Hatte ein Angebot nach VOB und unter Punkt

… 3-Montageleistungen steht jeweils 4 mal 1 Stück und die Leistungen wie z.b. Änderung Installationsleitungen… und dahinter ganz rechts als Beispiel 670,- Euro, nun verlangt der AN mehr und gebründet dies mit folgendem: Eine Pauschale ist ein ermittelter Wert. Eine genaue Preisfindung ist nur mit einer vorgegebenen Projektierung möglich. Bzgl. Mehraufwendungen siehe Schlusstext Angebot. Anbei Aufmaßlisten zur Information über die Arbeitsleistung.

… 3-Montageleistungen steht jeweils 4 mal 1 Stück und die Leistungen wie z.b. Änderung Installationsleitungen… und dahinter ganz rechts als Beispiel 670,- Euro, nun verlangt der AN mehr und gebründet dies mit folgendem: Eine Pauschale ist ein ermittelter Wert.

Von ihm. Auf welchen Grundlagen? Die Änderung des Preises muss sehr wohl begründet sein und vor Ausführung der Arbeiten mitgeteilt werden.

Eine genaue Preisfindung ist nur mit einer vorgegebenen Projektierung möglich.

Das ist blabla.

Bzgl. Mehraufwendungen siehe Schlusstext Angebot.

Welche Mehraufwendungen gegenüber seinem Angebot sind angeführt?

Anbei Aufmaßlisten zur Information über die Arbeitsleistung.

Eine Pauschale wird nicht über Aufmaß abgerechnet.

Man könnte mal bei der Handwerkskammer anrufen…

Franz

Ja ganz Toll. Und was ist nun Deine Frage?