- Abdeckungen der Abzweigdosen in der Zimmerdecke
(Baldachine?) waren gesteckt + Übertapeziert. Mussten aus der
Tapete rausgeschnitten werden und durch verschraubbare ersetzt
werden. Frage: Warum dieses?
Es sind Federdeckel.
Diese Deckel verbergen den Zugang zu den Leitungen und Klemmen.
In Deutschland sagt die DIN VDE 0606, dass solche Abdeckungen nur mit Werkzeug lösbar sein dürfen. M.E. war dies im Zustand der Übertapezierung schon gegeben, da werkzeuglos die Entfernung der Tapete kaum möglich war. Aber egal: Tatsächlich sind blos gesteckte, nicht verschraubte Federdeckel in D unzulässig. Eine ziemlich unsinnige Norm, an die sich fast keiner hält. Zudem recht akademisch: Wer eine Leiter holt und Tapete wegkratzt, der hat auch einen Schraubendreher zur Hand und da stellt dieses „nur mit Werkzeug zu öffnen“ auch keine Hürde mehr dar. Beachte auch die Stabilität der Deckel: Denn auch jetzt, mit Schrauben, kann ich die Dose öffnen, ohne ein Wekrzeug zu nutzen. Faustschlag, Deckel kaputt, Dose offen.
Das war m.E. der Norm nach richtig, aber faktisch UNFUG.
- Einige Steckdosen mussten getauscht werden, allerdings
keine äußerlichen Beschädigungen sichtbar. Frage: Warum
dieses?
Ausgelatschte und übermalte Schutzleiterkontakte, versiffte/angschmorte Kontakte innen.
- Sicherungskasten (s. Topic). Aussage des Gutachters: „Der
ist ja uralt, der muss getauscht werden.“ Sicherungskasten Alt
(c.a. 20 Jahre alt): 1 Fi, c.a. 10 Automaten (3* Herd, WaMa,
SpüMa, Bad + diverse Lichtstromkreise) Amperewert der
Automaten weiß ich leider nicht.
Sicherungskasten Neu: Genau (soweit ich das übersehen kann)
die gleiche Bestückung. Warum dieses?
Es gibt keine Forderung, nach der eine zum Zeitpunkt der Erstellung zulässige Installation an neue Normen angepasst werden muss.
Nun war der alte Verteiler evtl. schon vorschriftswidrig - oder der Gutachter übereilig.
Ganz sicher sind alte Sicherungsautomaten schlecht, weil die Auslösekennlinien gefährlich sein konnten oder die Dinger einfach nur so alt sind, dass man bezweifeln musste, ob die überhaupt richtig auslösen.
Zur Notwendigkeit der Maßnahmen:
zu 1: entspricht der Vorschrift, ist aber Unsinn.
zu 2: kann je nach Zustand der Dosen sinnvoll bis zwingend nötig gewesen sein
zu 3: war wohl sinnvoll, wenngleich nicht unbedingt vorgeschrieben
Konnte den Gutachter leider selber nicht fragen, deswegen
meine Fragen interessehalber an Euch.
Zur Begutachtung gehört ein Bericht / Befundschein.
Wenn dort bei angeblichen Mängeln keine Norm zitiert wird, dann verwerfe ich das Gutachten sofort und bitte um Nachbesserung.