Haupt- u. Zweitwohnsitz richtig wählen und absetze

Hallo zusammen!

Ab dem 16.02.2011 werde ich nach meiner Ausbildung (und dem dazwischen liegenden Zivildienst) in einem festen und unbefristeten Arbeitsverhältnis übernommen. Bedingt dadurch werde ich von „zu Hause“ in meine eigene kleine Wohnung ziehen, da die Distanz und Strecke durch die ländliche Lage zu aufwändig ist.

Nun ist meine Frage, ob sich aus Gründen von Steuervorteilen ein Haupt- und ein Zweitwohnsitz lohnen und wo welcher Wohnsitz wäre. Ist der Hauptwohnsitz zu Hause bei der Familie (oder ist es Sinnvoll ihn dort zu belassen), oder am Beschäftigungsort, wo ich eine kleine Wohnung angemietet habe.

Gelesen habe ich, dass der Hauptwohnsitz dort ist, wo tendenziell die meiste Zeit verbracht wird. Das wäre in meinem Fall der Beschäftigungsort, der zugleich auch in einem anderen Bundesland liegt, als die „Heimat“.
Dann wäre der Ort an dem sich das Familienleben abspielt, nur noch der Zweitwohnsitz. Dabei bin ich mir allerdings nicht sicher, ob dann noch wöchentliche Wochenendheimfahrten als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Von der „doppelten Haushaltsführung“ habe ich auch etwas gelesen, soweit ich das aber verstanden habe, greift das nur, wenn man auch zwei tatsächliche Haushalte führt/hat. In der „Heimat“ lebe ich im Haus meine Eltern und habe dort nur ein Zimmer. So würde das dann ja nicht greifen, oder? Wenn ja, welche Vor- und Nachteile birgt diese „doppelte Haushaltsführung“?

Noch ein paar Daten zu mir:

  • Ledig
  • Distanz beider Orte um die 80 KM
  • Distanz von eigener Wohnung zur Arbeit ca. 2 KM

Für Eure Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus ganz herzlich!

Vielen Dank. Pasquale

Hallo Pasquale,
meiner Ansicht kannst Du keine doppelte Haushaltsführung geltend machen, da Du zu hause ja Mama Vollpension hat und keinen eigenen Haushalt führst. Nebenbei bemerkt sind 80 km keine Entfernung für einen Arbeitsweg. In Grosstädten nehmen viele personen noch mehr in Kauf um von der „Pampa“ an die Arbeitsstelle in der Grosstadt zu kommen.
Ich würde die Fahrtkosten bevorzugen statt eine 2 Wohnung zu mieten.
Gruss Hermann

Hallo Pascale,
die doppelte Haushaltsführung kommt leider nicht infrage, da es einen eigenen Hausstand im Haus der Eltern geben müsste. Damit können auch keine Heimfahrten angesetzt werden. Als Werbungskosten können nur die 2 km von der Wohnung bis zur Arbeitsstätte angesetzt werden. Ob es einen steuerlichen Vorteil mit einer Haupt- und einer Nebenwohnung gibt kann ich leider nicht beantworten.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.
Viele Grüße Sylke

Hallo Pascal,
ein Zweitwohnsitz wird vom Finanzamt nur anerkannt wenn ein eigener Hausstand besteht.
Ein Zimmer bei den Eltern wird nicht als Hausstand anerkannt.
Bei den Entfernungen ist es günstiger die Kilometer von den Eltern anzugeben und die Wohnung unter den Tisch fallen zu lassen.
mfg
Ben

Hallo Pasquale,
wenn ich es richtig verstehe bleibst Du bei Deinen Eltern wohnen.Das günstigste für Dich wäre bei der Steuererklärung unter uns gesagt.Du bleibst schön bei Deinen Eltern gemeldet und trägst schön artig jeden Tag die 80 km ein. Jeder ALG Empfänger hat eine zumutbare Fahrstrecke von ca. 1,5 Std in Kauf zu nehmen um zur arbeit zu kommen.Durch die täglichen KM kannst Du dann ein wenig die Wohnung abfedern.
Was ich nicht weiss macht mich nicht heiss:smile:)))))
Das Gesetz sagt ein Zimmer in der Wohnung der Eltern reicht nicht aus um einen Zweitwohnsitz zu begründen. Ist also eher für Familien gedacht diese Regelung.

hallo!

Bedingt dadurch
werde ich von „zu Hause“ in meine eigene
kleine :Wohnung
ziehen, da die Distanz und Strecke durch
die ländliche Lage zu aufwändig ist.

dann ist das der erstwohnsitz.

