Hat Vermieter Frist für BKA eingehalten?

Hallo zusammen,

ein Vermieter erstellt für den Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.2008 eine Nebenkostenabrechnung und stellt sie Ende 2009 dem Mieter zu. Der Mieter bewohnte die Wohnung nur bis zum 30.08.08. Wenn ich dass BGB richtig lese, hat der Vermieter die Frist eingehalten. Ist dies so richtig? Oder hätte er bis Ende August 2009 reagieren müssen? Vielen Dank für die Hilfe und beste Grüße aus Leipzig.

Ronny

Hallo Ronny,

ich gehe davon aus, dass du das richtig gelesen hast.

Gruß
P.

Hi,

nochmal ganz präzise: Es gilt der Abrechnungszeitraum für die Betriebskosten. Dieser ist also nicht der Wohnzeitraum, sondern (meist) vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres.

Danach 12 Monate Zeit die Abrechnung zu er- und zuzustellen, voila 31.12.2009 für Abrechnung 2008.

Abgerechnet wird dann aber (hoffentlich) über 8 Monate, also Gesamtkosten/12 Monate x 8 Monate Wohnzeit.

Gruß
Nita

Hallo,

Abgerechnet wird dann aber (hoffentlich) über 8 Monate, also
Gesamtkosten/12 Monate x 8 Monate Wohnzeit.

kleine Anmerkung, bevor es jemand falsch versteht:

Bei Betriebskosten, welche verbrauchsabhängig erfasst und abgerechnet werden natürlich nicht anteilig der Wohnzeit.
Als Beispiel:
Wasserverbrauch, wenn verbrauchsabhängig erfasst
Heizkosten, hier genau der verbrauchsabhängige Teil…

Gruß

Joschi