Hat sich Schüssel verschätzt?

„Mit großer Sorge…“ würde jetzt unser Bundespräsident Klestil diesen Beitrag beginnen. Und auch ich betracht mit großer Sorge die von Herrn Bundeskanzler geplante Pensionsreform. Obwohl ich zugeben muss, dass ich auf diesem Gebiet wahrlich kein Experte bin, sind mir schon einige interessante Dinge zu Ohren gekommen. Bis jetzt wurde das Thema Gerechtigkeit und Angleichung ja eher außen vor gelassen.

Doch worum es mir eigentlich geht: Die Reaktionen auf diese Reform, die Schüssel vielleicht etwas überraschten. Die Streiks hat er ja noch „geschnupft“ (vor denen braucht er auch nur bedingt Angst haben). Aber, dass Herr Haupt in seiner Verzweiflung den Herrn Bundespräsidenten verannlasst einen runden Tisch einzuberufen (an dem die Sozialpartner und alle Parteien vertreten sein sollen), hat Schüssel vielleicht schon Sorgenfalten abverlangt. Am gefährlichsten könnte jedoch der alte Bekannte aus dem Bärental werden. Denn Haider, der ja von Schüssel richtiggehend „zerstört“ wurde, könnte wenn seine Macht noch ausreicht, alleine aus Rache schon, die Regierung an der Reform zerbersten lassen.

Hat Schüssel diese Gefährdung seiner Regierung wohlweislich einkalkuliert? Wurde er vielleicht von einer gewissen Eigendynamik überrascht? Hat er womöglich das Ganze etwas unterschätzt, oder wird dann doch nicht so heiß gegessen wie gekocht wird?

PS: Vielleicht sollte man auch nicht versuchen in ein Gesetz alle kontroversiellen Themen auf einmal hineinzuquetschen (Pension, Abfangjäger, Selbstbehalte bei Ärzten und vieles mehr)

Dazu zwei Fragen, vielleicht an Patrick?
Servus Christoph,

schön langsam wird allen außer ihm klar, natürlich hat er sich übernommen. Vielleicht bekommt er ja die Pensionsreform durch, aber wie lange hält die Regierung? Schön langsam will niemand mit mir wetten, daß sie eine ganze Legislaturperiode hält – schade, da hätte ich sicheres Geld gewinnen können. Und wie schnell eine Partei 2/3 ihrer Wähler verlieren kann, hat ihnen ja schon die FPÖ vorgemacht… Auf die Abstimmung über die Pensionsreform bin ich wirklich schon neugierig.

Gestern haben wir ein bisschen über die Pensions’reform’ geplaudert. Genau haben wir es alle nicht gewusst, und deswegen stelle ich zwei Fragen in die Runde (obwohl ich glaube, daß in diesem Fall Patrick der Kompetenteste ist.

Die erste: Kann der Verfassungsgerichtshof die Pensionsreform zu Fall bringen? Und wenn ja, aus welchen Gründen? Frage 1,5: Ist da was in Arbeit?

Frage 2: Kann UHBP (Unser Herr BundesPräsident) die Regierung wegen der Gefahr des sozialen Unfriedens absetzen?

Gestern wieder was gelesen, was mir schon als Kind gefallen hat:

A.E.I.O.U.
A llen E rnstes I st O esterreich U nzerstörbar.

Das schafft nicht mal diese Regierung. Beim sozialen Frieden bin ich mir überhaupt nicht mehr sicher.

Servus
Herbert

Hallo :smile:

Gestern haben wir ein bisschen über die Pensions’reform’
geplaudert. Genau haben wir es alle nicht gewusst, und
deswegen stelle ich zwei Fragen in die Runde (obwohl ich
glaube, daß in diesem Fall Patrick der Kompetenteste ist.

Präpotent wie ich bin, nehme ich einmal an, daß ich damit gemeint bin. :wink:

Die erste: Kann der Verfassungsgerichtshof die Pensionsreform
zu Fall bringen?

Prinzipiell kann der VfGH jedes einfache Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit „zu Fall bringen“ (aufheben).

Und wenn ja, aus welchen Gründen?

Kommt darauf an, wie die Reform tatsächlich aussieht, dh wie die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gestaltet sind.
Insb könnte der VfGH bei zu kurzen Übergangsfristen (verbunden mit zu drastischen Einschnitten) zu dem Schluß kommen, daß bestimmte Bestimmungen gegen den Gleichheitsgrundsatz (Willkürverbot ~ Schutz „wohlerworbener Rechte“ ~ Vertrauensschutz) verstoßen.

Frage 1,5:
Ist da was in Arbeit?

