Hallo zusammen,
Angenommen Hauptmieter A kündigt Untermieter B fristgerecht ohne angaben von Gründen mit 3 monatigen Kündigungsfrist. nun findet B 2 Monate vor Kündigungstermin eine neue Wohnung und zieht aus. B bezahlt für die weiteren 2 Monate keine weitere Miete. Was kann Hauptmieter A unternehmen, wenn B nicht erreichbar ist, weil er die neue Adresse nicht angeben will, die Miete der 2 Monate nicht bezahlt und er trotzdem den Schlüssel bis Ende zum Kündigungstermin einbehält.
Hallo!
Kann man Untermieter „ohne Begründung“ mit 3 Monaten Frist kündigen ?
Ich meine,nein. Es verdoppelt sich auf 6 Monate,es sei denn, man hat einen zulässigen Grund und den auch angeführt.
Wie kann man die Person ausfindig machen ? Namen und alte Anschrift aus der gemeinsamen Wohnung wird man ja wohl haben.
Damit kann man über die Meldeämter neue Adresse(wo er sich angemeldet hat) rausbekommen.
MfG
duck313
Hallo,
Hallo!
Kann man Untermieter „ohne Begründung“ mit 3 Monaten Frist
kündigen ?
**Ja, Die Kündigung eines Untermietverhältnisses bedarf keiner Begründung. Der Vermieter kann willkürlich ohne jede Angabe von Gründen kündigen.
**
Ich meine,nein. Es verdoppelt sich auf 6 Monate,es sei denn,
man hat einen zulässigen Grund und den auch angeführt.Wie kann man die Person ausfindig machen ? Namen und alte
Anschrift aus der gemeinsamen Wohnung wird man ja wohl haben.
Damit kann man über die Meldeämter neue Adresse(wo er sich
angemeldet hat) rausbekommen.MfG
duck313
Hallo,
ein gekündigter Mieter kann , wenn er eine Wohnung findet, früher ausziehen und muss für die Restlaufzeit der Kündigungsfrist keine Miete mehr bezahlen.
lG
; ist eigentlich , den