Hauptamtliche Tätigkeit im gemeinnützigen Verein

Wie formuliere ich in der Vereinssatzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins, dass der Vereinsvorstand hauptamtlich tätig ist?

Wie formuliere ich in der Vereinssatzung eines eingetragenen,
gemeinnützigen Vereins, dass der Vereinsvorstand hauptamtlich
tätig ist?

Aus der Satzung muß ersichtlich sein, dass der Vorstandsvorsitzende hauptamtlich eingesetzt wird.D.h. er erhält für seine Tätigkeit einen Lohn. Dementsprechend ist ein Punkt in der Satzung - Tarifverträge -

Beispiel:1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§2 Zweck des Vereins
§3 Gemeinnützigkeit
§4 Mitgliedschaft des Vereins
§5 Mitglieder des Vereins
§6 Organe des Vereins
§7 Mitgliederversammlung
§8 Aufgaben der Mitgliederversammlung
§9 Vorstand
§10 Protokolle
§11 Tarifverträge
§12 Vereinsfinanzierung
§13 Inkraftsetzung

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben. M.K.

Ja, vielen Dank für die Antwort.
Felsenstein.

Wie formuliere ich in der Vereinssatzung eines eingetragenen,
gemeinnützigen Vereins, dass der Vereinsvorstand hauptamtlich
tätig ist?

Bitte hier nachlesen

http://www.lfv-bayern.de/cms/news/2010/10/04/Aufwand…

MFG HH

Wie formuliere ich in der Vereinssatzung eines eingetragenen,
gemeinnützigen Vereins, dass der Vereinsvorstand hauptamtlich
tätig ist?

Du kannst ja nicht einfach die Satzung ändern, dieses muss in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Sehe mal unter Aufwandsersatz oder Vergütung des Vorstandes bei Google

Wie formuliere ich in der Vereinssatzung eines eingetragenen,
gemeinnützigen Vereins, dass der Vereinsvorstand hauptamtlich
tätig ist?

Hallo Felsenstein,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen.
Ich bin kein Experte.

Möglicherweise hilft Dir/Ihnen hier „Jurathek“ weiter.
Das ist ein juristisches Portal.
Diese Seite hat mir auch geholfen.

Ciao
fly

Wie formuliere ich in der Vereinssatzung eines eingetragenen,
gemeinnützigen Vereins, dass der Vereinsvorstand hauptamtlich
tätig ist?

Hallo,

ersteinmal müsste ich genau wissen, um was für einen Verein es überhaupt geht.

Aber mal zum allgemeinen:
Das mit den hauptamtlichen Vorstandmitgliedern ist immer so eine Sache. Hauptamtlich heißt ja auch immer, dass hier eine Vergütung, gegebenfalls Vollzeit und somit Sozialversicherungspflichtig, erfolgt.
Nun ist es im Vereinsrecht so, dass jedes Mitlgied sich in den Vorstand wählen lassen kann. Hier gibt es nun den Anreiz, sich in den Vorstand wählen zu lassen und dann auch noch Geld dafür zu bekommen. Bei einem wechselnden Vorstand würde dann auch die hauptamtliche Tätigkeit auf einen neuen Übergehen. Vereinsmitglieder, die in einem Beruf stecken, könnten sich darüber hinaus nie in den Vorstand wählen lassen, es sei den sie würden ihre Arbeit aufgeben.

Um hier keine Ungereimtheiten und Streitereien aufkommen zu lassen, wäre es besser einen ehrenamtlichen Vorstand zu wählen, der den Verein in allen rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Darüber hinaus sollte man dann einen Geschäftführer anstellen und gegebenfalls Bürokräfte. Diese können natürlich auch aus dem Vorstand kommen, sollten aber nicht mit dem Posten verbunden sein. Das hat den Vorteil, dass bei einem Wechsel des Vorstandes die hauptamtlichen Personen weitermachen würden. Der Vorstand ist somit nur Arbeitgeber und für die Vereinsinternen Angelegenheiten wie Einberufung Mitgliederversammlung und Vereinsrecht zuständig.

In der Satzung wird dann vermerkt, dass ein Geschäftführer durch den Vorstand bestellt wird und in notwendigen Umfang Bürokräfte (auch Minijober)eingestellt werden.

Wenn man in der Satzung den Vorstand als hauptamtliche Personen führen möchte, wird dies einfach in der Satzung in dem Teil, der den Aufbau des Vorstandes betrifft mit einen Unterpunkt erwähnt.
z.B.
§ 5 Vorstand
1 Der Vorstand besteht aus …
2 Der Vorstand ist hautpamtlich Tätig und erhält hierfür … Vergütung

So oder änhlich könnt ihr das verfassen. Aber mein Tipp ist die Sache mit dem Geschäftsführer. Denn bei euch kommt die Gemeinützigkeit ja auch hinzu und hier könnte man rechtlich diese durch den hauptamtlichen Vorstand in Zweifel ziehen.

Sollten noch Fragen sein, so bin ich auch geren telefonisch unter 0177/6825980 erreichbar.

Gruß
Rüdiger Bein

  1. Vorsitzender von 2 Vereinen und in 2 weiteren Vorstandmitglied

Wie formuliere ich in der Vereinssatzung eines eingetragenen,
gemeinnützigen Vereins, dass der Vereinsvorstand hauptamtlich
tätig ist?

Ergänzung zum Link von Herbert Holstein:

§ 3 Abs 26a Einkommenssteuergesetz ist nur für Betreuer und Sportleiter im Kinder und Jugendbereich nutzbar. Hiernach darf man 2100,- Euro pro Jahr steuerfrei als Entschädigung erhalten. Das macht 175,- Euro pro Monat. Diese Regelung haben wir in unserem Schulverein für die Betreuungskräfte. Darüber hinaus wird es dann als Minijob oder Vollzeit bezahlt.

