Haukauf über Zwangsversteigerung

Hallo,

ich hätte folgende Frage:
in einem Gutachten zu einer Immobilie steht unter Mieter, daß keine Mieter vorhanden sind, daß dort aber Familie A wohnt die eine Auflassungsmormerkung im Grundbuch eingetragen haben. Unter Eingentümer steht Frau B in einer ganz anderen Straße.

Frage: Wenn man dieses Haus bei der Zwangsversteigerung kaufen würde, was würde mit der Auflassung passieren?

Frage: Wer könnte Familie A sein (Mieter können sie ja nicht sein, aber Eigentümer ja auch nicht). Hättet Ihr da eine Idee?

Danke für Eure Antworten!
Sandra

in einem Gutachten zu einer Immobilie steht unter Mieter, daß
keine Mieter vorhanden sind, daß dort aber Familie A wohnt die
eine Auflassungsmormerkung im Grundbuch eingetragen haben.
Unter Eingentümer steht Frau B in einer ganz anderen Straße.

Für mich hört sich dass so an, dass Familie A das Haus von Frau B kaufen wollte, einen Kaufvertrag gemacht hat, dann die Auflassungvormerkung eingetragen worden ist. Danach ist etwas passiert, was zur Zwangsversteigerung geführt hat.

Frage: Wenn man dieses Haus bei der Zwangsversteigerung kaufen
würde, was würde mit der Auflassung passieren?

Wenn meine Annahme über den Sachverhalt stimmt, dann kann die Auflassungsvormerkung für Familie A nach dem Erwerb aus der Zwangsversteigerung gelöscht werden.

Frage: Wer könnte Familie A sein (Mieter können sie ja nicht
sein, aber Eigentümer ja auch nicht). Hättet Ihr da eine Idee?

Siehe oben.

Beim Kauf aus einer Zwangsversteigerung ist eines sehr wichtig. Die Finanzierung sollte unbedingt vorher gesichert sein, also keine Finanzierungszusage der Bank, sondern mindestens ein Darlehensvertrag, besser noch, bereits ausgezahlter Betrag. Sonst kann es passieren wie oben beschrieben.

Danke für Eure Antworten!

Bitte.

Nordlicht

Hallo,
eine Auflassungsvormerkung wird eingetragen, wenn man z.B. einen Vertrag über den Hauskauf abgeschlossen hat, aber das Geld noch nicht bezahlt hat. Die Auflassungsvormerkung wird dann nach vollständiger Bezahlung durch die Eintragung im Grundbuch ersetzt.
Es kann also sein, dass Familie A das Haus kaufen wollte, einen Hauskauf-Vertrag abgeschlossen hat, eingezogen ist, aber nun aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zahlungsfähig ist (daher auch vielleicht die Zwangsversteigerung).

Beatrix

ich hätte folgende Frage:
in einem Gutachten zu einer Immobilie steht unter Mieter, daß
keine Mieter vorhanden sind, daß dort aber Familie A wohnt die
eine Auflassungsmormerkung im Grundbuch eingetragen haben.
Unter Eingentümer steht Frau B in einer ganz anderen Straße.

Frage: Wenn man dieses Haus bei der Zwangsversteigerung kaufen
würde, was würde mit der Auflassung passieren?

Frage: Wer könnte Familie A sein (Mieter können sie ja nicht
sein, aber Eigentümer ja auch nicht). Hättet Ihr da eine Idee?

Danke für Eure Antworten!
Sandra

Hallo Sandra,
wer das ist kann Dir wahrscheinlich nur der Eigentümer verraten.
Was mit den jeweiligen Auflassungen passiert, kann ich nur bezüglich der Forderungen Banken ect. mitteilen:
Diese werden nach Zuschlag in der Zwangsversteigerung komplett gelöscht. Das heißt, das Objekt der Begierde wird Dir unbelastet übertragen, außer den neuen finanziellen Belastungen, die Du zur Finanzierung über den Banken neu eintragen läßt.

Immobilien mit Bewohnern sind immer eine sehr heikle Sache.
Im bösesten Falle, von dem ich immer erst mal ausgehe, bekommst Du diese Partei nur unter größten Mühen, durch weitere Instanzen und zusätzliches Geld raus. Der Klageweg in Deutschland ist lang und beschwerlich.

Persönlich habe ich, bevor wir unser Haus auch in der Zwangsversteigerung kauften, infrage kommende Objekte mit
Mietern, noch wohnhaften Eigentümern sowie Erbengemeinschaften immer sofort ausgesondert, um späteren großen Ärger zu vermeiden.

