Absolut lächerlich oT
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Absolut lächerlich oT
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Meinetwegen IST es lächerlich!
Hi!
das ist nicht dein Ernst - oder etwa doch?
Nicht, dass ich für Gewalt bin, aber mit einer Kopie eines §
in der Tasche durch die Gegend zu laufen um diese den Leuten,
die es deiner Meinung nach nötig hätten, in die Hand zu
drücken, das ist das Lächerlichste, was mir seit langem zu
Ohren gekommen ist.
Dann ist es von mir aus lächerlich!
Aber es ist (in diesem Moment) hilfreich, damit diese Leute vom Kind ablassen!
Ich bin immer offen für Anregungen - also sag mir, wie es besser geht!
Früher habe ich diese Leute eher laut auf ihr Problem hingewiesen (nicht immer im nettesten Tonfall), was eher kontraproduktiv war…
Wenn du zuviel Zeit hast und etwas gegen Gewalt tun willst,
dann bringe dein Potenzial bei irgendwelchen Organisationen
unter,
Wer sagt Dir, dass ich das nicht mache?
aber laufe nicht Gefahr, dass man dich wegen solchen
Aktionen irgendwann nicht mehr ernst nimmt.
Es ist mir völlig egal, ob ein schlagendes Elternteil mich dann ernst nimmt, wenn eine Chance in Promillegröße besteht, dass sich etwas im Verhalten ändert!
Nix für ungut, aber das musste raus.
Kein Thema - im Gegensatz zu einigen anderen hier bin ich durchaus in der Lage, mit Kritiken umzugehen, sie unter Umständen sogar anzunehmen.
LG
Guido
Hi!
Vorab eine kurze Abkürzungserläuterung, wie sie gängig ist:
ot - off topic
owt - ohne weiteren Text
Und jetzt zum Thema:
Hast Du auch etwas zu melden, oder trollst Du nur mit nichtssagenden ot (im eigentlichen Sinne) rum?
Gruß
Guido
Hi!
ot Strafmass ‚Kindesmissbrauch‘
Hi ihr Rechtswissenden 
stimmt meine Info, dass der sogenannte Kindesmissbrauch (furchtbares Wort, kann man denn ein Kind auch GEbrauchen?) in Deutschland nicht als Verbrechen gilt sondern nur als Vergehen im Gegensatz zu Raub oder Mord? Und dass deswegen das Höchststrafmass auch so extrem niedrig ist - ich glaube 5 Jahre?
Wer weiss es genau?
Danke,
Anna-Ranja
Hi,
ich sage dir nicht, wie es besser geht, aber ich kann dir sagen, wie du mehr erreichst.
Dazu ist aber a) Zeit nötig und b) der Wille, wirklich etwas ändern zu wollen.
Überlege dir, ob es nicht mehr Sinn macht, den Eltern die Chance zu geben, über ihren „Stress“ in einer netten, unverbindlichen Runde zu plaudern. Da du ja eh am Drucken bist, drucke was mit Verständnis (möglichst unverfänglich) und lade gleichzeitig zu einem netten Treffen (Plausch) unter Gleichgesinnten, z. B. auf einem Spielplatz, ein.
So hast du eine bessere Chance, am Geschehen etwas zum Positiven zu ändern.
Mit einem § erreichst du eher noch das Gegenteil von dem, was du erreichen willst. Aktiv werden heißt nicht, draufhauen zu müssen (und in gewisser Form tust du genau das!), denn solchen Eltern kannst du nicht mit einem § kommen, das macht die nur noch unwirscher.
mG
nyke
hallo, Ihr alle!
Ich schließe mich Claudia an, ein bisschen Verständnis wirkt Wunder!
Ich war zehn Jahre lang Tagesmutter und weiß wirklich, wovon ich rede, es gibt Tage, da möchte man nur noch flüchten. Glücklicherweise ist mir die Hand nie ausgerutscht, aber die Stimme schon.
