Hallo, wir haben ein gegenseitiges, gemeinschaftliches, s.g. „Berliner“ Testament bei einem Notar machen lassen und haben dort unsere Tochter als Haupterben eingesetzt, weil sie sich seit Jahren um uns sehr aufopferungsvoll kümmert, unseren Sohn, der uns sehr enttäuscht hat und der sich nur noch ein oder zweimal im Jahr meldet und sich absolut nicht nach uns erkundigt oder sich um uns kümmert, haben wir mit einem Vermächtnis bedacht. In diesem Fall, wir haben ein Haus und Grundstück, würde unsere Tochter das Haus und Grundstück erben und lt. Vermächtnis, wird das Bewegliche, Finanzielle usw. geteilt, jeder die Hälfte. Muß unsere Tochter nach unserem Tod als Haupterbin Angst davor haben von ihrem Bruder verklagt zu werden?
Prüft doch zunächst einmal, ob der Sohn seinen Pflichtteil (= 1/2 des gesetzlichen Erbteils) erhält.
Hallo, Alex77, danke für die schnelle Antwort, wenn es so geregelt wird, wie im Testament, dann währen Haus und Grundstück sowie die Hälfte des beweglichen Eigentums (Hausrat, Aktien, Gelder usw.) wesentlich mehr als der Pflichtteil unseres Sohnes. Er hat sich ja auch nie gekümmert und das Testament haben wir von einem Rechtsanwalt aufsetzen lassen.
Liebe Grüße petit
Prüft doch zunächst einmal, ob der Sohn seinen Pflichtteil (=
1/2 des gesetzlichen Erbteils) erhält.