… Wasserrohrbrüche,unisolierte Rollokästen die offen lagen und nur mit einem Brett verdeckt worden und eine Eingangstür die im Winter cm-dick Eis von innen hatte. Meine Vermieterin besteht auf alle Nebenkosten,obwohl ich aufgrund der Mängel mehr heizen etc musste! Was tun?
Hallo Claudi74,
das scheint ja eine tolle Immobilie zu sein.
Für die Probleme habe ich leider keine befriedigende Antwort, da ich die örtlich Umstände und auch den Mietvertrag nicht kenne.
Wenn es sich um einen Mietvertrag handelt, der auf die besonderen Umstände des Objekts nicht eingeht, dann haben Sie selbstverständlich Anspruch auf eine normal nutzbare Wohnung. Das bedeutet auch, daß sie mit normalem Aufwand heizbar ist. Offenbar ist aber das Haus überhaupt nicht isoliert, denn die Wasserrohrbrüche deuten auf das Einfrieren der Leitungen hin.
Prüfen Sie bitte Ihren Mietvertrag. Wenn der keine besonderen Hinweise enthält, dann sollten Sie den Vermieter schriftlich auf die Mängel hinweisen und mit einer Mietminderung wegen der Mängel drohen. Danach sollten Sie versuchen, das Problem mündlich zu klären und, wenn es eine Lösung gibt, diese schriftlich verbindlich festhalten, z. B. als Zusatz zum Mietvertrag.
Ansonsten bleibt Ihnen nur der Weg zum örtlichen Mieterverein, zur Verbraucherzentrale oder zum Fachanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Es war ein ganz normaler Standard-Mietvertrag! Bin auch aufgrund der Mängel ausgezogen… Sehe es halt nicht ein die gesamten Nebenkosten zu zahlen,da sie ja nur aufgrund der Mängel so hoch sind!
Guten Abend!
Jetzt, im Nachhinein,wird Ihnen die Mängelauflistung nichts mehr bringen.
Solche, doch schon gravierende, Mängel sollte man sofort bei Bekanntwerden, am besten schriftlich, rügen und Behebung fordern.
L.G. Jihet
Habe die Mängel schon zur Mietzeit bekannt gegeben und wurde mit „Das reparieren wir“ entschuldigt! Aber es passierte nie was… Und die Rohrbrüche sind erst beim Auszug bekannt geworden! Habe auch Bilder von den Mängeln… Lg Claudi
ausziehen!!!
Hallo Claudia74,
ich kann Ihren Unmut verstehen, sehe aber nur die Möglichkeit des Verhandelns mit dem Ex-Vermieter. Rechtlich ist der zunächst in der besseren Position, da Sie sich per Mietvertrag zur Zahlung der Nebenkosten verpflichtet haben.
Ein Rechtsstreit - mit ungewissem Ausgang - wird schnell viel teurer als die Nachzahlung, die dann vermutlich auch noch ganz oder teilweise fällig wird. Ansonsten gelten meine ersten Hinweise auf fachliche Beratung vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Es war ein ganz normaler Standard-Mietvertrag! Bin auch
aufgrund der Mängel ausgezogen… Sehe es halt nicht ein die
gesamten Nebenkosten zu zahlen,da sie ja nur aufgrund der
Mängel so hoch sind!