Am meisten hätte ich in solchen Situationen gebraucht:
Jemand, der einfach sachte mit einem Handgriff das Kind unterstützt und vielleicht mir mit einem kurzen Kommentar zeigt, dass er erkennt, ich bin schlicht überlastet und nicht etwa eine brutale, enthemmte, asoziale Schlägerin.
Derjenige könnte z.B. das Kind am Straßenrand zurückhalten und ihm sagen,dass es etwas Gefährliches vorhat. Ein Satz wie: „Manchmal ist es einfach zuviel auf einmal, nicht wahr?“ hätte mich dann sehr entlastet.
Wenn ich kann, tue ich sowas heute, hat sich noch keiner beschwert. Die Meisten wirken eher erleichtert.
Probier’s doch mal.
Gruß - Anette
Ist doch mal was
Hi!
Zunächst einmal: * für eine konstruktive Kritik
ich sage dir nicht, wie es besser geht, aber ich kann dir
sagen, wie du mehr erreichst.
tust Du ja wohl! Ätsch!
Überlege dir, ob es nicht mehr Sinn macht, den Eltern die
Chance zu geben, über ihren „Stress“ in einer netten,
unverbindlichen Runde zu plaudern. Da du ja eh am Drucken
bist, drucke was mit Verständnis (möglichst unverfänglich) und
lade gleichzeitig zu einem netten Treffen (Plausch) unter
Gleichgesinnten, z. B. auf einem Spielplatz, ein.
So hast du eine bessere Chance, am Geschehen etwas zum
Positiven zu ändern.
OK, da ich nicht ganz inaktiv bin, drücke ich denen das Teil nicht kommentarlos in die Kralle!
Es gibt bei uns zwei, drei Organisationen, die sich mit der Thematik „überforderte Eltern“ auseinandersetzen. In einer bin ich etwas aktiv (leider nicht mehr so sehr, wie zu meiner arbeitslosen Zeit, aber irgendwie ist es mir dann doch lieber, arbeiten zu gehen und nur ab und zu Zeit zu haben), und ich mache die Leute (oft - nicht immer) schon darauf aufmerksam, dass es Unterstützung gibt.
Mit einem § erreichst du eher noch das Gegenteil von dem, was
du erreichen willst. Aktiv werden heißt nicht, draufhauen zu
müssen (und in gewisser Form tust du genau das!),
Ich definiere den Begriff des Draufhauens schon etwas anders, als Du es tust…
denn solchen
Eltern kannst du nicht mit einem § kommen, das macht die nur
noch unwirscher.
Das habe ich bislang noch nicht erlebt!
LG
Guido
Hallo,
wegschauen war auch nicht nicht gemeint!
1.) Es war kein „Klaps einer überforderten Mutter“. Ich weiß,
dass Kleine sehr, sehr renitent sein können und Mütter auch
nur Menschen sind . Dies habe ich aber bereits berücksichtig.
Danke im Namen aller Mütter!! Aber als selbst Mutter - es vergessen leider manche!
Es ging in diesem Fall aber um unkontollierten Aggrssionsabbau
an einem kleinen Kind, das sich nicht wehren kann: Kind wird
geschleift, stolpert schon fast über die eigenen Beine,
Bordstein bringt es endgültig zum Stolpern, es fällt hin, wird
durch die Luft hochgezogen, gehauen und beschimpft etc. Es sah
grotesk aus, als würde da eine SACHE und kein Kind sein!
Ebenso wie eben manchesmal vergessen wird das Mütter auch nur Menschen sind, vergessen manche Mütter (leider!!!) das auch Kinder Menschen sind!!!
3.) Mir ist klar, dass ich langfristig wenig ändern kann, aber
ich möchte in solchen Situationen wenigstens einen kleinen
sinnvollen Beitrag leisten.
