Hat Schwarzfahrer einen Schadensersatzanspruch?

Moin,

ich hoffe, dass diese Frage noch nicht gestellt wurde. Ich hab mich gefragt, ob ein Schwarzfahrer Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn er beispielsweise im Bus stürzt, weil der Busfahrer zu schnell gefahren ist bzw. zu stark gebremst hat.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Lg Anja

Das ist natürlich eine Frage des Einzelfalls, aber dir geht es ja speziell darum, ob die Schwarzfahrt als solche einen Ausschlussgrund darstellt. Das würde ich klar verneinen:

  1. Was vertragliche Ansprüche angeht, so wird der Beförderungsvertrag ja gerade als wirksam angesehen. Darauf beruht schließlich auch das sog. erhöhte Beförderungsentgelt.

  2. Einen Grund für den Ausschluss der Delikthaftung sehe ich erst recht nicht. Man kann solche Ansprüche zwar durch Vereinbarung ausschließen, aber das wäre hier ja reichlichst konstruiert und absolut fernliegend.

  3. Einen Anspruch aus Gefährdungshaftung sehe ich spontan nicht wegen § 8 Nr. 2 StVG; das ist aber nur eine spontane Ansicht, das müsste noch mal jemand nachlesen :wink:

Levay