Guten Tag,
über eine Meinung zu folgender Sachlage würde ich mich freuen:
Im Laufe des Studiums konnten durch selbständige Tätigkeiten der Lebensunterhalt bestritten werden. Eigentlich sollte es immer nebenberuflich bleiben. Aufgrund der Definitionen der Krankenkasse wurde eine hauptberufliche Selbstständigkeit angenommen. Soweit in Ordnung! Die persönliche Einstellung bleibt bei nebenberuflich, auch wenn laut Definition hauptberuflich.
Nun ist ein Angestelltenverhältnis in Vollzeit geplant, bei dem die „nebenberufliche Tätigkeit“ weitergeführt werden soll. Nun bestehen hierzu folgenden Fragen:
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Die Einnahmen aus der Selbstständigkeit werden voraussichtlich fast gleichauf mit den Einnahmen aus der Angestelltentätigkeit liegen. Wie wahrscheinlich ist hier die weitere Annahme als hauptberuflich Selbstständiger?
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Was passiert, wenn die Einnahmen stetig schwanken und sich so jedes Jahr die Frage zwischen nebenberuflich und selbstständig stellt? Kann es sein, dass dann für das eine Jahr freiwillige Versicherung, im nächsten Jahr Pflichtversicherung besteht?
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Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung fallen lediglich im Angestelltenverhältnis an?
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Wie bringt man so etwas dem Arbeitgeber bei? Wird er verstehen, dass mehr Einkommen durch einen „selbstständige Tätigkeit“ mit weniger Arbeitszeit, erzielt werden kann?
So Fälle wird es durchaus geben und daher dürfte eine Diskussion hierzu sinnvoll sein.
Jede Antwort ist herzlich Willkommen!
LG
Marie