Hauptjob 2 nebenjobs unter 400 ohne lohnsteuerkarte

Hallo liebe Leute,

ich habe einen regularen Job und zusätzlich einen Minijob, bei dem ich keine Lohnsteuerkarte abgeben musste, da der Arbeitgeber pauschal versteuert.

Nun meinen Fragen. Ist es möglich, noch einen zweiten Minijob ohne Lohnsteuuerkarte auszuüben, wenn beide Minijobs insgesamt nicht mehr als 400€ einbringen? Und muss ich die Minijobs im Einkommensteuerjahresausgleich angeben?

Vielen Dank für eure Ausführungen.

Hallo

es dürfen 2 Jobs nicht mehr als 400 Euro zusammen ergenben, ansonsten kommt die Arbeitgeber und man selbst in Teufels Küche. Ausnahme Nebenbrufliche Selbstständigkeit, wie sie ich praktiziere.

Liebe Grüße
Maunzer

Hi,
du kannst so viele Nebenjobs annehmen wie du möchtest, fackt ist, dass wenn es angemldet ist als Mini oder 400 Eurojob, mu0t du auch den Verdienst angeben.
Es gibt einen Freibetrag pro Jahr, den man nicht versteuern muss, ich denke du erreichst diesen nicht, aber dafür kannst du auch mehr Fahrkosten etc. als Ausgaben angeben, die dann auch für das regelmäßige Einkommen abzugsfähig ist. Alles hat Vor und Nachteile.

Gruß Frank

Sorry, da kann ich dir gar nicht helfen, ist nicht mein bereich

Guten Morgen liebe Leute,

seid vorsichtig bei solchen Schnellschüssen: Das hier was bei der Minijobzentrale steht, das ist FAKT! guckt Du hier

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2 AG/1 geringfuegige beschaeftigung/3 hauptberuf und minijob/hauptberuf und minijob.html)

Grundsätzlich ist nur ein Minijob erlaubt wenn gleichzeitig eine Hauptbeschäftigung auf Steuerkarte besteht. Ausnahme gibt es bei kurzfristigen Beschäftigungen, aber das kann mann alles bei der Minijobzentrale durchlesen!!!
Man kann alledings noch auf Steuerkarte mit der Steuerklasse VI arbeiten…aber so sinnvoll ist das in der Regel nicht. Also ausrechnen und sehen ob es einem genügt was dann unterm Strich herauskommt.

http://www.nettolohn.de/

Grüße

Eine kleine Ergänzung:

Zwar wurde nur nach steuerrechtlichen Auswikrungen gefragt, aber ich möchte der Vollständigkeit halber noch auf die Sozialversicherung hinweisen.
Neben einer Hauptbeschäftigung ist nur 1 Minijob versicherungsfrei. Bei der Aufnahme eines zweiten wird dieser mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und somit voll Sozialversicherungspflichtig.