Hauptmieter ausgezogen,Untermieter will nicht raus

Guten Tag,

eine verzwickte Situation:
Person A ist/war Hauptmieterin einer Wohnung, die offiziell (von A) zum 31.10.2009 gekündigt wurde. Mit Person B hat A einen Untermietvertrag geschlossen. B wollte die Wohnung gerne übernehmen, allerdings möchte das die Verwaltungsgesellschaft nicht (teilte sie uns Mitte September mit), sodass B auch zum 31.10.2009 raus sein muss.

Nun sieht die Situation so aus, dass A schon zum 1.10.2009 ausgezogen ist und sämtliche Unterlagen sowie die Schlüssel zur Wohnung B dagelassen habe für den Monat. (Natürlich ohne irgendwas schriftlich festzuhalten). B hat zum 1.11.2009 keine Wohnung gefunden und „droht“ nun damit in der alten zu bleiben, bis sie etwas neues hat.

  1. Da der Mietvertrag alleine auf den Namen von Person A läuft, dürfte diese dementsprechend ziemlich gearscht sein, oder?

  2. Die Verwaltungsgesellschaft ist stinkesauer, weil sie (zu unrecht) meinen, sie wären über den Einzug 2009 von Person B nicht unterrichtet worden. (Wurden sie aber, der Hausmeister hat schließlich auch Klingel- und Türschilder ausgetauscht) Muss A dort noch mit irgendwas rechnen?

  3. Was passiert, wenn B nicht auszieht am Samstag sondern weiter in der Wohnung bleibt? Die Vermieterfirma wird A dafür zur Rechenschaft ziehen, da diese im Mietvertrag stehe, oder? Räumungsklage, Schadenersatzforderungen, Anzeige wegen Hausfriedensbruch -> Liefe das ALLES auf den Namen von Person A, obwohl diese da ja schon lange ausgezogen ist?

  4. Was kann A (möglichst kostengünstig) tun um B aus der Wohnung zu bekommen?

A weiß, dass diese selber Schuld ist, da sie keinerlei Unterlagen (außer der Kündigung von Ende Juli) mehr behalten hat, sowie ihre Schlüssel abgegeben habe.

Kriegt A den Karren noch ausm Dreck gezogen, oder ist dort Hopfen und Malz verloren?

Vielen Dank und liebe Grüße

Sabrina

Hat A denn den Untermietvertrag mit B überhaupt gekündigt und wenn ja, wann?

A hat den Untermietvertrag „mündlich“ gekündigt und sich bemüht, dass B die Wohnung weiterbeziehen kann. Mitte September kam dann die entgültige Aussage der Verwaltungsgesellschaft, dass eine Weitervermietung an B nicht stattfinden kann per Post und diesen Brief hat B auch ausgehändigt bekommen.

Dann hat B immer noch einen Mietvertrag über den Wohnraum. Womit A dem B gegenüber in der Pflicht steht.

A sollte auch schnellstens einen Anwalt aufsuchen, denn in so einer Situation kann das böse teuer werden…