Hat Sicherungskasten ein Ablaufdatum?

Servus Experten !

Sorry für den seltsamen Titel, aber es scheint wirklich so zu sein.
Vorgeschichte: Auszug aus Genossenschaftswohnung ist geplant. Genossenschaft schickt Gutachter, um die Korrektheit der E-Installation (Dosen, Leitungen, Sicherungen) zu prüfen. 3 Dinge werden bemängelt

  1. Abdeckungen der Abzweigdosen in der Zimmerdecke (Baldachine?) waren gesteckt + Übertapeziert. Mussten aus der Tapete rausgeschnitten werden und durch verschraubbare ersetzt werden. Frage: Warum dieses?
  2. Einige Steckdosen mussten getauscht werden, allerdings keine äußerlichen Beschädigungen sichtbar. Frage: Warum dieses?
  3. Sicherungskasten (s. Topic). Aussage des Gutachters: „Der ist ja uralt, der muss getauscht werden.“ Sicherungskasten Alt (c.a. 20 Jahre alt): 1 Fi, c.a. 10 Automaten (3* Herd, WaMa, SpüMa, Bad + diverse Lichtstromkreise) Amperewert der Automaten weiß ich leider nicht.
    Sicherungskasten Neu: Genau (soweit ich das übersehen kann) die gleiche Bestückung. Warum dieses?
    Konnte den Gutachter leider selber nicht fragen, deswegen meine Fragen interessehalber an Euch.

Danke im Voraus und
Grüße aus Wien
Helmut

Hallo !

Ich kenne nicht die ÖVE Vorschriften,aber die werden nicht anders sein als die entsprechenden VDE-Vorschriften in Deutschland.

Zu 1) Abdeckungen dürfen nur mit Werkzeug abnehmbar sein,also Schraubbar oder eingerastet und mit Werkzeug Sperrklinke wegdrücken.

Zu 2) Das kann ich nicht beantworten,wenn äußerlich nicht erkennbar war und meßtechnisch auch nicht,dann weiss ich es nicht,warum man tauschte. Erdungsspangen mit Farbe versehen ?

Zu3) Nein,direktes Verfallsdatum gibts nicht,aber es kann z.B. der FI ein alter Typ sein(nicht stoßstromfest,nicht für Gleichfehlerströme und überhaupt falscher Auslösestrom),bei den Automatensicherungen kann es der Auslösetyp gewesen sein,also Kennlinie „H“ oder „L“, ersetzt durch „B“ oder „C“ bei gleichem Amperewert.

MfG
duck313

Hallo Helmut

Auch ich kenne die Vorschriften in Österreich nicht, aber in Deutschland ist die elektrische Installation Teil der Mietsache und der Vermieter ist primär für deren ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Wenn keiner der bemängelten Fehlerpunkte auf einen unsachgemäßen Eingeiff deinerseits zurückzuführen ist, könnten Dir in Deutschland die Mängel egal sein. Hätte alles der Vermieter auf eigene Rechnung zu beseitigen.

Gruß merimies

Ich weiß. wovon ich rede; :smile: Ich arbeitete in der Elektro-Installationsbranche. Es ist das meiste nur pure Abzockerei.
Gruß Harry

Servus Duck !

Danke für Deine Erläuterungen. Bei den Steckdosen kann es sein, dass diese vielleicht schon etwas „wackelig“ in der Wand steckten. Allerdings ist das mit der Farbe auf den Erdungsspangen auch eine Möglichkeit.

Grüße aus Wien
Helmut

Servus Merimies !

Danke für Deine Antwort. Es ist auch so, wie Du geschrieben hast, die Genossenschaft trägt auch die Kosten. Es hat mich einfach interessiert, warum Dinge, die von uns nicht verändert wurden und seit Jahren klaglos ihren Dienst tun, auf einmal als veraltet oder austauschenswürdig angesehen werden.

Grüße aus Wien
Helmut

Servus Harry !

