Hauptbeschäftigung,Mini-Job+Übungsleiterpauschale?

Mich würde die Lösung zu folgendem Problem interessieren, das wir letztens in größerer Runde diskutiert haben und zu keiner übereinstimmenden Lösung gekommen sind:

Angenommen man hat eine Hauptbeschäftigung in Teilzeit (50%) bei Arbeitgeber A und daneben einen 400-Euro-Job bei Arbeitgeber B.
Ist es möglich zusätzlich in selbstständiger Tätigkeit bei Arbeitgeber C (Sportverein) die Übungsleiterspauschale zu beanspruchen oder wird die selbstständige Tätigkeit als weiterer Minijob gezählt, damit zur Hauptbeschäftigung addiert und muss versteuert werden?
Die selbstständige Tätigkeit müsste doch sowieso einen anderen Status haben da nicht abhängig beschäftigt, oder?

Vielen Dank!

Hallo,

als „Minijob gezählt“ kann es ja schon aus 2 Gründen nicht werden: die Tätigkeit wird 1. nicht als Minijob abgerechnet, denn 2. man darf nur einen Minijob haben!

Also: …

E.

So haben wir das auch gesehen. Hauptbeschäftigung, daneben 1 Mini-Job und der ÜL selbstständig (somit ja sowieso selber zu versteuern) und die ÜL-Pauschale kann in Anspruch genommen werden.
Aber ich dachte prinzipiell geht ein zweiter Minijob, da wird das
Geld dann nur zur Hauptbeschäftigung dazu addiert und muss mit versteuert werden. Naja, ist ja in dem Zusammenhang sowieso irrelevant…

es gehen auch 20 weitere Jobs - immer mit Steuerkarte VI, aber das dürfen dann keine Jobs sein, die als „Minijob“ abgerechnet werden - Bundesknappschaft!!

Und dann werden diese weiteren Jobs in der ESt-Erkläung mit dem Hauptjob zusammengefasst!

E.