Sinnvoller Beitrag wäre eigentlich nur wirklich langfristig was zu ändern! Denn selbst WENN sie in dieser Situation einhalten geboten hat weil sich sich „beobachtet“ fühlte - was macht sie zu Hause? Und um die Situaion zu ändern müsste man sich wohl auch länger mit der Mutter auseinandersetzten!
4.) Die Mutter kam aus der Unterschicht und war mit allem
überfordert - mit sich selber, mit ihrer Lage etc. Das gibt
ihr aber noch lange nicht das Recht, ihren Hass an einem
kleinen Kind rauszulassen. Es gibt einfach Grenzen, da zählen
keine Entschuldigungen mehr, fertig Ende.
Also mal sorry - ich gehöre selbst auch nicht zur „Oberschicht“! Bin berufstätig, alleinerziehend und alles was dazugehört um mich im „Dauerstress“
zu befinden und trotzdem der Meinung, dass ich sehr wohl in der Lage bin in meinen Kindern eigenen Persönlichkeiten zu sehen und diese auch zu Respektieren - ganz ohne Schläge! Heute der „Unterschicht“ anzugehören setzt nicht damit gleich geistig Minderbemittelt zu sein oder (Menschen-)Rechte nicht anzuerkennen!
5.) Das Kind wird es überleben,
Wirklich? Oder hört es irgendwann damit auf und „existiert“ nur noch?
aber mir geht es ums Prinzip:
Tatenloses Wegschauen ist mir einfach zuwider!mfg
Verlangt in so einem Fall auch Keiner!
MfG
Hallo Anna-Ranja,
Kindesmißhandlung (die Du angesichts der Diskussion vermutlich meinst?) fällt unter Abschnitt 17 StGB „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“, speziell §225, „Mißhandlung von Schutzbefohlenen“. Das Strafmaß beträgt bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug: http://dejure.org/gesetze/StGB/225.html
Der von Dir benannte Kindesmißbrauch fällt unter Abschnitt 13 StGB „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ und ist in §176 StGB geregelt: http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html. Auch hier beträgt das Strafmaß bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug.
Viele Grüße
Diana
zur Ergänzung
Hi,
Kindesmißhandlung (die Du angesichts der Diskussion
vermutlich meinst?) fällt unter Abschnitt 17 StGB „Straftaten
gegen die körperliche Unversehrtheit“, speziell §225,
„Mißhandlung von Schutzbefohlenen“. Das Strafmaß beträgt bis
zu 10 Jahren Freiheitsentzug:
http://dejure.org/gesetze/StGB/225.htmlDer von Dir benannte Kindesmißbrauch fällt unter
Abschnitt 13 StGB „Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung“ und ist in §176 StGB geregelt:
http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html. Auch hier beträgt das
Strafmaß bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug.
Beides sind aber, da hat Anna-Ranja recht, nur Vergehen und keine Verbrechen. Der Unterschied ist die Mindeststrafe: Alle Tatbestände, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug (als untere Grenze) bedroht sind, werden als Verbrechen bezeichnet. Alles andere ist ein Vergehen.
siehe: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__12.html
Mit dieser Einteilung nimmt der Gesetzgeber durchaus eine Wertung vor…
Gruß Stefan
Auch Huhu 
Bei mir ist es ganz ähnlich - wobei ein guter Bekannter von
mir beim Jugendamt tätig ist und das auch immer wieder
„bestätigt“!
Paradox, oder? Gerade ich weiss aus leidvoller Erfahrung was es bedeutet geschlagen zu werden. Und glaub mir, bei mir ging die Post aber richtig ab. Ledergürtel war da schon die harmlosere Variante.
Ich liebe meine Kinder über alles und würde niemals auf die Idee kommen ihnen Schaden zuzufügen. Weder körperlich noch seelisch.
Vielleicht ist mein Ansporn, den Kindern zu zeigen das es auch ohne Gewalt ganz gut funktioniert im Leben?
