Hallo,
die Stuation ist die folgende: Meine Freundin hat eine Einweihungsfeier bei sich in der Mietwohung gegeben. Gegen 2 Uhr nachts ist die Situation ein wenig ausser Kontrolle geraten und ich habe die Feier aufgelösst. Die Nachbarn waren schon auf den Beinen und haben die Polzei, wegen Ruhestörung, gerufen. Ein Gast, der zwar eingeladen war, aber erst zum Zeitpunkt der Auflössung zur bereits beendeten Feier erschien, hat sich dann vor dem Haus mit der Polzei angelegt und die Haupteingangstür (Glas) eingetreten. Der Vermieter stellt die Rechnung mit 1200€ jetzt an meine Freundin, weil er sagt, dass sie für ihre Gäste verantworltich sei. Wir hatten aber leider keinen Einfluss mehr auf das was vor der Haustür geschah. Muss meine Freundin die Rechnung bezahlen oder der Verursacher?
Im Mietvertrag steht:
„Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch die Verletzung seiner ihm obliegenden Obhuts-, Sorgfalts- und Anzeigepflicht schuldhaft verursacht werden. Er haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Untermieter, Arbeiter, Angestellten, Handwerker und Personen, die sich mit seinem Willen in der Wohnung aufhalten oder ihn aufsuchen, verursacht werden.“
Jetzt hab ich mal nachgesehen was die Obhutspflicht betrifft und habe folgendes gefunden:
„Die Obhutspflicht erstreckt sich nicht nur auf den eigenen Wohnraum, sondern auch auf die dem Mieter zum Mitgebrauch überlassenen Räume wie Waschküche, Treppenhaus, Aufzug, usw., es sei denn, der Vermieter wohnt im gleichen Haus.“
Wie sieht nun die Situation aus?
Vielen lieben Dank vorab für eure Hilfe.