Hallo liebe Steuer-Experten,
folgender Fall:
Person P arbeitet zu jeweils 50% bei zwei verschiedenen Arbeitgebern, alles über Lohnsteuerkarte. Nebenbei ist die Person aber noch mit dem selbstständigen Musiker M (dieser ist beim Finanzamt als Kleingewerbe angemeldet) als Alleinunterhalter unterwegs. Für diese Auftritte schreibt Person P an Musiker M Rechnungen. Durchschnittlich sind die Einnahmen aus diesen Auftritten für Person P nicht höher als 100€ pro Monat.
Person P wird natürlich diese Einnahmen beim Finanzamt angeben. Ist dies für Person P einfach so möglich, oder muss P ein Kleingewerbe oder ähnliches anmelden?
Vielen Dank
Tobias
Hallo Tobias,
die Tätigkeit als Alleinunterhalter liegt im Grenzbereich zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit.
Es wird dem Alleinunterhalter aber kein Strick daraus zu drehen sein, wenn er selbst seine Tätigkeit als freiberuflich klassifiziert.
Daher braucht er kein Gewerbe bei der Gemeinde anzumelden, sondern es reicht, wenn er die Aufnahme der Tätigkeit dem örtlich zuständigen Finanzamt formlos anzeigt.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
DAnke schonmal für die Antwort.
Heißt „Anmelden“, dass die Person dies im Voraus beim Finanzamt zu melden hat, oder reicht eine entsprechende Angabe im Rahmen der Lohnsteuer im folgenden Jahr?
Servus,
„formlos dem FA anzeigen“ heißt:
_Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 01.11.2012 beabsichtige ich, eine nebenberufliche Tätigkeit als Alleinunterhalter aufzunehmen. Ich bitte um Übersendung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
Mit freundlichem Gruß
Rudi Carell_
Schöne Grüße
Dä Blumepeder