Servus Patrick 
Gestern haben wir ein bisschen über die Pensions’reform’
geplaudert. Genau haben wir es alle nicht gewusst, und
deswegen stelle ich zwei Fragen in die Runde (obwohl ich
glaube, daß in diesem Fall Patrick der Kompetenteste ist.
Präpotent wie ich bin, nehme ich einmal an, daß ich damit
gemeint bin. 
Klar, auch wenn wir nur ganz selten politisch einer Meinung sind, so weiß ich doch, von Dir kann man was lernen…
Die erste: Kann der Verfassungsgerichtshof die Pensionsreform
zu Fall bringen?
Prinzipiell kann der VfGH jedes einfache Gesetz wegen
Verfassungswidrigkeit „zu Fall bringen“ (aufheben).
Aha, ist das schon mal passiert?
Und wenn ja, aus welchen Gründen?
Kommt darauf an, wie die Reform tatsächlich aussieht, dh wie
die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gestaltet sind.
Insb könnte der VfGH bei zu kurzen Übergangsfristen
(verbunden mit zu drastischen Einschnitten) zu dem Schluß
kommen, daß bestimmte Bestimmungen gegen den
Gleichheitsgrundsatz (Willkürverbot ~ Schutz „wohlerworbener
Rechte“ ~ Vertrauensschutz) verstoßen.
Dann hört sich das ganz nach einem Fall für den VfGH an.
Frage 1,5:
Ist da was in Arbeit?
Das mußt die Damen und Herren von SPÖGB fragen. Bin mir aber
sicher, daß die schon was in ihrer Giftküche vorbereiten. 
Naja, aus der Giftküche stammt wohl eher das was FPÖVP vorbereitet haben 
Aber der VfGH kann ja auch nicht über Gesetzesvorlagen
urteilen, sondern nur über bereits entstandene Gesetze.
Also schon beschlossene Gesetze?
Frage 2: Kann UHBP (Unser Herr BundesPräsident) die Regierung
wegen der Gefahr des sozialen Unfriedens absetzen?
Grundsätzlich kann der BPräs ohne weiteres jederzeit den
Bundeskanzler sowie die gesamte Bundesregierung entlassen.
Einzelne Minister hingegen nur auf Vorschlag des
Bundeskanzlers.
Dann stellt sich natürlich das Problem, wen Seine Durchlaucht
danach zum Bundeskanzler zu ernennen gedenkt. Denn ein
Bundeskanzler (und in weiterer Folge eine Bundesregierung)
ohne Unterschützung der Mehrheit im Nationalrat wird ziemlich
bald einem Mißtrauensvotum anheim fallen, was den
Allerhöchsten Ratschluß Seiner Durchlaucht konterkarieren
würde, da Er dann Seinerseits zur Abberufung dieser Regierung
verpflichtet wäre.
Natürlich kann Seine Durchlaucht nach Bestellung einer
Regierung von Seinen Gnaden auch noch schnell den Vorschlag
derselben annehmen, den Nationalrat vorzeitig aufzulösen, was
natürlich zu Neuwahlen führt. (Dies ist zwar nur einmal aus
demselben Grund möglich, aber man wird wohl immer einen mehr
oder weniger guten Grund finden können.) Dann stehen Seine
Durchlaucht sowie Seine Hofpostillen News und Krone (welch
bezeichnender Name
) und die von Ihm präferierten
Regierungsträger natürlich vor dem Problem, daß Neuwahlen auch
ins Auge gehen können.
(Umgekehrt kann übrigens auch der Nationalrat eine
Volksabstimmung über die vorzeitige Absetzung des BPräs
beschließen, was aber - weil 2/3-Mehrheit erforderlich -
realpolitisch nicht wahrscheinlich erscheint.
Und wiedermal was gelernt…
Das schafft nicht mal diese Regierung. Beim sozialen Frieden
bin ich mir überhaupt nicht mehr sicher.
Was die Schädigung des sozialen Friedens angeht (so es eine
solche überhaupt gibt), kann man mE darüber durchaus
diskutieren, ob die diesbezügliche Ursache-Folge-Konstellation
lediglich eine Einbahnstraße ist.
Naja, wenn sich zwei streiten ist selten einer daran schuld.
Aber wer hier der sturere ist, ist mir auch klar.
Meine Sicht der Dinge wir müssen sparen, auch bei den Pensionen. Diese werden von Arbeitgebern und -nehmern sowie vom Staat (also auch wieder von uns) bezahlt. Nur der Anteil aus Steuergeldern hat sich stark verrigert und wird jetzt weiter stark sinken. So ist der Vergleich Abfangjäger - Pensionen in meinen Augen auf keinen Fall falsch.
Wenn aber eingespart werden muß, (und sparen müssen wir wohl) dann darf es keine Gruppe so stark treffen wie es jetzt geplant ist. Und schon gar nicht die sozial Schwächeren.
Die Enttäuschung der Bürger ist echt. Eine Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die Streiks. Die Österreicher sehen aber auch ein, daß andauernde Streiks uns allen schaden. Wohl eine Gratwanderung. Ich denke die ÖVP will das aussitzen und denkt sie hat den längeren Atem.
Ich frage aber jetzt mal echt, was es schaden kann wenn mit dieser Reform bis zum Herbst gewartet wird. Aber vielleicht drängt die Eile und die ÖVP will die ‚Reform‘ durchsetzen so lange es die Regierung noch gibt? Oder sie will dem VfGH nicht so viel Zeit lassen? Wer weiß…
Servus
Herbert