Ich frag euch damit ich weiß ob sie Anwältin Erfahrung hat.wir waren heute da und haben ihr den Gericht Beschluss vorgelegt.da waren ja die drei Fragen die Sie vom Gutachter beantwortet werden soll1.liegt eine Erziehung Einschränkung vor und stellt es eine kindeswohl Gefährdung dar2.welche Massnahmen sind zur Abwendung einer kindeswohl Gefährdung erforderlich und 3.ist eine Wiederherstellung der Erziehung Fähigkeit der Eltern durch öffentliche Hilfen möglich. Sie meinte das dass heisst,wenn eine Gefährdung vorliegt könnte es zur sofortigen herausnahme der Kinder kommen und wenn nur eine Einschränkung vorliegt dann wird geguckt mit welchen Mitteln unsere Erziehung Fähigkeit gestärkt wird und die Kinder blieben bei uns. Was meint ihr?heisst das Betreff den Fragen so
Hallo,
wenn eure Anwältin sich mit gleichen Texten wie diesen mit Euch unterhalten muß, wird es wohl schwierig.
Da müsste man deine Ausführungen erst einmal in ein verständliches Deutsch umwandeln und sich mit dem Thema und den Fakten richtig beschäftigen und das käme einer Rechtsberatung gleich.
Und die ist hier nicht zulässig.
Gruß Heinz
Hallo Heinz,
wenn du bisher alle Fragen von Aslan mitgelesen hast, kannst du den Text zwar noch immer nicht gut verstehen, weißt aber, dass er immer nur Puzzleteile der ganzen Geschichte seit Monaten in immer neuen Postings bekanntgibt und erwartet, dass wir - wohl als Laien - das beantworten, was ihm Juristen offensichtlich schriftlich geben.
Eine verworrene Geschichte nicht nur sprachlicher Natur.
Leider ist Aslan nicht bereit, sich den Problemen zu stellen, sondern erwartet Hilfestellung durch Antworten auf seine Fragen.
Gruß
dafy