Hallo,
nehmen wir folgendes Beispiel: Ein Mensch hat auf seinem Unterkiefer eine Gebiss-Vollprothese, die durch Implantate fixiert ist. Da aber nach ein oder zwei Jahren die Knöpfe, mit denen das Gebissteil auf die Implantatköpfe gesteckt wird, plötzlich locker werden, geht er zu seinem Zahnarzt, um diese Knöpfe erneuern zu lassen.
Der Zahnarzt hat aber gerade Urlaub, die Arbeit macht ein anderer Arzt, der in derselben Praxis beschäftigt ist. Der aber stellt fest, dass er die richtigen Knöpfe nicht da hat, er wechselt von den vier defekten zwei aus, aber das bringt, da sie nicht stramm genug sind, absolut keine Verbesserung: Schon beim Sprechen lockert sich das Gebissteil, an Essen ist gar nicht zu denken, außer an Kartoffelpüree mit Ketchup.
Der Arzt erklärt, andere Knöpfe bestellen zu müssen, und gibt einen neuen Behandlungstermin – der aber 14 Tage in der Zukunft liegt! Solange dauert es natürlich nicht, bis die Knöpfe geliefert sind, der Termin ist so gewählt, dass der eigentlich zuständige Zahnarzt dann aus dem Urlaub zurück ist. Auf die Probleme, die der Patient in dieser nicht kurzen Zeit hat, wird keinerlei Rücksicht genommen. Der Mensch geht daraufhin zu einem anderen, ihm völlig fremden Zahnarzt, der das Problem innerhalb weniger Minuten löst.
Kurz darauf erhält er zwei Rechnungen: Eine über 65 EU von dem Arzt, dessen Arbeit keinerlei Hilfe brachte, und eine über 98 EU von dem Arzt, der das Problem löste.
Muss die erste Rechnung überhaupt bezahlt werden? Der Patient hat keine Zahlungsprobleme, im Gegenteil: Seine Versicherung würde ihm beide Rechnungen erstatten, sie kennt ja die Hintergründe nicht. Aber er sieht nicht ein, dass der Arzt für solch rücksichtsloses Verhalten Geld bekommt. Er möchte ihm gerne schreiben: Dafür haben Sie nichts verdient!
Kann er das machen und die Zahlung verweigern? Oder hat der Arzt trotz allem Anspruch auf Bezahlung?
Grüße
Carsten