Das mußt die Damen und Herren von SPÖGB fragen. Bin mir aber sicher, daß die schon was in ihrer Giftküche vorbereiten. :wink:
Aber der VfGH kann ja auch nicht über Gesetzesvorlagen urteilen, sondern nur über bereits entstandene Gesetze.

Frage 2: Kann UHBP (Unser Herr BundesPräsident) die Regierung
wegen der Gefahr des sozialen Unfriedens absetzen?

Grundsätzlich kann der BPräs ohne weiteres jederzeit den Bundeskanzler sowie die gesamte Bundesregierung entlassen. Einzelne Minister hingegen nur auf Vorschlag des Bundeskanzlers.
Dann stellt sich natürlich das Problem, wen Seine Durchlaucht danach zum Bundeskanzler zu ernennen gedenkt. Denn ein Bundeskanzler (und in weiterer Folge eine Bundesregierung) ohne Unterschützung der Mehrheit im Nationalrat wird ziemlich bald einem Mißtrauensvotum anheim fallen, was den Allerhöchsten Ratschluß Seiner Durchlaucht konterkarieren würde, da Er dann Seinerseits zur Abberufung dieser Regierung verpflichtet wäre.
Natürlich kann Seine Durchlaucht nach Bestellung einer Regierung von Seinen Gnaden auch noch schnell den Vorschlag derselben annehmen, den Nationalrat vorzeitig aufzulösen, was natürlich zu Neuwahlen führt. (Dies ist zwar nur einmal aus demselben Grund möglich, aber man wird wohl immer einen mehr oder weniger guten Grund finden können.) Dann stehen Seine Durchlaucht sowie Seine Hofpostillen News und Krone (welch bezeichnender Name :wink:) und die von Ihm präferierten Regierungsträger natürlich vor dem Problem, daß Neuwahlen auch ins Auge gehen können.

(Umgekehrt kann übrigens auch der Nationalrat eine Volksabstimmung über die vorzeitige Absetzung des BPräs beschließen, was aber - weil 2/3-Mehrheit erforderlich - realpolitisch nicht wahrscheinlich erscheint.)

Das schafft nicht mal diese Regierung. Beim sozialen Frieden
bin ich mir überhaupt nicht mehr sicher.

Was die Schädigung des sozialen Friedens angeht (so es eine solche überhaupt gibt), kann man mE darüber durchaus diskutieren, ob die diesbezügliche Ursache-Folge-Konstellation lediglich eine Einbahnstraße ist.

Ciao :smile:
P.

Servus Patrick :smile:

Gestern haben wir ein bisschen über die Pensions’reform’
geplaudert. Genau haben wir es alle nicht gewusst, und
deswegen stelle ich zwei Fragen in die Runde (obwohl ich
glaube, daß in diesem Fall Patrick der Kompetenteste ist.

Präpotent wie ich bin, nehme ich einmal an, daß ich damit
gemeint bin. :wink:

Klar, auch wenn wir nur ganz selten politisch einer Meinung sind, so weiß ich doch, von Dir kann man was lernen…

Die erste: Kann der Verfassungsgerichtshof die Pensionsreform
zu Fall bringen?

Prinzipiell kann der VfGH jedes einfache Gesetz wegen
Verfassungswidrigkeit „zu Fall bringen“ (aufheben).

Aha, ist das schon mal passiert?

Und wenn ja, aus welchen Gründen?

Kommt darauf an, wie die Reform tatsächlich aussieht, dh wie
die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gestaltet sind.
Insb könnte der VfGH bei zu kurzen Übergangsfristen
(verbunden mit zu drastischen Einschnitten) zu dem Schluß
kommen, daß bestimmte Bestimmungen gegen den
Gleichheitsgrundsatz (Willkürverbot ~ Schutz „wohlerworbener
Rechte“ ~ Vertrauensschutz) verstoßen.

Dann hört sich das ganz nach einem Fall für den VfGH an.

Frage 1,5:
Ist da was in Arbeit?

Das mußt die Damen und Herren von SPÖGB fragen. Bin mir aber
sicher, daß die schon was in ihrer Giftküche vorbereiten. :wink:

Naja, aus der Giftküche stammt wohl eher das was FPÖVP vorbereitet haben :wink:

Aber der VfGH kann ja auch nicht über Gesetzesvorlagen
urteilen, sondern nur über bereits entstandene Gesetze.

Also schon beschlossene Gesetze?

Frage 2: Kann UHBP (Unser Herr BundesPräsident) die Regierung
wegen der Gefahr des sozialen Unfriedens absetzen?

