Hauptgewerbe in ein Nebengewerbe ummelden

Hallo,

da im letzten Jahr und voraussichtlich in diesem Jahr keine großen Umsätze mit dem Hauptgewerbe eingenommen werden(also unter 17.000,-€), kann das Gewerbe in ein Nebengewerbe umgemeldet werden?

Dann ist es wohl so, dass die Umsatzsteuer-Pflicht nach 5 Jahren ausläuft. Das Gewerbe gibt es seit 5 Jahren, es wurden aber jetzt schon wieder neue Rechnungen gestellt (mit Umsatzsteuer-Berechnung), ist es dann automatisch wieder für die nächsten fünf Jahre Verpflichtung Umsatzsteuer zu zahlen? Oder kann man das noch irgendwie rückgängig machen?

Wie wird jetzt am besten vorgegangen?

Vielen Dank!

Hallo,

da im letzten Jahr und voraussichtlich in diesem Jahr keine
großen Umsätze mit dem Hauptgewerbe eingenommen werden(also
unter 17.000,-€), kann das Gewerbe in ein Nebengewerbe
umgemeldet werden?

Haupt- oder Nebengewerbe ist für das Steuerrecht absolut inunteressant.

Dann ist es wohl so, dass die Umsatzsteuer-Pflicht nach 5
Jahren ausläuft. Das Gewerbe gibt es seit 5 Jahren, es wurden
aber jetzt schon wieder neue Rechnungen gestellt (mit
Umsatzsteuer-Berechnung), ist es dann automatisch wieder für
die nächsten fünf Jahre Verpflichtung Umsatzsteuer zu zahlen?
Oder kann man das noch irgendwie rückgängig machen?

Wann man zur Kleinunternehmerregelung (§19 UStG, Umsatz unter 17500 € pa, kein Ausweis von USt, kein Abzug von VSt) übergehen kann, hängt davon ab, obirgendwann auf die KU-Regel verzichtet wurde, oder ob die KU-Regel evtl aufgrund des Umsatzes nicht gegriffen hat.

Ein Übergang ist auch nur immer zum 01.01. möglich.
Wenn nun ein Übergang theoretisch zum 01.01.10 möglich wäre, aber in 2010 bereits Re mit USt gestellt wurden, können diese korrigiert werden.

Wann man zur Kleinunternehmerregelung (§19 UStG, Umsatz unter
17500 € pa, kein Ausweis von USt, kein Abzug von VSt)
übergehen kann, hängt davon ab, obirgendwann auf die KU-Regel
verzichtet wurde, oder ob die KU-Regel evtl aufgrund des
Umsatzes nicht gegriffen hat.

>>>Als das Gewerbe aufgenommen wurde(2004), ist vorerst keine USt. berechnet worden, weil der Umsatz zu gering war.

Ein Übergang ist auch nur immer zum 01.01. möglich.
Wenn nun ein Übergang theoretisch zum 01.01.10 möglich wäre,

>>>wovon ist das abhängig, ob ein Übergang möglich wäre?

aber in 2010 bereits Re mit USt gestellt wurden, können diese
korrigiert werden.

>>>es war bisher nur eine Rechnung

>>>Als das Gewerbe aufgenommen wurde(2004), ist vorerst keine
USt. berechnet worden, weil der Umsatz zu gering war.

Ja und dann? 2005 - 2009?

Ein Übergang ist auch nur immer zum 01.01. möglich.
Wenn nun ein Übergang theoretisch zum 01.01.10 möglich wäre,

>>>wovon ist das abhängig, ob ein Übergang möglich wäre?

Ob schon mal auf die KU verzichtet wurde zB.

>>>Als das Gewerbe aufgenommen wurde(2004), ist vorerst keine
USt. berechnet worden, weil der Umsatz zu gering war.

Ja und dann? 2005 - 2009?

>>>Ab 2007 wurde USt. berechnet

Ein Übergang ist auch nur immer zum 01.01. möglich.
Wenn nun ein Übergang theoretisch zum 01.01.10 möglich wäre,

>>>wovon ist das abhängig, ob ein Übergang möglich wäre?

Ob schon mal auf die KU verzichtet wurde zB.

>>>Tut mir leid, bin nicht so firm in dieser ganzen Geschichte, aber was heisst das? Also dass man USt. berechnet hat oder?

>>>Als das Gewerbe aufgenommen wurde(2004), ist vorerst keine
USt. berechnet worden, weil der Umsatz zu gering war.

Ja und dann? 2005 - 2009?

>>>Ab 2007 wurde USt. berechnet

Und die Umsätze 2005 - 2009 waren wie hoch?

Ob schon mal auf die KU verzichtet wurde zB.

>>>Tut mir leid, bin nicht so firm in dieser ganzen
Geschichte, aber was heisst das? Also dass man USt. berechnet
hat oder?

Man weist USt aus, wenn man muss (Umsatz über 17500€), oder wenn man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat (Umsatz unter 17500 €). Und darauf kommts eben an.

>>>Als das Gewerbe aufgenommen wurde(2004), ist vorerst keine
USt. berechnet worden, weil der Umsatz zu gering war.

Ja und dann? 2005 - 2009?

>>>Ab 2007 wurde USt. berechnet

Und die Umsätze 2005 - 2009 waren wie hoch?

>>> 2005 und 2006 waren sie noch unter den 17500,-, 2007 wurde dann empfohlen USt. zu berechnen, da vermutet wurde, dass durch einen neuen Auftraggeber und höhere Zahlungen die Grenze überschritten wird. Also wurde direkt in der ersten Rechnung von 2007 USt. berechnet.

Ob schon mal auf die KU verzichtet wurde zB.

>>>Tut mir leid, bin nicht so firm in dieser ganzen
Geschichte, aber was heisst das? Also dass man USt. berechnet
hat oder?

Man weist USt aus, wenn man muss (Umsatz über 17500€), oder
wenn man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat
(Umsatz unter 17500 €). Und darauf kommts eben an.

>>> 2005 und 2006 waren sie noch unter den 17500,-, 2007 wurde
dann empfohlen USt. zu berechnen, da vermutet wurde, dass
durch einen neuen Auftraggeber und höhere Zahlungen die Grenze
überschritten wird. Also wurde direkt in der ersten Rechnung
von 2007 USt. berechnet.

Dann wurde 2007 auf die KU-Regel verzichtet. Der Verzicht bindet 5 Jahre, also ist die KU-Regel 2010 nicht möglich.

>>>bringt es denn was das Gewerbe trotzdem in ein Kleingewerbe umzumelden? Die Umsätze werden definitiv unter 17000,- liegen dieses Jahr. Sodass z.b. nur einmal im Jahr die Steuer gemacht werden muss?

Wie ich zu Beginn schon geschrieben habe-ob nun Kleingewerbe oder Hauptgewerbe oder sonst was interessiert das FA nicht!
Und solange USt ausgewiesen wird, und die Vorjahres-USt-Schuld nicht unter 1000 € lag, sind mindestens vierteljährlich USt-Voranmeldungen abzugeben.

Vielen Dank für die Hilfe!