In Folge des Wildschadens lief Kühlerflüssigkeit aus. Die Polizei bestellte eine Firma zur Entsorgung nach Rücksprache mit mir. Die Teilkasko beglich alle Schäden, die Haftpflicht würde nunmehr den Folgeschaden -Verunreinigung der Aphaltdecke- zahlen und mich dann aber gewaltig hochstufen. Die Option, dass ich selbst zahle ist mir gegeben. Kennt jemand vergleichbares in der Rechtssprechung und sind Aussichten auf Erfolg, den Schaden in die Teilkasko reinzubekommen???
Hallo,
ich kann mich kurz fassen…
Die Entsorgung der ausgelaufenen Kühlerflüssigkeit kann NIE ein TK Schaden sein. Kaskoschäden sind immmer Eigenschäden. In diesem Fall ist aber jemand anderem ein Schaden entstanden der von deiner KFZ Haftpflicht beglichen wird.
Grüße
Lars
sind Aussichten auf Erfolg, den Schaden in die Teilkasko reinzubekommen???
Keine Chance, die Sache mit der Reinigung der Straße ist ein Haftpflichtfall, da hat die Kasko nichts mit zu tun.