Hauptmieter und Untermieter

Hallo,
eine Frage, diese habe ich auch unter Sozialamt stehen, glaube aber das es hier besser passt?

Wie sieht es aus wenn man umziehen möchte in eine größere Wohnung.
Beispiel:
Alleinerziehende Mutter die Sozialhilfe bezieht, mit 5j.Kind. momentan wohnhaft auf 2 Zimmer 64 qm.
Steht dieser dann eine 3Z. Wohnung zu, wenn Ihr Kind 6 J. alt wird.?
Wie kann diese Mieterin dieses Recht geltend machen beim Sozialamt?

Zudem noch diese Frage, wenn eine Person eine 4 Zimmer Wohnung ca. 100qm in Aussicht hat, könnte diese Person das so machen das sie als Hauptmieter die Wohnung bezieht und 1 Zimmer 30qm. an jemanden untervermietet?

Wie müsste diese Person das beim Sozialamt vortragen?
Welche Gründe angeben damit sie diese Wohnung zugesagt bekommt?

Vielen Dank schon mal an die die mir weiterhelfen können.

LG

Hallo,

Vorschlag. Mache Dich vor Ort kundig. Wenn Du 100 qm anmietenb willst, willst aber untervermieten, ist die Untermiete als Einkommen zu rehcnen und ist auch gegenüber dem Finanzamt als Einnahme aus Miete und Verpachtung zu erklären. Ausserdem wird das Sozialamt hierbei wohl die Einnahmen auf die Sozialhilfe anrechnen. Das Sozialamt hat nicht zu interessieren, ob die Untermiete an den Vermieter geleitet wird, es hat Deine Einkommen zu prüfen. Und bei 100 qm Wohnfläche gleichzeitig sind keine 100 qm anzuerkennen. Dies heisst wohl, dass der höhere Betrag an der Miete ohnhin das Sozialamt nicht überenimmt aber auch andererseits die Untermiete als Einkommen anzurechnen hat. Also, Beratung wird notwendig sein. Vielleicht ist jemand hier im Forum, der Dir genaue Antworten geben kann.

Gruss Günter

eine Frage, diese habe ich auch unter Sozialamt stehen,
glaube aber das es hier besser passt?

Wie sieht es aus wenn man umziehen möchte in eine größere
Wohnung.
Beispiel:
Alleinerziehende Mutter die Sozialhilfe bezieht, mit 5j.Kind.
momentan wohnhaft auf 2 Zimmer 64 qm.
Steht dieser dann eine 3Z. Wohnung zu, wenn Ihr Kind 6 J. alt
wird.?
Wie kann diese Mieterin dieses Recht geltend machen beim
Sozialamt?

Zudem noch diese Frage, wenn eine Person eine 4 Zimmer Wohnung
ca. 100qm in Aussicht hat, könnte diese Person das so machen
das sie als Hauptmieter die Wohnung bezieht und 1 Zimmer 30qm.
an jemanden untervermietet?

Wie müsste diese Person das beim Sozialamt vortragen?
Welche Gründe angeben damit sie diese Wohnung zugesagt
bekommt?

Vielen Dank schon mal an die die mir weiterhelfen können.

LG

Ersteinmal Danke:o)

Frage ; Ist es dann besser das der Bekannte ( bezieht kein Geld vom Stadt) die Wohnung mietet und dann 2 Zimmer ggf. *Untervermietet* ?
LG

Hallo,

Vorschlag. Mache Dich vor Ort kundig. Wenn Du 100 qm anmietenb
willst, willst aber untervermieten, ist die Untermiete als
Einkommen zu rehcnen und ist auch gegenüber dem Finanzamt als
Einnahme aus Miete und Verpachtung zu erklären. Ausserdem wird
das Sozialamt hierbei wohl die Einnahmen auf die Sozialhilfe
anrechnen. Das Sozialamt hat nicht zu interessieren, ob die
Untermiete an den Vermieter geleitet wird, es hat Deine
Einkommen zu prüfen. Und bei 100 qm Wohnfläche gleichzeitig
sind keine 100 qm anzuerkennen. Dies heisst wohl, dass der
höhere Betrag an der Miete ohnhin das Sozialamt nicht
überenimmt aber auch andererseits die Untermiete als Einkommen
anzurechnen hat. Also, Beratung wird notwendig sein.
Vielleicht ist jemand hier im Forum, der Dir genaue Antworten
geben kann.

Gruss Günter

Ersteinmal Danke:o)

Frage ; Ist es dann besser das der Bekannte ( bezieht kein
Geld vom Stadt) die Wohnung mietet und dann 2 Zimmer ggf.
*Untervermietet* ?
LG

Hallo,

sicher wird diese Lösung die bessere sein. Allerdings Vorsicht. Es kann durchaus eine Kontrolle kommen, ob nicht eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegen könnte.

Gruss Günter

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