Haupterbe und Testament

Hallo,

Wir kennen uns im Erbrecht gar nicht aus.

Die Großtante meines Mannes ist vor Kurzem verstorben. Zu den Angehörigen, d.h. Enkeln und Urenkeln sowie Ex-Schwiegersöhnen bestand jahrelang kein Kontakt. Die beiden Töchter der Tante sind vor Jahren ebenfalls verstorben. Wir sahen uns alle nach sehr langer Zeit auf der Beerdigung wieder. Alle waren völlig ahnungslos, wer nun das Haupterbe (Haus) antritt und wer im Testament beinhaltet ist. Inzwischen fand eine Testamentseröffnung statt, wo wir aber nicht eingeladen waren. Wir haben nun eine beglaubigte Kopie des Testaments erhalten, wo eigentlich nichts genaues drin steht, was wir da bekommen werden. Sie besteht aus einem prozentualen Anteil des noch restlichen Vermögens. Wie können wir herausfinden, um welches Vermögen es sich handelt und wie hoch dieses ist.

Das Haus und evt. auch andere Immobilien sind im Testament nicht aufgeführt. Wir wissen nicht wer das Haus nun erbt. Die Tante hatte das mit dem Haupterbe bereits vor Jahren geklärt aber niemandem von uns mitgeteilt wer nun das Erbe antritt, wollte aber hier noch etwas ändern. Ob sie dies noch geschafft hat wissen wir nicht. Auch die anderen Angehörigen sind unwissend. Inzwischen ist wieder einige Zeit verstrichen. Der Enkel mit Familie ist nicht zu erreichen, da im Urlaub. Die Adresse des Anwalts haben wir nicht.

Bekommen wir vom Amtsgericht automatisch mitgeteilt, wer nun das Haupterbe antritt und was wir im Testament bekommen? Wie läuft das weiter ab? Müssen wir uns einen Erbschein besorgen? Kann man auf dem Amtsgericht in die kompletten Testamentsakten einsehen und was steht da alles drin? Welche Unterlagen benötigt man hierzu?

Hallo,

Wir kennen uns im Erbrecht gar nicht aus.

Das ist nicht schlimm, dafür gibt es ja Experten.

Inzwischen fand eine
Testamentseröffnung statt, wo wir aber nicht eingeladen waren.

Das ist in Deutschland regelmäßig so. Da es ein Testament gab, soll also wohl eine gewillkürte Erbfolge gelten. Jetzt wäre zunächst mal festzustellen, ob das Testament überhaupt gültig ist, ein ggf. ungültiges Testament trotzdem im Einvernehmen mit allen Beteiligten umgesetzt werden soll, und was mit ggf. bestehenden Pflichtteilsansprüchen passieren soll.

Wir haben nun eine beglaubigte Kopie des Testaments erhalten,
wo eigentlich nichts genaues drin steht, was wir da bekommen
werden. Sie besteht aus einem prozentualen Anteil des noch
restlichen Vermögens.

Das Erbrecht geht genau davon aus. Entgegen langläufiger Meinung wird gerade nicht das Haus oder das Auto vererbt, sondern es werden Bruchteile des gesamten Vermögens vererbt. Dieses ist dann so aufzuteilen/zu verwerten, dass unter dem Strich jeder seinen zugedachten Anteil erhält.

Wie können wir herausfinden, um welches
Vermögen es sich handelt und wie hoch dieses ist.

Alle Erben haben das Recht sich selbst zu informieren. Hierzu können sie die Wohnung des Erblassers betreten und Unterlagen sichten, sowie weitere Informationen bei den zuständigen Stellen einholen. Ohne Erfahrung auf diesem Gebiet sollte man sich ggf. professionelle Hilfe z.B. durch einen spezialisierten Anwaltskollegen holen.

Das Haus und evt. auch andere Immobilien sind im Testament
nicht aufgeführt. Wir wissen nicht wer das Haus nun erbt.

Muss es auch nicht, es fällt einfach in die Erbmasse.

Die
Tante hatte das mit dem Haupterbe bereits vor Jahren geklärt
aber niemandem von uns mitgeteilt wer nun das Erbe antritt,
wollte aber hier noch etwas ändern. Ob sie dies noch geschafft
hat wissen wir nicht. Auch die anderen Angehörigen sind
unwissend. Inzwischen ist wieder einige Zeit verstrichen. Der
Enkel mit Familie ist nicht zu erreichen, da im Urlaub. Die
Adresse des Anwalts haben wir nicht.

Der Begriff des „Haupterben“ kennt das Gesetz so nicht. Alle Erben sind grundsätzlich gleichberechtigt. Wenn es wirksam ist, gilt grundsätzlich immer das letzte Testament, was aufgefunden wurde. Man sollte jetzt die Rückkehr des offensichtlich „nächststehenden“ Erben abwarten, und mit dem dann das weitere Vorgehen besprechen.

Bekommen wir vom Amtsgericht automatisch mitgeteilt, wer nun
das Haupterbe antritt und was wir im Testament bekommen? Wie
läuft das weiter ab?

Nein, das AG ist mit Eröffnung des Testaments erst mal raus.

Müssen wir uns einen Erbschein besorgen?

Der wird bzgl. der Umschreibung der Immobilie notwendig sein, wenn das Testament nicht gerade notariell abgefasst wurde. Er muss von allen Erben gemeinschaftlich nach ihren Erbteilen beantragt werden.

Kann man auf dem Amtsgericht in die kompletten Testamentsakten
einsehen und was steht da alles drin? Welche Unterlagen
benötigt man hierzu?

Da könnte man zwar Einsicht nehmen, da steht allerdings nichts drin, was von Interesse wäre. Das AG kennt auch nur das Testament.

Wie schon geschrieben, sollte man sich ggf. Unterstützung holen. Wir machen solche Sachen hier bei uns in der Kanzlei in recht großer Zahl, und wenn ich mir jedes Mal die Arbeit ansehe, die in so einer Abwicklung steckt, dann kann ich gut verstehen, warum Laien so etwas so gerne abgeben :wink: Für den Experten ist es die Abarbeitung diverser „Kochrezepte“, die er sich über die Jahre für die ein oder andere Frage zusammengeschrieben hat. Für den Laien ist es eine Suche im Heuhaufen.

Gruß vom Wiz

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.