hallo,
erstmal zur meiner momentanen situation.
ich habe vor ein paar jahren ein gewerbe angemeldet (nebenberuflich) und normal auf lohnsteuerkarte gearbeitet. mittlerweile habe ich keinen anderen job mehr, und bin nur noch selbständig am arbeiten.
hat es nun sinn oder nutzen wenn ich mein gewerbe als hauptberuflich eintragen lasse? macht das überhaupt für irgend jemanden einen unterschied? und welche konsequenzen würde das nachsich ziehen?
und wie ist das mit dem eintrag ins handelsregister? wäre so was dann pflicht bzw. was würden für kosten entstehen wenn ich diesen eintrag trotzdem möchte?
vielen dank für eine antwort.
mfg
hat es nun sinn oder nutzen wenn ich mein gewerbe als
hauptberuflich eintragen lasse? macht das überhaupt für irgend
Normalerweise ist es bei einer Gewerbeanmeldung unerheblich, ob Du es haupt- oder nebenberuflich ausübst.
jemanden einen unterschied? und welche konsequenzen würde das
nachsich ziehen?
Ich wüßte keine.
und wie ist das mit dem eintrag ins handelsregister? wäre so
was dann pflicht bzw. was würden für kosten entstehen wenn ich
diesen eintrag trotzdem möchte?
Dazu müßtest Du erst einmal verraten, was für ein Gewerbe Du angemeldet hast, ohne diese Information läßt sich Deine Frage nicht beantworten.
vielen dank für eine antwort.
Bitte.
Dazu müßtest Du erst einmal verraten, was für ein Gewerbe Du
angemeldet hast, ohne diese Information läßt sich Deine Frage
nicht beantworten.
ich betreibe hauptsächlich einen edv handel (+ edv-service ; ausserdem erbringe ich für verschiedene firmen service tätigkeiten).
grund für die frage nach dem handelsregistereintrag: einer meiner arbeitgeber hat ein schreiben des rentenversicherungs bundes bekommen und dieses an seine mitarbeiter weitergeleitet. in diesem geht es um die klärug des arbeitsverhältnisses (scheinselbständigkeit usw.). mir wurde allerdings mitgeteilt das man dies nicht machen müsse, wenn man zb. einen eintrag im handelsregister mit seiner „firma“ hat.
Servus,
(1) jede Form von Handel auf eigene Rechnung wird berufstypisch selbständig betrieben. Das einfachste ist, die Statusfeststellung durchzuziehen - kommt auch nichts anderes raus bei.
(2) ein im HR eingetragener Kaufmann ist Kaufmann mit allen Rechten und Pflichten, die im HGB so stehen (geht los mit Buchführung und Bilanzierung), auch wenn sein Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Besonders lecker ist dabei der sehr weit gefasste § 346 HGB, der einem, der nicht „zur Szene“ gehört, allerhand Zores einbringen kann…
Also lieber ein Mal mehr überlegen.
Schöne Grüße
MM
ausserdem erbringe ich für verschiedene firmen service
tätigkeiten).
Dann solltest Du kein Problem mit der Scheinselbstständigkeit haben. Ich kenne die aktuellen Bestimmungen nicht genau, als es für mich relevant war, galt die Regel, wenn mindestens 70 % des Gesamtumsatzes von einem Auftraggeber kommen, liegt Scheinselbstständigkeit vor. Falls das bei Dir nicht der Fall ist, bist Du aus dem Schneider.
Dann solltest Du kein Problem mit der Scheinselbstständigkeit
haben. Ich kenne die aktuellen Bestimmungen nicht genau, als
es für mich relevant war, galt die Regel, wenn mindestens 70 %
des Gesamtumsatzes von einem Auftraggeber kommen, liegt
Scheinselbstständigkeit vor. Falls das bei Dir nicht der Fall
ist, bist Du aus dem Schneider.
gut, dann sollte das kein problem für mich werden 
noch eine frage zur scheinselbständigkeit. einer meiner kollegen arbeitet nur für eine dieser firmen. welche konsequenzen würden für ihn entstehen, da er ja dann wohl als scheinselbständig gilt?
danke.
mfg
konsequenzen würden für ihn entstehen, da er ja dann wohl als
scheinselbständig gilt?
Möglicherweise Rentenversicherungspflicht.