MfG M.P.

Definition nach BGB
Auflassungsvormerkung ist die zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück gerichtete Vormerkung im Grundbuch (§ 883 BGB).

So wie ich das sehe besteht bereits ein Kaufvertrag mit A. Daher kann ich mir nur schwer vorstellen, dass das Haus ohne weiteres zwangsversteigert werden kann. Das Haus ist quasi für A reserviert. In der Regel besteht eine Auflassungsvormerkung, wenn der Kaufpreis noch nicht in voller gezahlt worden ist und zum Schutz das ein Objekt nicht mehrfach verkauft wird.

Gruß

yg3x9ze

Ich danke für Eure Antworten.
Ich werde mich mal mit der Gläubiger Bank in Verbindung setzen und hoffen, daß diese mir dann mene Fragen wahrheitsgemäß beantworten werden.

Vielen Dank
Sandra

Hallo Nordlicht, Du hast völlig recht, wenn Du darauf hinweist, dass die Finanzierung vorher wasserdicht sein sollte. Aber welche Bank schließt einen Darlehensvertrag ab, ohne die genaue Darlehenshöhe zu kennen (der effektive Betrag, zu dem das Objekt ersteigert wird, ist ja noch nicht bekannt.
Außerdem, was macht der Darlehensnehmer, wenn er den Zuschlag nicht bekommt?
Aus eigener Erfahrung sind wir wie folgt vorgegangen: Wir haben das Wertgutachten eingesehen, das Objekt äußerlich in Augenschein genommen (Schlüssel waren nicht aufzutreiben - das war jedoch sehr gefährlich). Danach haben wir mit verschiedenen Banken Finanzierungsmöglichkeiten durchgerechnet und die Zinsangebote verglichen. Übrig blieben zum Schluß 2 Kreditinstitute. Das Haus mit den besseren Konditionen wurde nochmals kontaktiert und eine verbindliche Finanzierungszusage formuliert, für den Fall, dass wir das Objekt wirklich bekommen. Wichtig war, dass wir einen bestimmten vorher genau festgelegten Höchstbetrag für uns fixiert hatten, der als Fixgrenze nach oben nicht zu übersteigen war.
MfG M.P.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo bommelmops

sollte. Aber welche Bank schließt einen Darlehensvertrag ab,
ohne die genaue Darlehenshöhe zu kennen (der effektive Betrag,

Keine. Wenn man zu einer Zwangsversteigerung geht, sollte man sich vorher ein Limit setzen, dieses über eine Ersatzsicherheit besichern und sich das Geld sicherheitshalber schon auszahlen lassen.

Außerdem, was macht der Darlehensnehmer, wenn er den Zuschlag
nicht bekommt?

Dann wartet er auf das nächste Objekt.

Aus eigener Erfahrung sind wir wie folgt vorgegangen: Wir

Sicherlich kann man es anders machen, als von mir beschrieben. Aber es bleibt ein Risiko. Wenn man den Zuschlag hat und bekommt die Finanzierung nicht oder, schlimmer, es hapert nur mit der Auszahlung, kann sich das zur Existenzbedrohung auswachsen. Deswegen würde ich den von mir beschriebenen Weg gehen, dann kann nämlich nichts schief gehen. Schlimmstenfalls habe ich das Geld auf dem Konto liegen und zahle schon Zins und Tilgung.

Wie gesagt, es geht auch anders.

Gruß

Nordlicht

Hallo,
eine Auflassungsvormerkung wird eingetragen, wenn man z.B.
einen Vertrag über den Hauskauf abgeschlossen hat, aber das
Geld noch nicht bezahlt hat. Die Auflassungsvormerkung wird
dann nach vollständiger Bezahlung durch die Eintragung im
Grundbuch ersetzt.

ja

Es kann also sein, dass Familie A das Haus kaufen wollte,
einen Hauskauf-Vertrag abgeschlossen hat, eingezogen ist, aber
nun aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zahlungsfähig ist
(daher auch vielleicht die Zwangsversteigerung).

nein - da A noch nicht Eigentümer ist, kann man das Haus auch nicht versteigern.
Umgekehrt wird ein Schuh draus. A kann das Eigentum nicht zu den vereinbarten Konditionen verschafft werden: z.B. willigt die Bank nicht in die Löschung der Grundschuld ein, weil ihr der Verkaufspreis zu niedrig ist und ihre Forderungen nicht abgedeckt sind.
Gruß n.