Grundsätzlich kann der BPräs ohne weiteres jederzeit den
Bundeskanzler sowie die gesamte Bundesregierung entlassen.
Einzelne Minister hingegen nur auf Vorschlag des
Bundeskanzlers.
Dann stellt sich natürlich das Problem, wen Seine Durchlaucht
danach zum Bundeskanzler zu ernennen gedenkt. Denn ein
Bundeskanzler (und in weiterer Folge eine Bundesregierung)
ohne Unterschützung der Mehrheit im Nationalrat wird ziemlich
bald einem Mißtrauensvotum anheim fallen, was den
Allerhöchsten Ratschluß Seiner Durchlaucht konterkarieren
würde, da Er dann Seinerseits zur Abberufung dieser Regierung
verpflichtet wäre.
Natürlich kann Seine Durchlaucht nach Bestellung einer
Regierung von Seinen Gnaden auch noch schnell den Vorschlag
derselben annehmen, den Nationalrat vorzeitig aufzulösen, was
natürlich zu Neuwahlen führt. (Dies ist zwar nur einmal aus
demselben Grund möglich, aber man wird wohl immer einen mehr
oder weniger guten Grund finden können.) Dann stehen Seine
Durchlaucht sowie Seine Hofpostillen News und Krone (welch
bezeichnender Name :wink:) und die von Ihm präferierten
Regierungsträger natürlich vor dem Problem, daß Neuwahlen auch
ins Auge gehen können.

(Umgekehrt kann übrigens auch der Nationalrat eine
Volksabstimmung über die vorzeitige Absetzung des BPräs
beschließen, was aber - weil 2/3-Mehrheit erforderlich -
realpolitisch nicht wahrscheinlich erscheint.

Und wiedermal was gelernt…

Das schafft nicht mal diese Regierung. Beim sozialen Frieden
bin ich mir überhaupt nicht mehr sicher.

Was die Schädigung des sozialen Friedens angeht (so es eine
solche überhaupt gibt), kann man mE darüber durchaus
diskutieren, ob die diesbezügliche Ursache-Folge-Konstellation
lediglich eine Einbahnstraße ist.

Naja, wenn sich zwei streiten ist selten einer daran schuld.
Aber wer hier der sturere ist, ist mir auch klar.

Meine Sicht der Dinge wir müssen sparen, auch bei den Pensionen. Diese werden von Arbeitgebern und -nehmern sowie vom Staat (also auch wieder von uns) bezahlt. Nur der Anteil aus Steuergeldern hat sich stark verrigert und wird jetzt weiter stark sinken. So ist der Vergleich Abfangjäger - Pensionen in meinen Augen auf keinen Fall falsch.

Wenn aber eingespart werden muß, (und sparen müssen wir wohl) dann darf es keine Gruppe so stark treffen wie es jetzt geplant ist. Und schon gar nicht die sozial Schwächeren.

Die Enttäuschung der Bürger ist echt. Eine Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die Streiks. Die Österreicher sehen aber auch ein, daß andauernde Streiks uns allen schaden. Wohl eine Gratwanderung. Ich denke die ÖVP will das aussitzen und denkt sie hat den längeren Atem.

Ich frage aber jetzt mal echt, was es schaden kann wenn mit dieser Reform bis zum Herbst gewartet wird. Aber vielleicht drängt die Eile und die ÖVP will die ‚Reform‘ durchsetzen so lange es die Regierung noch gibt? Oder sie will dem VfGH nicht so viel Zeit lassen? Wer weiß…

Servus
Herbert

Hallo

Klar, auch wenn wir nur ganz selten politisch einer Meinung
sind, so weiß ich doch, von Dir kann man was lernen…

Naja, das beruht wohl auf Gegenseitigkeit, oder? :smile:

Prinzipiell kann der VfGH jedes einfache Gesetz wegen
Verfassungswidrigkeit „zu Fall bringen“ (aufheben).

Aha, ist das schon mal passiert?

Laufend.
Nur hat man in vergangenen Zeiten der „großen“ Koalition derartige Gesetze mit
der eigenen Verfassungsmehrheit oft gleich wieder als Verfassungsgesetz
beschlossen, um sie dann „aufhebungsfest“ zu „reparieren“. Oder man hat
verfassungsrechtlich fragwürdige Bestimmungen gleich im Verfassungsrang
erlassen, um sie der Kontrolle durch den VfGH zu entziehen. Was zur enormen
Zersplitterung des österreichischen formellen Verfassungsrechts geführt hat
(mein Liebling ist immer noch die Bestimmung, wonach für irgendeine
Bienenzucht- und Imkerschule nicht die allgemeinen schulkompetenzrechtlichen
Bestimmungen der Verfassung gelten :wink:).

