Hallo Experten,
Folgende fiktive Situation: Ein AN hat ausschließlich einem Minijob und muss dazu beim AG (ÖD) eine Lohnsteuerkarte (Steuerklasse I) abgeben. Auf den Lohnabrechnungen tauchen keinerlei Abzüge auf und er bekommt seinen Bruttolohn netto ausgezahlt. Auf der Lohnsteuerkarte steht nur noch der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung. So weit okay. Wenn dieser Jemand nun eine weitere, jetzt aber versicherungspflichtige Beschäftigung als Haupterwerbsquelle annimmt, muss er für diese beim zweiten AG eine zweite Lohnsteuerkarte abgeben, und weil es eben die Zweite ist, dummerweise mit Lohnstererklasse VI, weil das im laufenden Jahr stattfindet und die „gute“ Karte bereits beim Minijob-AG ist. Naja, das könnte ggf. im neuen Jahr umgekehrt werden. Die Minijob-Zentrale sagt auf ihrer Website, dass ein Minijob neben einem Hauptjob überhaupt nicht steuerpflichtig sei.
Nun kommen meine Fragen:
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Muss man in jedem Fall beim AG des Minijobs (wie gesagt: ÖD) eine Lohnsteuerkarte abgeben, wenn der das verlangt?
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Muss man bei der Steuererklärung im Fall zweier Lohnsteuerkarten den Minijob-Verdienst mit angeben, oder kann man ihn legal unter den Tisch fallen lassen, obwohl er auf Lohnsteuerkarte läuft?
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Falls man das angeben muss, weiß das Finanzamt dann auch automatisch, dass der Minijob ein Minijob und nicht steuerpflichtig ist?
Und dann noch zur Umkehrung der Lohnsteuerkarten im neuen Jahr:
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Bekommt man die eigentlich ungerechtfertigte Besteuerung (Klasse VI) des Minijobs dann auch später komplett vom Finanzamt zurück?
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Was muss man dem Sachbearbeiter dazu noch mitteilen, falls man den Minijob nicht in der Steuererklärung angeben muss? Er muss schließlich irgendwoher wissen, dass zu viel Steuern für den Minijob gezahlt wurden. Wissen die das dann automatisch? Bekommen die vielleicht standarsmäßig irgendwelche Infos von der Knappschaft?
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Und falls man den Minijob-Verdienst doch angeben muss, in welches Formular müsste das überhaupt eingetragen werden? Gibt man dann einfach den Mantelbogen und die Anlage N doppelt ab?
Uff!
Wie ihr leicht erkennen könnt, bin ich etwas verwirrt. Zusammenfassend: Der Schwerpunkt meiner Fragen liegt auf dem Fall, dass für beide Jobs eine Lohnsteuerkarte erforderlich ist, und wie man das mit seinem zuständigen Finanzbeamten „artgerecht“ regelt. Wer kann meine Verwirrung entwirren?
LG
Huttatta