Hauptberuflich Selbständig und nebenher Angestellt

Hallo,

bis jetzt war ich angestellt.
Nun bin ich aber seid 1.7. hauptberuflich selbständig und arbeite nur nun noch nebenher bei meinem Vater im Geschäft für 700 Euro im Monat.

Eigentlich wär ich ja GKV versichert, da ich ja über 400 Euro als angestellter verdiene, das bin ich aber nicht, weil ich 2 Angestellte habe. Deswegen kann ich mich Privat krankenversichern.

Von meinen 700 Euro muss ich ja aber auch noch Rentenversicherung bezahlen.
Muss ich das jetzt von meinem Selbständigen einnahmen auch bezahlen? Oder wird das beides komplett getrennt gesehen? bzw hat mein Nebenjob konsequenzen für mich? Den nicht dass es dann am ende des jahres heißt dass ich für die ganzen selbständigen einnahmen voll rentenversicherung bezahlen muss.

Meine Selbständige tätigkeit hat nichts mit meinem angestellten verhältniss zu tun.

Vielen Dank im voraus

Hallo,
ich habe per Email eine Nachricht bekommen, dass ich dir auf jeden Fall antworten soll.
Tut mir leid, aber ich kenne mich hier überhaupt nicht aus.
VG

Hallo Pascal,

deine Frage kann ich leider nicht beantworten; da habe ich keine Erfahrung mit.

Alles Gute für die Selbständigkeit!

negrilo

Hallo, diese Frage ist für den Steuerberater von Deinem vater, der kennt alle fakten und kann diese frage zu 100 % beantworten, am besten ist es GKV zu bleiben wenn es noch möglich ist, ansonsten die dei DEBEKA eine super private Krankenversicherung,bin dort schon 30 Jahre.
Mfg. F.H.

Hallo Pascal,

leider bin ich kein Rentenversicherungsexperte - aber ich weiß, dass einige Selbständige praktisch Kraft Gesetz rentenversicherungspflichtig sind und ihre Tätigkeit auch bei der RV anzeigen müssen, damit Beiträge erhoben werden.

Lies mal in § 2 SGB VI nach, ob der Inhalt deiner selbständigen Tätigkeit dort aufgeführt wird (§ 2 Selbständig Tätige: Versicherungspflichtig sind selbständig tätige …).

Gruss,
Nicole

Hallo Pascal,
Steuerberater oder Krankenkasse fragen, ich kann Dir da leider nicht helfen.
Viel Erfogl & viele Grüße
Kathrin

Also in der GKV will und werde ich nicht bleiben. Bin nun endlich wieder in der PKV und werd da auch den rest meines lebens bleiben und sicher nicht bei der Debeka. xD

Aber es ging mir hier ja nicht um die gkv sonder nur um die grv.

lg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also versicherungspflichtig bin ich da aufjedenfall ned.

Aber mir ging es da drum ob ich einen nachteil erhalte wenn ich nebenher über 400 Euro arbeite, den für dieses gehalt muss ich ja grv bezahlen.

Hallo!

Leider bin ich kein Jurist und kann Dir das nicht genau sagen. Ich würde mich bei der Agentur für Arbeit informieren und dort vorsichtig nachfragen.

Rentenversicherung und Sozialabgaben zahlt man normalerweise immer, wenn man über 400€ verdient. Irgendwo muss man das ja melden.

Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich mich dringend bei einer Behörde erkundigen wie das in Deinem speziellen Fall genau ist, bevor ich einen Haufen nachzahlen muss.

Gruß und viel Erfolg!

Hallo Pascal,
das ist eine Frage, die Dir ein Steuerberater oder auch ein Versicherten-Ältester (in der GEmeinde/Stadtverwaltung erfragen) beantworten kann.

Wünsche Dir alles Gute.

Helmut Rewitzer

Hallo Herr Zimmermann,

meiner Meinung nach müssen Sie für das Geld, das Sie als selbständiger verdienen auch Rentenversicherung bezahlen. Zusätzlich zu den Abgaben an die RV, die Sie für die Euro 700,-- machen.
An Ihrer Stelle würde ich mich bei der BfA informieren - entweder per Brief oder in einer örtlichen Sprechstunde. In unserer Stadt wird eine derartige Sprechstunde 1x im Monat im Rathaus angeboten.
Fragen Sie doch dort einmal nach.

Beste Grüsse
C.J.

Hallo lieber H. Zimmermann,

da ich keine Nebentätigkeit ausübe, kann ich leider gar nichts dazu sagen, wie das mit den Beiträgen ist, ob sich das splittet oder nicht.

Tut mir leid, daß ich da nicht weiterhelfen kann.

Viele Grüße

Kann ich leider nichts zu sagen.

Gruß