also ich habe ein Nebengewerbe als selbständiger Fahrer. Hauptberuflich bin ich im Schulverkehr tätig. Da das Nebengewerbe gut ankommt, ich auch über 15 Stunden kommen könnte, wollte / muß ich das ja dann zum Hauptgewerbe ändern. Der Arbeitgeber ist damit einverstanden. Ist diese Form erlaubt neben einer Anstellung auch ein Hauptgewerbe zu betreiben ? Was ist dabei zu beachten ?
Wenn der aktuelle Arbeitgeber damit einverstanden ist und der Gewerbebetrieb keine Konkurrenz zum Arbeitgeber darstellt spricht nichts dagegen. Es ist halt die Frage ob man das zeitlich unter einen Hut bekommt. Die Arbeit (Arbeitsqualität) beim Arbeitgeber darf darunter aber nicht leiden.
eine hauptberufliche Selbständigkeit neben einer Arbeitnehmertätigkeit ist möglich und zulässig. Allerdings verliert man dann den Schutz der KV-Pflichtversicherung und muss seine KV und PflegeV allein bezahlen. Hier zum Nachlesen empfohlen: http://www.versicherungswissen.org/Minijob/Arbeitneh…