ein selbsttsändiger hat sein gewerbe auf ein nebengewerbe umgemeldet und bezieht hartz4.2008 hat er als sub gearbeitet und der auftragsgeber verlangt nun eine mängelbeseitigung auf einer baustelle von 04.2008.muss die beseitigung erledigt werden obwohl kein hauptgewerbe mehr besteht.Danke
ein selbsttsändiger hat sein gewerbe auf ein nebengewerbe
umgemeldet und bezieht hartz4.2008 hat er als sub gearbeitet
und der auftragsgeber verlangt nun eine mängelbeseitigung auf
einer baustelle von 04.2008.muss die beseitigung erledigt
werden obwohl kein hauptgewerbe mehr besteht.Danke
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