Danke für Deine Antwort. Im vorliegenden Fall ist es allerdings so, dass die Genossenschaft die Kosten für die Wartungsarbeiten (nach Vorkasse von uns) von c.a. 900,-- EUR trägt. Das Gutachten mussten wir jedoch selber zahlen (c.a. 200,–)

Grüße aus Wien
Helmut

also doch Abzocke! OwT
.

  1. Abdeckungen der Abzweigdosen in der Zimmerdecke
    (Baldachine?) waren gesteckt + Übertapeziert. Mussten aus der
    Tapete rausgeschnitten werden und durch verschraubbare ersetzt
    werden. Frage: Warum dieses?

Es sind Federdeckel.
Diese Deckel verbergen den Zugang zu den Leitungen und Klemmen.
In Deutschland sagt die DIN VDE 0606, dass solche Abdeckungen nur mit Werkzeug lösbar sein dürfen. M.E. war dies im Zustand der Übertapezierung schon gegeben, da werkzeuglos die Entfernung der Tapete kaum möglich war. Aber egal: Tatsächlich sind blos gesteckte, nicht verschraubte Federdeckel in D unzulässig. Eine ziemlich unsinnige Norm, an die sich fast keiner hält. Zudem recht akademisch: Wer eine Leiter holt und Tapete wegkratzt, der hat auch einen Schraubendreher zur Hand und da stellt dieses „nur mit Werkzeug zu öffnen“ auch keine Hürde mehr dar. Beachte auch die Stabilität der Deckel: Denn auch jetzt, mit Schrauben, kann ich die Dose öffnen, ohne ein Wekrzeug zu nutzen. Faustschlag, Deckel kaputt, Dose offen.

Das war m.E. der Norm nach richtig, aber faktisch UNFUG.

  1. Einige Steckdosen mussten getauscht werden, allerdings
    keine äußerlichen Beschädigungen sichtbar. Frage: Warum
    dieses?

Ausgelatschte und übermalte Schutzleiterkontakte, versiffte/angschmorte Kontakte innen.

  1. Sicherungskasten (s. Topic). Aussage des Gutachters: „Der
    ist ja uralt, der muss getauscht werden.“ Sicherungskasten Alt
    (c.a. 20 Jahre alt): 1 Fi, c.a. 10 Automaten (3* Herd, WaMa,
    SpüMa, Bad + diverse Lichtstromkreise) Amperewert der
    Automaten weiß ich leider nicht.
    Sicherungskasten Neu: Genau (soweit ich das übersehen kann)
    die gleiche Bestückung. Warum dieses?

Es gibt keine Forderung, nach der eine zum Zeitpunkt der Erstellung zulässige Installation an neue Normen angepasst werden muss.

Nun war der alte Verteiler evtl. schon vorschriftswidrig - oder der Gutachter übereilig.

Ganz sicher sind alte Sicherungsautomaten schlecht, weil die Auslösekennlinien gefährlich sein konnten oder die Dinger einfach nur so alt sind, dass man bezweifeln musste, ob die überhaupt richtig auslösen.

Zur Notwendigkeit der Maßnahmen:

zu 1: entspricht der Vorschrift, ist aber Unsinn.
zu 2: kann je nach Zustand der Dosen sinnvoll bis zwingend nötig gewesen sein
zu 3: war wohl sinnvoll, wenngleich nicht unbedingt vorgeschrieben

Konnte den Gutachter leider selber nicht fragen, deswegen
meine Fragen interessehalber an Euch.

Zur Begutachtung gehört ein Bericht / Befundschein.
Wenn dort bei angeblichen Mängeln keine Norm zitiert wird, dann verwerfe ich das Gutachten sofort und bitte um Nachbesserung.

Hallo Helmut
Also zu den Abzweigdosen.
Wir verbauen in unserer Firma immer noch ganz normale Abdeckungen zum Rauf schnappen.
Wegen Sicherungskasten, wüsste nicht das der getauscht werden muss.
Wenn er auf die Klassische Nullung aus ist, kannst ihm sagen das dieser nicht erneuert werden,Nur bei Neubau muss diese getauscht werden was sich ja von selbst ergibt.

Auf Folie3 steht klarAnlage muss der ETG 1992 entspr…