Hallo!
Folgender Fall:
Herr X ist alleiniger Geschäftsführer der X GmbH und 80% Gesellschafter dieser Gesellschaft. Zum 01.01.2009 will er in Elternzeit gehen, er schraubt seine wöchentliche Arbeitszeit auf 5 Stunden die Woche runter und erhält 300 € pro Monat. Gleichzeitig will er sich bei seiner Ehefrau familienversichern, vorher war er freweillig versichert.
Die Krankenkasse schüttelt mit dem Kopf, sie wäre der Meinung, dass er hauptberuflich selbständig ist, durch alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter. Eigentlich ist er ja hauptberuflich Hausmann. Wann liegt eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit vor? Eigentlich ist er ja Arbeitnehmer bei der GmbH und nicht selbständig.
Könnte es in diesem Fall was werden mit der Familienversicherung?
Danke!
Jörg
Geschäftsführer und Gesellschafter. Eigentlich ist er ja
hauptberuflich Hausmann. Wann liegt eine hauptberufliche
selbständige Tätigkeit vor?
Mit einem 80 % Anteil an der GmbH ist er nie und nimmer Arbeitnehmer, sondern beherrschender Gesellschafter. Damit ist er Unternehmer. Das wird die Argumentation der Krankenkasse sein.
Grundsätzlich kann ein Gesellschafter nicht Unternehmer oder Mitunternehmer einer GmbH sein, weil die GmbH als rechtsfähige Personen des Handelsrecht selbst Unternehmerin ihres Betriebes ist.
Gesellschafter, die bestimmenden Einfluß auf die Entscheidungen der Gesellschaft ausüben ( mind. 50 v.H oder eine Sperrminorität ) sind aber auch nicht abhängig beschäftigt, denn niemand kann von etwas abhängig sein, über dass er selbst bestimmt.
Diese Personen gelten daher als unternehmerähnlich und sind von der Sozialversicherungspflicht ( KV, RV, AloV und UV ) grundsätzlich ausgenommen…