Dann hört sich das ganz nach einem Fall für den VfGH an.

Die Unfallrentenbesteuerung wurde ja auch vor den VfGH gebracht, glaub ich. Ich
weiß aber jetzt nichts über den Stand des Verfahrens.

Aber der VfGH kann ja auch nicht über Gesetzesvorlagen
urteilen, sondern nur über bereits entstandene Gesetze.

Also schon beschlossene Gesetze?

Ja. Bei denen eben das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist (samt
Beurkundung durch den BPräs und Kundmachung).

Ich frage aber jetzt mal echt, was es schaden kann wenn mit
dieser Reform bis zum Herbst gewartet wird.

Ich glaube, daß man sich angesichts der Erfahrungen der letzten Jahr(zehnt)e
(Verhandeln bis zum völligen Stillstand, Konsensfindung auf Teufelkommraus, dir
ohnedies keine akzeptablen Ergebnisse brachte) einfach auf keine Verzögerungen
mehr einlassen will. Denn was soll sich bis zum Herbst geändert haben, wenn der
ÖGB auch heute außer seinem Njet zu allem keinen Vorschlag in die Diskussion
einbringen kann. Und die SPÖ will es ja nicht, um niemanden zu verwirren. :wink:

Aber vielleicht
drängt die Eile und die ÖVP will die ‚Reform‘ durchsetzen so
lange es die Regierung noch gibt?

Könnte sein. :wink:

Oder sie will dem VfGH nicht
so viel Zeit lassen? Wer weiß…

Das hat damit nichts zu tun, denk ich. Denn aufheben kann er das Gesetz auch
noch nach Jahren.

Ciao
P.

Servus Patrick,

Klar, auch wenn wir nur ganz selten politisch einer Meinung
sind, so weiß ich doch, von Dir kann man was lernen…

Naja, das beruht wohl auf Gegenseitigkeit, oder? :smile:

Was kann man von mir lernen? Etwa wie man in einem Posting im Politbrett ein paar Themen anschneidet und es dann in etwa 5 Bretter passen würde – außer in ein Politbrett?
Wie man hier ernste Dinge verblödelt und im Witzebrett Ernst versprüht?
Wie man in einem Posting drei mal seine Meinung ändert und es trotzdem tapfer stehen lässt – als Dokument der Meinungsbildung?
Wie man über einen Rechtschreibfehler in eine Stilblüte stolpert?
Wie man MOD’s zur Verzweiflung bringt? °wink°

Prinzipiell kann der VfGH jedes einfache Gesetz wegen
Verfassungswidrigkeit „zu Fall bringen“ (aufheben).

Aha, ist das schon mal passiert?

Laufend.
Nur hat man in vergangenen Zeiten der „großen“ Koalition
derartige Gesetze mit
der eigenen Verfassungsmehrheit oft gleich wieder als
Verfassungsgesetz
beschlossen, um sie dann „aufhebungsfest“ zu „reparieren“.
Oder man hat
verfassungsrechtlich fragwürdige Bestimmungen gleich im
Verfassungsrang
erlassen, um sie der Kontrolle durch den VfGH zu entziehen.
Was zur enormen
Zersplitterung des österreichischen formellen
Verfassungsrechts geführt hat
(mein Liebling ist immer noch die Bestimmung, wonach für
irgendeine
Bienenzucht- und Imkerschule nicht die allgemeinen
schulkompetenzrechtlichen
Bestimmungen der Verfassung gelten :wink:).

Das gehört aber wirklich ins Witzebrett – ist doch so schön typisch österreichisch :wink:

Dann hört sich das ganz nach einem Fall für den VfGH an.

Die Unfallrentenbesteuerung wurde ja auch vor den VfGH
gebracht, glaub ich. Ich
weiß aber jetzt nichts über den Stand des Verfahrens.

Genau diese zeigt doch wirklich die soziale Unsensibilität der ersten schwarz-blauen Regierung.

Ich frage aber jetzt mal echt, was es schaden kann wenn mit
dieser Reform bis zum Herbst gewartet wird.

