Hauptjob mit 2 Arbeitsverträgen mit Minijobs

Hallo zusammen!

Welche Vor- und Nachteile bietet folgende Situation für Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG):

AN erhält einen Arbeitsvertrag über 32 Std. Woche zu einem Gehalt von xy €. Um jedoch einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen und auf das mindest Gehalt zu kommen, wird dem AN zusätzlich ein 400,00€ Job mit 7 std. Woche bei der Tochterfirma angeboten, mit dem Hinweis dass es auch hier möglich sei, einen RV-Beitrag auf freiwilliger Basis zu zahlen, der im Falle des Arbeitsverlustes zu den Bezügen von Arbeitsagentur etc. angerechnet werden würde. Des Weiteren soll der AN wohl dadurch ein höheres Netto haben. Urlaub und sonstige Rahmenbedingungen sind in beiden Verträgen gleich gehalten. Die Tätigkeit von AN ist Firmenübergreifend und somit auch tatsächlich für beide Firmen tätig.

Welche Vorteile bringt solch eine Regelung für AG, denn er würde das sicher nicht anbieten, sofern er Nachteile hat, nur aus „nächstenliebe“ zum AN.

Welche Nachteile (außer ein niedrigeres ALG im Falle der Arbeitslosigkeit und hohes Risiko zur Kündigung des Minijobs) entstehen AN dadurch?

Danke für eure Mithilfe!

Hallo,

Hallo zusammen!

Welche Vor- und Nachteile bietet folgende Situation für
Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG):

AN erhält einen Arbeitsvertrag über 32 Std. Woche zu einem
Gehalt von xy €. Um jedoch einer Vollzeitbeschäftigung
nachzugehen und auf das mindest Gehalt zu kommen, wird dem AN
zusätzlich ein 400,00€ Job mit 7 std. Woche bei der
Tochterfirma angeboten, mit dem Hinweis dass es auch hier
möglich sei, einen RV-Beitrag auf freiwilliger Basis zu
zahlen, der im Falle des Arbeitsverlustes zu den Bezügen von
Arbeitsagentur etc. angerechnet werden würde. Des Weiteren
soll der AN wohl dadurch ein höheres Netto haben. Urlaub und
sonstige Rahmenbedingungen sind in beiden Verträgen gleich
gehalten. Die Tätigkeit von AN ist Firmenübergreifend und
somit auch tatsächlich für beide Firmen tätig.

Welche Vorteile bringt solch eine Regelung für AG, denn er
würde das sicher nicht anbieten, sofern er Nachteile hat, nur
aus „nächstenliebe“ zum AN.

***Der AG hat geringere Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, wenn er auf 400€ auf Tochterfirma „auslagert“.Ist natürlich vom Bruttoinkommn, Steuerklasse etc. noch abhängig; im Internet kann man das sich bei „Gehaltsrechner/Lohnrecher etc.“ selber ausrechnen.

Welche Nachteile (außer ein niedrigeres ALG im Falle der
Arbeitslosigkeit und hohes Risiko zur Kündigung des Minijobs)
entstehen AN dadurch?

***Wie soll der 400€-Job auf die Arbeitszeiten/Arbeitstage beim Mutterkonzern vereinbart werden? 30/10, 32/8, montags bis freitags oder nur an 3 Tagen ???
Ohne festgelegte Arbeitszeiten im 400€-Job hat der AG fast alle Vorteile.

lG

AN erhält einen Arbeitsvertrag über 32 Std. Woche zu einem
Gehalt von xy €. Um jedoch einer Vollzeitbeschäftigung
nachzugehen und auf das mindest Gehalt zu kommen, wird dem AN
zusätzlich ein 400,00€ Job mit 7 std. Woche bei der
Tochterfirma angeboten,

***Wie soll der 400€-Job auf die Arbeitszeiten/Arbeitstage
beim Mutterkonzern vereinbart werden? 30/10, 32/8, montags bis
freitags oder nur an 3 Tagen ???
Ohne festgelegte Arbeitszeiten im 400€-Job hat der AG fast
alle Vorteile.

lG

Hallo rastatt2012,

vielen Dank erstmal. Die Arbeitszeiten sind vertraglich geregelt. 32 Std. Woche im Hauptjob und 7 Std. Woche im 400,00 € Job s.o. Wie sieht die Situation nun aus?

Hallo,

interessante Konstellation, kommt leider immer häuftiger vor und nach Meinung des BSG ist das auch völlig in Ordnung. Ich persönlich sehe das ja etwas anders…

Rechtlich gesehen zwei unterschiedliche Arbeitgeber und damit parallel möglich.

Ich stelle mir bloß die Frage, warum man das so „umständlich“ macht. So wie ich es lese, war der AN bisher schon für beide AG tätig, hatte aber nur einen Arbeitsvertrag. Im Prinzip ändert sich jetzt nichts an der Tätigkeit, außer das man versucht eine „Nettolohnoptimierung“ zu veranstalten durch den zweiten Arbeitsvertrag.

Im Prinzip soll die Arbeitszeit erhöht werden, ohne den Anspruch aus dem ersten Arbeitsvertrag abzuändern.

Ich sehe für den Arbeitnehmer darin überhaupt keine Vorteile, eher nur Nachteile. Na gut, er hat mehr Netto, aber sonst nichts weiter.