Dann wäre der Ort an dem sich das Familienleben :abspielt, nur
noch der Zweitwohnsitz.

exakt

Dabei bin ich mir allerdings nicht
sicher, ob dann noch wöchentliche
Wochenendheimfahrten als
Werbungskosten abgesetzt werden können.

nein. außer, es sprechen gewichtige gründe dagegen (z.b. pflegebedürftige eltern), die nachgewiesen werden müssen.

wenn man auch zwei tatsächliche Haushalte führt/hat. korrekt.

In der „Heimat“ lebe ich im Haus meine Eltern
und habe dort nur ein Zimmer.

damit hat sich eh alles erledigt. kein eigener hausstand, damit auch keine möglichkeit, einen erst- und zweitwohnsitz zu begründen.

Noch ein paar Daten zu mir:

für die beantwortung der fragen unerheblich.

saludos, borito

Hallo Pascal,

bei Dir kommt die doppelte Haushaltsführung (so nennt man es, wenn es zwei Wohnsitze gibt) nicht in Frage.

Grund 1: Du führst zu Hause bei deinen Eltern keinen eigenen Hausstand.
Grund 2: Wie Du schon richtig sagtest, spielt sich zukünftig dein Leben eher am Beschäftigungsort ab, somit muss dieser Erstwohnsitz sein.
Du dürftest allerdings die Anschrift deiner Eltern als Zweitwohnsitz gemeldet lassen.

Die doppelte Haushaltsführung greift nur, wenn der Beschäftigungsort der Zweitwohnsitz ist. Man also gezwungenermaßen durch die große Entfernung die täglichen Fahrten vermeiden will.
Bei 60km Distanz würden das u.U. sogar viele Finanzämter ablehnen, wenn für Dich die doppelte Haushaltsführung in Frage käme.

Vorteile hat es einige. Aber die brauche ich Dir nicht zu erläutern, da Du keine doppelte Haushaltsführung haben wirst.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Wenn Du noch Fragen hast, dann melde Dich einfach noch mal.

Gruß Ina

Hallo,

grundsätzlich geht das Finanzamt von den tatsächlichen Verhältnissen aus, d.h. was du auch immer „abrechnen“ möchtest, musst du im Zweifelsfall beweisen. Sobald du eine eigene Wohnung oder Zweitwohnung hast, die näher an der Arbeit liegt, wie das elterliche zu Hause, musst du von dort aus deine Fahrkosten berechnen.
Wenn du nur eine Zweitwohnung bei deinem Arbeitgeber anmeldest, dann kannst du die Wochenendheimfahrten geltend machen, dafür aber keine Umzugskosten.
Ich gehe davon aus, dass im ersten Jahr die Regelung, dass du umziehst und so diese Kosten absetzten und zudem die 3 monatige Übergangsregelung geltend machen kannst besser sein könnte, aber auf Dauer (=Jahre) ist die Regelung mit Zweitwohnung vor Ort besser, wenn das Finanzamt dies glaubt :smile:
Grüße
Zeichevadda

Hallo,

leider kenn ich mich da nicht so gut aus! Sorry.

Gruß

Hallo,

der Hauptwohnsitz ist normalerweise da, wo man gemeldet ist. (Adresse steht meine ich auch auf der Lohnsteuerbescheinigung, dh. das FA weiß das auch).

Also, mit Zweitwohnsitz oder doppelter Haushaltsführung würde ich in der Steuererklärung in Deinem Fall nicht anfangen, das ist recht kompliziert, man kann sich da schnell vertun, und wenn die einmal genau gucken…

Du könntest - ich weiß nicht wie lange Du fährst für die 80km, also ob’s theoretisch jeden Tag hin und zurück möglich wär zeitlich - Deinen Hauptwohnsitz in der ‚Heimat‘ lassen, gelegentlich (z.B. am Wochenende) hinfahren (u.a. Post abholen), und in der Steuererklärung dann eben diese Strecke angeben.
Muß natürlich alles schlüssig sein, und z.B. Deine andere Adresse sollte auch auf keinem Beleg auftauchen…

Viele Grüße

Paola

Hallo Pasquale.

der Hauptwohnsitz ist steuerrechtlich dort wo der Lebensmittelpunkt ist

Für eine „doppelte Haushaltsführung“ muss der Steuerpflichtige auch tatsächlich zwei Haushalte nachweisen (z.B. mit Mietverträgen).
Die „Bude“ bei Mammi ist kein selbständiger Haushalt.

Selbst eine abgeschlossene „offizielle“ Einliegerwohnung im Haus der Eltern wäre problematisch.
Denn bei Unverheirateten ist eine „doppelte Haushaltsführung“ immer schwer nachzuweisen.