Ich habe mal eine Frage. Geht es, dass man einenHauptjob hat (über 800 Euro Einkommen) einen auf 400 Euro Basis und dann und wann mal eine kurzfristige Beschäftigung ausübt? Wie ist das steuerlich und sozialversicherungstechnisch zu sehen?
Ich bin verbeamtet im 1. Job und der 400 Euro Job steht auch schon. Ich muss nun wissen ob ich die kurzfristige Beschäftigung auch noch problemlos machen kann oder ob es zu „Problemen“ kommen kann
Der erste Minijob ist versicherungsfrei. Jeder weiter ist versicherungspflichtig!
Es geht beim 2. nicht um ein Minijob sondern um eine kurzfristige Beschäftigung (ca. 10-20 Arbeitstage im Jahr)
Der erste Minijob ist versicherungsfrei. Jeder weiter ist
versicherungspflichtig!
Geringfügige Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung sind gleich zu beurteilen (§8 SGB IV)
Hallo leocat86,
grundsätzlich kannst du jede Beschäftigung ausüben, die dir gefällt.
Als Beamter musst du aber vorher die Genehmigung für Nebenbeschäftigungen bei deinem Dienstherrn einholen.
In deinem geringfügigen 400Euro-Job bist du in die Beitragsgruppe 0500 einzustufen, d.h. dein Arbeitgeber braucht keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zu entrichten, nur zur Rentenversicherung.
Die weitere kurzfristige Tätigkeit bei einem dritten Arbeitgeber sollte vorher über die Minijobzentrale sozialversicherungsrechtlich beurteilt werden.
Mehr kann ich dazu nicht sagen, da ich mich gerade auswärtig im Urlaub befinde.
Liebe Grüße.
OpaausLeidenschaft.
Moin,
sh. [http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/01…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2 AG/01 400 euro minijob/01 verdienstgrenzen/03 mehrere minijobs/mehrere minijobs.html)
Es geht also grundsätzlich - im Sozialrecht. Wg. Finanzamt keine Ahnung und in Bezug auf Beamtenrecht ebenfalls nicht der richtige Ansprechpartner.
Hallo Leocat86,
Geht es, dass man einenHauptjob hat
(über 800 Euro Einkommen) einen auf 400 Euro Basis :und dann
und wann mal eine kurzfristige Beschäftigung ausübt?
die erste geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist versicherungsfrei. Eine Zusammenrechnung einer geringfügig entlohnten mit einer kurzfristigen Beschäftigung erfolgt nicht (s. Geringfügigkeitsrichtlinie Titel B. 2.2.2.1.).
Ich bin verbeamtet im 1. Job
Das Dienstverhältnis als Beamtin/Beamter ist dem Grunde nach versicherungspflichtig und nur aufgrund der besonderen Umstände versicherungsfrei. Daher treffen meine Ausführungen auch bei einem hauptberuflichen Dienstverhältnis zu.
Wie ist das steuerlich und :sozialversicherungstechnisch zu sehen?
Zu den steuerrechtlichen Auswirkungen kann und darf ich als Rentenberater aufgrund meines Berufsrechts keine Aussage treffen. Meine sozialversicherungsrechtliche Einschätzung beruht auf der oben stehenden Schilderung.
Ich hoffe dennoch, etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Herzliche Grüße
Ernst