Das mag richtig sein! Allerdings fruchtet das bei meinen
Erfahrungen weitaus besser, als die Leute lauthals an den
Pranger zu stellen - das war dann schon mal derart
kontraproduktiv, dass ich körperlich eingeschritten bin und
den ein oder anderen Arm festgehalten habe!
Im entsprechenden Moment ist das wohl auch absolut richtig.
Es muss nicht immer erst eskalieren bevor jemand eingreift.
Es geht mir nicht um das (zugegeben weniger als halbherzige)
Gesetz als solches! Als es im letzten Jahr zu einer
Verurteilung einer Mutter kam, hatte ich ein paar Kopien der
Zeitungsmeldung gemacht…
Es geht erst mal darum, dass die Hand blockiert und das
Elternteil abgelenkt wirkt!
Sozusagen: Psychologie für Anfänger…
Hmm. Wenn es wirkt, ok.
Das mag bei Dir zutreffen! Bist Du auch der Meinung, dass der
Staat sich rauszuhalten hat, wenn Kinder regelmäßig grün und
blau geprügelt werden, weil die Leute sehr wohl in der Lage
sind, ihre Kinder zu erziehen?
Das meine ich natürlich nicht. Aber wie in vielen anderen Bereichen gilt auch hier: Wo ist die Grenze? Schläge sind keine Erziehung sondern ein Zeichen der eigenen Ohnmacht in der entsprechenden Situation. Schläge sind ein Ausdruck der eigenen Hilflosigkeit.
Da hast Du sicher Recht. Ein deeskalierendes Wort hilft da besser.
Ich denke da eher an irgendwelche Ommas, die meiner Frau im Supermarkt die tollen Erziehungstipps gaben. Vielleicht sogar gut gemeint, aber das gab meiner Frau dann immer den Rest. Da kann ich nachvollziehen, das da die eine oder andere Mutter langsam ausflippt und Kurzschlussreaktionen folgen.
Nur sind die dabei angerichteten Schäden beim Kind nicht mehr wegzudiskutieren, das ist der Punkt.
Wie sagt mein Kollege immer: Für jeden Mist in Deutschland musst Du eine Prüfung ablegen, aber Kinder erziehen darf jeder.
Da ist was wahres dran.
Wobei ich im Leben niemals körperliche (und auch seelische)
Gewalt als Erziehungsmethode deklarieren werde!
Absolute Zustimmung. Wobei letzteres fast schlimmer ist.
Denn das schleppen die Kinder ihr ganzes Leben mit sich.
Die Schläge meines Vaters sind längst verheilt. Das Gefühl, das ich ein ungeliebtes Kind war ist bis heute geblieben.
Ich vesuche es besser zu machen und hoffe jeden Tag, das mir das gelingt.
Gruss Sebastian
Hallo Stefan,
es lohnt sich die genauere Betrachtung des Abschnitts 3 §225 STGB und des §176a StGB (Hervorhebungen von mir):
§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(3) Auf Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
§ 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
Viele Grüße
Diana
Hi Nyke,
zu dem § habe ich ja auch schon was geschrieben.
Nur:
Besser etwas lächerliches tun mit der Hoffnung etwas zu ändern, als garnichts zu tun.
Sicher reagiere ich auch anders, wenn man mich freundlich darauf hinweist, das ich mein Auto ungünstig geparkt habe, als das man mir um die Ohren knallt: „Hier ist aber Halteverbot“.
Aber hier geht es eben um Menschen. Noch dazu schutzbedürftige.
Und wenn Guidos Aktion auch nur einen, nur einen einzigen zum Nachdenken bewegt hat, dann ist das schon sehr viel.
Jeder hat seine eigenen Methoden. Wenn Guido gute Erfahrungen mit seiner Methode gemacht hat, ok. Bei mir würde es auch nichts nützen, wenn mir einer mit § kommt.
Gruss Sebastian
Danke für die ausführlichen Infos (owt)
danke
Anna-Ranja