Haupt/Nebenwohnsitz. Was kann ich absetzen?

Hallo an alle,

ich bin alleinstehend und habe meinen Hauptwohnsitz im Saarland. Hier ist meine Heimat, hier leben meine Familie und all meine Freunde, hier ist mein Sportverein, hier ist mein Lebensmittelpunkt, hier verbringe ich meine Freizeit. Am Hauptwohnsitz besitze ich außerdem ein Einfamilienhaus mit meiner Hauptwohnung. Die Einliegerwohnung ist vermietet.

Seit 01.01.2011 bin ich Pendler und arbeite nicht mehr in meiner Heimat. Bis 30.04.2012 habe ich in NRW gearbeitet und hatte am Ort meiner Arbeit eine kleine Mietwohnung. Hier hatte ich einen offiziell einen Nebenwohnsitz gemeldet. Den Nebenwohnsitz habe ich für 2011 komplett beim Finanzamt abgesetzt.

Nun arbeite ich seit 01.05.2012 in Baden-Württemberg und möchte gerne genau so wie in NRW verfahren und am Ort meiner Arbeit den Nebenwohnsitz melden. Ich habe eine kleine Mietwohnung (35qm) angemietet. Sonst hat sich nichts geändert.

Das Problem ist, das Amt hier in Ludwigsburg erkennt meinen Nebenwohnsitz nicht an! Die Begründung lautet: „Alleinstehende haben am Ort ihre Hauptwohnung, wenn sie sich dort zeitlich überwiegend aufhalten (Wochenendpendler)“. Die wollen mich zur Ummeldung meiner Hauptwohnung drängen.

Im §17 Meldegesetz für Baden-Württemberg steht:
„Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung des Einwohners.“ weiter heißt es: „In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehung des Einwohners liegt.“

  1. Muss das Amt in Ludwigsburg meine Nebenwohnsitzanmeldung akzeptieren?
  2. Wie schaffe ich es die Beamten zu überzeugen?
  3. Oder ist das Meldeamt in LB im Recht und ich muss den Hauptwohnsitz ummelden?
  4. Wenn ich meinen Hauptwohnsitz ummelden muss, was kann ich dann absetzen?

Danke für die Antworten!!!

MfG
Andreas