Hallo zusammen,
Hallo,
darf man als hauptamtlicher Betriebsrat
„Hauptamtlicher“ BR gibt es nicht. Es gibt lediglich von der Arbeit „freigestellte“ BR gem. § 38 BetrVG.
Wenn Du diesen Nick auch in anderen Foren benutzt, sollte Dir das eigentlich bekannt sein.
auch als Aufsichtsrat
auf der Arbeitnehmervertretungsseite im gleichen Unternehmen
tätig sein oder andersrum?
Kennst Du irgendeine Vorschrift, die das untersagt ? Ich nicht, zumindest findet sich in § 7 Abs. 3 MitbestG nicht dazu.
http://www.gesetze-im-internet.de/mitbestg/__7.html
Oder ist das sogar ges. verboten?
Wieso sollte das verboten sein ?
Oder gibt es zumindest irgendwelche unternehmerischen oder
primär arbeitnehmerrelevante Bedenken bei einer solchen
Kombination?
Nur, wenn jemand das Wesen der Mitbestimmung der Arbeitnehmer iSd MitbestG nicht verstanden hätte.
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
&Tschüß
DU
Wolfgang