Vielleicht denkt sich ja der Arbeitgeber, dass die zusätzliche Arbeitszeit (=Nebenjob) leichter wieder abzusägen ist durch Kündigung. Oder das der Arbeitnehmer die Füße still hält, wenn er im Nebenjob weniger als vertraglich vereinbart beschäftigt wird. Oder Springer ist, wenn Not am Mann ist…

Warum nicht einfach den ersten Arbeitsvertrag ändern und Stunden und Gehalt erhöhen? Warum der Mehraufwand? Wer mir diese Fragen mit dem Hintergrund der Nächstenliebe beantworten kann, bekommt einen Keks.

Greetz
S_E

Blödsinn
Hi!

***Der AG hat geringere Sozialversicherungsbeiträge zu
bezahlen,

Das ist natürlich Blödsinn, denn zu maximal 19,575% derzeit zahlt er bei einem Minijob 28%!

wenn er auf 400€ auf Tochterfirma „auslagert“.Ist
natürlich vom Bruttoinkommn,

Steuerklasse etc. noch abhängig;

Was genau hat der AG gleich mit den Steuern des AN zu tun, außer, dass er sie abführt?

Oder meinst Du, dass sich die Steuern auf die SV-Beiträge auswirken, so, wie man das aus dem Kontext hier entnehmen könnte?
Das ist natürlich ebenfalls Blödsinn.

***Wie soll der 400€-Job auf die Arbeitszeiten/Arbeitstage
beim Mutterkonzern vereinbart werden? 30/10, 32/8, montags bis
freitags oder nur an 3 Tagen ???
Ohne festgelegte Arbeitszeiten im 400€-Job hat der AG fast
alle Vorteile.

Welche genau?

Gruß
Guido

1 Like

Vielen Dank für die Antwort.

Wenn der AG weniger Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, entstehen doch für den AN neben dem niedrigen ALG I/II auch Nachteile im Hinblick auf spätere Rente und bei weiblichen Mitarbeitern Schwangerschaft - oder sehe ich das falsch?

Hallo,
meine Nachfragen begründen sich darin, als mir ein Fall ähnlicher Konstellation bekannt ist. Hier war das Problem, dass die AN mittwochs bis freitags erkrankte, der AG im 400€-Job die AU für donnerstags und freitags nicht anerkannte mit der Begründung, dass für den 400€-Job die regulären AZ montags bis mittwochs waren und do+fr nur Ausnahmen waren.

Urlaubsplanung: AN müsste ja den Urlaub für Hauptfirma und Tochterfirma zu gleichen Zeiten nehmen können; würde dies in beiden Unternehmen möglich sein?

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und Kenntnisse streitbarer und streitsüchtiger AG und AN denke ich immer quer.

lG

Hallo rastatt2012,

vielen Dank erstmal. Die Arbeitszeiten sind vertraglich
geregelt. 32 Std. Woche im Hauptjob und 7 Std. Woche im 400,00

1 Like

Hallo,

Wenn der AG weniger Sozialversicherungsbeiträge bezahlt,

Nein, er zahlt eben NICHT weniger, wenn man von den 400 Euro mehr brutto ausgeht.

entstehen doch für den AN neben dem niedrigen ALG I/II auch
Nachteile im Hinblick auf spätere Rente

Korrekt. Naja, außer ALG II, dass ist ja unabhängig vom vorherigen Verdienst. Aber ALG und Krankengeld sollte man nicht unterschätzen.

In der Rente könnten man im Nebenjob aber noch aufstocken, d.h. man übernimmt als Arbeitnehmer 4,6 % Rentenbeitrag und hat vollen Anspruch aus den 400 Euro. Unterm Strich dann wurscht, ob man nun die 400 Euro aus der Hauptbeschäftigung mehr beitragspflichtig macht, oder aus der Nebenbeschäftigung. Gesamtbrutto und Beitragssatz sind der selbe.

und bei weiblichen
Mitarbeitern Schwangerschaft - oder sehe ich das falsch?

Mmh. Da wirds jetzt kompliziert. Die Berechnung ist wie folgt:

  • Erstmal brauch man das kalendertägliche Netto. Aus beiden Beschäftigungen wird das durchschnittliche Nettoentgelt der letzten drei Monate zusammen gerechnet. Also zB 3 Monate x 1.600 Euro und 3 Monate x 400 Euro = 6.000 Euro. Diese durch 90 Tage (= 3 Monate) = 66,67 Euro.
  • 13 Euro/Tag bekommt man von der Krankenkasse. Den Restbetrag bis zu den 66,67 Euro müssen die Arbeitgeber bezuschussen.
  • Der AG-Zuschuss erfolgt im Verhältnis der beiden Verdienste:
    Die 1.600 Euro machen 80 % des Gesamtnetto aus = Arbeitgeber muss 53,34 Euro (66,67 x 80%)bezuschussen.
    Die 400 Euro machen 20 % des Gesamtnetto aus = Arbeitgeber muss 13,33 Euro (66,67 Euro x 20 %) bezuschussen.

    Für Rechenfehler wird keine Haftung übernommen.

Das müsste man aber mit den genauen Zahlen der Hauptbeschäftigung durchrechnen und wie sich da 400 Euro mehr Brutto auswirken. Weil wenn die 400 Euro voll versteuert und mit SV-Beiträgen belegt werden, sind es ja keine 400 Euro netto mehr, damit wird auch das kalendertägliche Netto weniger und damit der Mutterschaftsgeldzuschuss.

Aber wie geschrieben, beim Krankengeld und ALG schlägt der Nebenjob voll durch, weil hieraus die beiden Sozialleistungen nicht berechnet werden.

Ich empfehle daher, dass ganze mal mit einem Lohnrechner durchzuspielen. Und sich zu überlegen, was einem wichtiger ist.

LG
S_E