Fa, hat kurzarbeit angemeldt , in dieser Zeit hatte Ich einn Arbeitsunfall,wer zahlt dann, die BG, mein Arbeitgeber oder das Arbeitsamt?
Fa, hat kurzarbeit angemeldt , in dieser Zeit hatte Ich einn
Arbeitsunfall,wer zahlt dann, die BG, mein Arbeitgeber oder
das Arbeitsamt?
Wenn es ein Arbeitsunfall war, immer die BG. Arbeitsunfall ist wie folgt definiert.
- Muss während der Arbeit passiert sein
- Muss durch ein äußeres Ereignis hervorgerufen sein.
- Mindestes 3 aufeinander folgende Kalendertage AU, Unfalltag zählt nicht mit.
Ausnahme: Auf dem Weg zur Kantine, kein Arbeitsunfall. In der Kantine = Arbeitsunfall.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Richter
Die BG zahlt.
Fa, hat kurzarbeit angemeldt , in dieser Zeit hatte Ich einn
Arbeitsunfall,wer zahlt dann, die BG, mein Arbeitgeber oder
das Arbeitsamt?