Ich kann euch nur sagen behaltet eure Gemeinnützigkeit im Auge. Einen Geschäftsführer anzustellen ist da immer noch die suberste Sache.

Gruß
Rüdiger Bein

Vielen Dank für die kompetente Anwort. Es gibt viele Modelle und Möglichkeiten die Struktur und Funktionen eines Vereins zu realisieren. Die gesetzlichen Gradwanderungen, die man dabei geht, müssen immer von den praktischen Erfordernissen abhängig sein. Der Geschäftsführer, wäre nach der Antwort wirklich das Sinnvollste. Ich werde das Ganze erst einmal sacken lassen und komme gegebenenfalls auf das freundliche Angebot der telefonischen Nachfrage zurück.
Viele Grüße - Felsenstein

Wie formuliere ich in der Vereinssatzung eines eingetragenen,
gemeinnützigen Vereins, dass der Vereinsvorstand hauptamtlich
tätig ist?

Hallo F., die (beschlossene) Vereinssatzung regelt alles, auch die Hauptamtlichkeit eines Vorstandes. Dies muss die Mitgliederversammlung doch nur beschließen und in die Satzung aufnehmen. Ansonsten findet man Mustersatzungen in der Fachliteratur, in Broschüren von einzelnen Ministerien des Landes bzw. Bundes, bei Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege (Landesgeschäftsstellen), evtl. beim Finanzamt, sicher auch im Internet. Die Hauptamtlichkeit des Vorstandes schließt natürlich nicht seine Abwahl aus. Die gesetzlich vorgeschriebenen „demokratischen Spielregeln“ eines Vereines sind zu beachten (siehe BGB). Ebenso ist zu beachten die Versteuerung von Vorstandsbezügen. M. Bl.

Wie formuliere ich in der Vereinssatzung eines eingetragenen,
gemeinnützigen Vereins, dass der Vereinsvorstand hauptamtlich
tätig ist?

Hallo Felsenstein,
die Frage ist nicht sauber gestellt. Wenn der Verein eingetragen ist, dann hat er bereits eine Satzung. Und da müsste auch drinstehen, aus wieviel Vorständen dieser Verein besteht. Doch sicherlich nicht nur aus einer Person. Sollen denn alle Vereinsvorstände hauptamtlich werden? Sowas geht gar nicht, dann ist es kein Verein mehr, der gemeinnützige Zwecke verfolgt. Wenn aber nur ein Vorstandsmitglied als hauptamtlicher Mitarbeiter, also bezahlter Mitarbeiter, fungiert, dann muss man die Satzung nicht ändern. Die Arbeit eines bezahlten Mitarbeiters wird vom gesamten Vorstand beschlossen. Dass der Verein einen hauptamtlichen Mitarbeiter hat, muss sowieso nicht in die Satzung, auch nicht bei einer Gründung. Sonst müssten ja alle Vereine, die so groß geworden sind, dass sie einen hauptamtlichen Mitarbeiter benötigen, ihre Satzung ändern. Solch eine Änderung ist immer sehr kompliziert, weil das Registergericht da ganz genau hinschaut und evtl. Mängel in der alten Satzung findet. Auch muss eine Satzungsänderung von allen Mitgliedern in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Jeder Sportverein (gemeinnütziger) hat z.B. Übungsleiter, die gleichzeitig im Vorstand sind und welche für ihre Tätigkeit als Übungsleiter bezahlt werden. Die Arbeit im Vorstand muss immer ehrenamtlich sein.
Beste Grüße
G.Sch.

Die Frage ist exakt gestellt, wer sich in der Materie auskennt, weiß worum es geht und es sind auch gute Antworten gegeben worden. Falsche Antworten können fatale wirkungen entfalten.
Gruß Felsenstein

Vielen Dank für das Bemühen, aber die Antwort hat nichts mit der Frage zu tun.
Gruß Felsenstein

Der auf der Seite genannte Formulierungsvorschlag, ist nur ein Vorschlag. Eine Ansicht - mehr nicht. Es geht in erster Linie um Aufwandsentschädigngen. Kernpunkt sind ehrenamtliche Tätigkeiten.
Gruß Felsenstein

Vielen Dank für die Hilfsbereitschaft. Es ist sehr gut, wenn man seine eigene Kompetenz einschätzen kann, wenn man antwortet. Und ebenso sinnvoll ist es, wenn man weiß, wo man nachgucken kann.
Gruß Felsenstein

Der auf der Seite genannte Formulierungsvorschlag, ist nur ein
Vorschlag. Eine Ansicht - mehr nicht. Es geht in erster Linie
um Aufwandsentschädigngen. Kernpunkt sind ehrenamtliche
Tätigkeiten.
Gruß Felsenstein

Wenn der Vorstand hauptamtlich arbeitet (dies ist grundstzlich möglich, siehe http://www.socialnet.de/materialien/1.php, dann sollten Sie die formulierung mit Ihrem Finanzamt absprechen, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten. Wie Sie auch auf dieser Seite lesen können, kommt es dann u. a. auf das Verhältnis Umfang der Arbeit/Gehalt/Rechte des Vorstandsmitgliedes in der Vereinsarbeit an.

Gruß HH

Wie formuliere ich in der Vereinssatzung eines eingetragenen,
gemeinnützigen Vereins, dass der Vereinsvorstand hauptamtlich
tätig ist?

Hallo,

aus meiner Sicht muss man das gar nicht formulieren. Aber grundsätzlich ist das eine zivilrechtliche Frage, mit der ich etwas überfordert bin.

Wende Dich doch an Dein zuständiges Amtsgericht (Vereinsregister). Die sind meistens behilflich.

Freundliche Grüße

Jörg Emmerich