Hallo,
im BewG zur Festlegung des Einheitswertes eines Grundtückes/Hauses ist von einem Hauptfeststellungszeitpunkt die Rede.
Was ist dieser Hauptfeststellungszeitpunkt bzw. wie ist dieser definiert. Wo kann man diesen Zeitpunkt erfahren?
Tschööö und Danke im Voraus
Andreas
Hallo Andreas,
der Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 01.01.1964. Seit dem Datum wurden keine Hauptfeststellungen mehr durchgeführt.
BewG § 21 Hauptfeststellung
(1) Die Einheitswerte werden in Zeitabständen von je sechs Jahren allgemein festgestellt (Hauptfeststellung).
(2) Der Hauptfeststellung werden die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahrs (Hauptfeststellungszeitpunkt) zugrunde gelegt. Die Vorschriften in § 35 Abs. 2 und den §§ 54 und 59 über die Zugrundelegung eines anderen Zeitpunkts bleiben unberührt.
Gruß
Michael