Hauptberuf + Band GbR + Nebenjob?

Hallo in die Runde,

Ich bin hauptberuflich Angestellter (Sachbearbeiter) und habe nebenberuflich mit zwei Musikerkollegen eine Band (GbR mit Gewinnabsicht aber Kleinunternehmerregelung).

Für die Band mache ich eine EÜR, verteile es auf die drei Bandmitglieder und gebe meinen Anteil als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit in der Einkommenssteuererklärung an.

Da ich einen Kredit abbezahlen muss, würde ich mir gerne zusätzlich einen 400-Euro-Job suchen.
Normalerweise (also hätte ich nur den Hauptberuf und keine Band), könnte ich die EUR 400,- ja steuerfrei dazu verdienen.

Weiß jemand, ob bzw. wie ich die 400,- versteuern muss (also ob sich das dann überhaupt noch lohnt)??

Danke und Gruß
TR

Hallo, bitte frage einen Steuerberater.

Hallo TR

Dein Einkommen wird als Ganzes gezählt, d.h. also als Gesamteinkommen im Jahr und darauf mußt Du Deine Einkommensteuer zahlen. Ein 400,–Euro-Job ist nur steuerbegünstigt wenn es Dein einziges Einkommen ist.

Viele Grüße
Ralf

Hallo TR

Dies ist keine Musikspezifische Frage. Am besten man wendet sich hier an einen Steuerberater oder direkt an das Finanzamt.

m.fr. Gr. Michael Kühr

das ist eine sehr spezifische Frage, am besten beim Finanzamt anrufen, die sind dort normalerweise sehr freundlich und hilfsbereit.

Herzl. Grüsse, E.S.

Hi,
leider kann ich dazu gar nichts sagen, denn ich bin „nur“ Musiker und kein Beamter. Mit Rechtsproblemen sollen sich andere befassen.
MfG Andreas

Minijobs sind sozialversicherungsfrei. Sie begründen keinen eigenen Sozialversicherungsschutz.
Sozialversicherungsfreiheit ist aber nicht gleichbedeutend mit Beitragsfreiheit. Während 400-Euro-
Minijobs der Beitragspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung unterliegen, sind Minijobs
unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts beitragsfrei. Für die Bereiche der Pflege- und Arbeitslosenversicherung
fallen im Rahmen eines Minijobs generell keine Beiträge an. Darüber hinaus
unterliegen beide Beschäftigungsarten der Steuerpflicht.
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung sowie die Wahl der in Frage kommenden
Besteuerungsform obliegt dem Arbeitgeber.

[http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/DownloadCe…](http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/DownloadCenter/1 Brosch_C3_BCren und Info-Bl_C3_A4tter/19901 Infos f_C3_BCr AG AN Febr12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/19901_Infos_f%25C3%25BCr_AG_AN_Febr12.pdf)