliegt eine Rechtsschutzversicherung (bzw. deren
Mitarbeiter) der Schweigepflicht?
Natürlich.
Oder können sich diese an Gegner des Mandanten wenden, z.B. um :Sachverhalte zu klären,
Was ist denn da zu klären ? Aus den Angaben des Versicherten ergibt sich, ob die Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt. Da gibt es mit dem Gegner nichts zu klären.
Ja!
Tomate