Hauptberuflich Selbstständig

Guten Tag,

über eine Meinung zu folgender Sachlage würde ich mich freuen:

Im Laufe des Studiums konnten durch selbständige Tätigkeiten der Lebensunterhalt bestritten werden. Eigentlich sollte es immer nebenberuflich bleiben. Aufgrund der Definitionen der Krankenkasse wurde eine hauptberufliche Selbstständigkeit angenommen. Soweit in Ordnung! Die persönliche Einstellung bleibt bei nebenberuflich, auch wenn laut Definition hauptberuflich.

Nun ist ein Angestelltenverhältnis in Vollzeit geplant, bei dem die „nebenberufliche Tätigkeit“ weitergeführt werden soll. Nun bestehen hierzu folgenden Fragen:

  1. Die Einnahmen aus der Selbstständigkeit werden voraussichtlich fast gleichauf mit den Einnahmen aus der Angestelltentätigkeit liegen. Wie wahrscheinlich ist hier die weitere Annahme als hauptberuflich Selbstständiger?

  2. Was passiert, wenn die Einnahmen stetig schwanken und sich so jedes Jahr die Frage zwischen nebenberuflich und selbstständig stellt? Kann es sein, dass dann für das eine Jahr freiwillige Versicherung, im nächsten Jahr Pflichtversicherung besteht?

  3. Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung fallen lediglich im Angestelltenverhältnis an?

  4. Wie bringt man so etwas dem Arbeitgeber bei? Wird er verstehen, dass mehr Einkommen durch einen „selbstständige Tätigkeit“ mit weniger Arbeitszeit, erzielt werden kann? :smile:

So Fälle wird es durchaus geben und daher dürfte eine Diskussion hierzu sinnvoll sein.

Jede Antwort ist herzlich Willkommen!

LG

Marie

Alle Fragen sind berechtigt.

Es kommt bei der Prüfung „angestellt“ oder „selbständig“ auf Arbeitszeit und Einkommen an.

Wenn der Angestelltenjob ein Vollzeitjob ist, dürfte die Prüfung auch bei vergleichbaren Einnahmen auf „angestellt“ hinauslaufen.

Beim Arbeitgeber sollte die Selbständigkeit als Nebenjob angemeldet werden, dann sehe ich keine Probleme. Keinesfalls sollte man dem Arbeitgeber das Gefühl vermitteln, man arbeite nebenberuflich bei ihm. Das Einkommen muss man ihm nicht offenlegen.