Ich glaube, daß man sich angesichts der Erfahrungen der
letzten Jahr(zehnt)e
(Verhandeln bis zum völligen Stillstand, Konsensfindung auf
Teufelkommraus, dir
ohnedies keine akzeptablen Ergebnisse brachte) einfach auf
keine Verzögerungen
mehr einlassen will. Denn was soll sich bis zum Herbst
geändert haben, wenn der
ÖGB auch heute außer seinem Njet zu allem keinen Vorschlag in
die Diskussion
einbringen kann. Und die SPÖ will es ja nicht, um niemanden zu
verwirren. :wink:

Naja, das ist die eine Seite, aber stur auf ein Gesetz beharren, daß soziale Ungerechtigkeiten bringt ist sicher auch nicht richtig. Für viele wird vom 3-Säulenmodell der Pensionen keine einzige richtige funktionieren.
Die staatliche Pension? Gekürzt.
Die betriebliche Pension? Wie soll das funktionieren wenn man öfter den Job wechselt und in kleinen Firmen arbeitet?
Die private Pensionsvorsorge? Wenn man um oder unter 1000 € verdient, wie soll man dann vorsorgen?

Aber vielleicht
drängt die Eile und die ÖVP will die ‚Reform‘ durchsetzen so
lange es die Regierung noch gibt?

Könnte sein. :wink:

Jou :wink:

Oder sie will dem VfGH nicht
so viel Zeit lassen? Wer weiß…

Das hat damit nichts zu tun, denk ich. Denn aufheben kann er
das Gesetz auch
noch nach Jahren.

Richtig – wiedermal was gelernt :smile:

Servus
Herbert

Hallihallo aus Graz

Was kann man von mir lernen?

Gelassenheit und Besonnenheit, würde mir als erstes einfallen.
Diskussionskultur halt.

Und für alles andere bin ich heute zu müde und zu faul. :smile:

Ciao
P.

Der österreichische Weg?
Servus aus Wien :smile:

Hallihallo aus Graz

Was kann man von mir lernen?

Gelassenheit und Besonnenheit, würde mir als erstes einfallen.
Diskussionskultur halt.

Jetzt weiß ich nicht was ich sagen soll, außer natürlich danke :smile:

Das sind natürlich Eigenschaften die ich vor allem unseren Politikern wünsche…
Wie war denn das bis jetzt bei uns in Österreich? Da hat man übereinander geschimpft und gegrantelt (was der Sendung ‘Hohes Haus’ einen gewissen Unterhaltungswert gegeben hat) aber dann hat man sich doch zusammengesetzt und den Konsens gesucht (und den Kompromiß gefunden)

Ich weiß, Kompromisse sind immer ein bissi hatschert (gibt es dafür ein hochdeutsches Wort?) und sicher nicht die vernünftigste Lösung (vielleicht aber die am wenigsten unvernünftige). Konzepte wurden (fast) zerredet und zuweilen ist nicht viel davon übriggeblieben.

Ich glaube aber, daß Österreich damit ganz gut gefahren ist. So sind wir zum siebent?reichsten Land geworden und man hat nicht in Streiktagen sondern in Streiksekunden gemessen.

Und jetzt ist auf einmal alles anders? Schaun wir mal. Da macht man eine Pensionsreform (wie schon so oft) aber diesmal trifft es die Menschen besonders hart. Da haben viele Angst, nicht daß sie sich den einen oder anderen bescheidenen Luxus im Alter nicht leisten können, da hat man Angst ob man überhaupt anständig über die Runden kommt. Und die ÖVP rückt nur in ganz bescheidenen Punkten ein klein wenig ab. Noch was: am gleichen Tag wird der Kauf der Abfangjäger beschlossen und es müssen natürlich die allerteuersten sein. Für die meisten Österreicher hört sich das schon sehr nach Zynismus an…

Sooo, für ein ganz klein wenig Polemik bin auch ich mir nicht zu schade: Aufgabe in der ersten Klasse Handelsschule: Wieviele Pensionen kann man mit der Vermeidung des Kaufes eines Abfangjägers sichern?.. Rechnet liebe Handelsschüler, ihr werdet überrascht sein…

Wie von oben herab uns die Regierung behandelt, hat man schon bei dem Wort ‘Hacklerregelung’ bemerkt. Wenn sich jemand augenzwinkernd als Hackler bezeichnet ist das so eine Sache. Wird er als ein solcher bezeichnet… ist das gelinde gesagt unsensibel. Jetzt bezeichnet man die Menschen die für ihre Pensionen auf die Straße gehen (ja ich weiß schon, organisiert von den bösen Gewerkschaften) als Mob.

Liebe Politiker, geht zurück an den Verhandlungstisch. Wenn ihr sagt Politik darf nicht auf der Straße gemacht werden, vielleicht habt ihr Recht… Aber denkt nach ob ihr nicht auch ein klein wenig schuld daran seid…

So genug für heute, ich geh jetzt a bissi das Bruttosozialprodukt steigern…

Servus
Herbert