Hatte Arbeitsunfall während Kurzarbeit, wer

Fa, hat kurzarbeit angemeldt , in dieser Zeit hatte Ich einn Arbeitsunfall,wer zahlt dann, die BG, mein Arbeitgeber oder das Arbeitsamt?

Fa, hat kurzarbeit angemeldt , in dieser Zeit hatte Ich einn
Arbeitsunfall,wer zahlt dann, die BG, mein Arbeitgeber oder
das Arbeitsamt?

Wenn es ein Arbeitsunfall war, immer die BG. Arbeitsunfall ist wie folgt definiert.

  1. Muss während der Arbeit passiert sein
  2. Muss durch ein äußeres Ereignis hervorgerufen sein.
  3. Mindestes 3 aufeinander folgende Kalendertage AU, Unfalltag zählt nicht mit.

Ausnahme: Auf dem Weg zur Kantine, kein Arbeitsunfall. In der Kantine = Arbeitsunfall.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Richter

Die BG zahlt.

Fa, hat kurzarbeit angemeldt , in dieser Zeit hatte Ich einn
Arbeitsunfall,wer zahlt dann, die BG, mein Arbeitgeber oder
das Arbeitsamt?