Hauptmieter Wechsel - Neuer Mietvertrag?

Hallo,

Ich habe eine Frage, wozu ich hier noch nix genaues gefunden habe.

A, B und C wohnen zu dritt in einer 3zimmer WG. Alle sind Hauptmieter. Jetzt
will C ausziehen. A und B möchten aber in der Wohnung bleiben und das Zimmer als Wohnzimmer nutzen, also kommt kein neuer Mieter!

Jetzt wurde dies dem Vermieter dies mitgeteilt, dieser meinte jedoch,
dass A und B mit ihm dafür einen neuen Mietvertrag abschließen müssen. Da es ein
neuer Vertrag ist, könne er auch die Miete „anpassen“ bzw. Erhöhen.
Ist das Rechtens? Kann C nicht einfach in A’s und B’s
Einverständnis kündigen und A und B bleiben weiter Hauptmieter? Im
Vertrag ist nichts über Mieterwechsel oder ähnliches vereinbart. Gibt
es da nicht eine „Wohngemeinschafts Regel“??

Vielen Dank!!!

A, B und C wohnen zu dritt in einer 3zimmer WG. Alle sind
Hauptmieter. Jetzt
will C ausziehen. A und B möchten aber in der Wohnung bleiben
und das Zimmer als Wohnzimmer nutzen, also kommt kein neuer
Mieter!

wie wurde gemietet? sind a oder b hauptmieter? und wurde die ganze wohnung gemietet? oder nur je ein zimmer?

Jetzt wurde dies dem Vermieter dies mitgeteilt, dieser meinte
jedoch,
dass A und B mit ihm dafür einen neuen Mietvertrag abschließen
müssen.

das kommt drauf an, was für ein vertrag es war. war c hauptmieter oder die wohnung auf alle namen gemietet, bzw. jeder hat nur ein einzelnes zimmer gemietet, dann müsste natürlich ein neuer vertrag geschlossen werden. wurde die gesamte wohnung auf den namen von a oder b gemietet, dann muss nix neu aufgesetzt werden.

Da es ein
neuer Vertrag ist, könne er auch die Miete „anpassen“ bzw.
Erhöhen.
Ist das Rechtens? Kann C nicht einfach in A’s und B’s
Einverständnis kündigen und A und B bleiben weiter
Hauptmieter?

wenn ein neuer vertrag aufgesetzt wird, dann kann der vermieter natürlich auch die bedingungen ändern.

Im
Vertrag ist nichts über Mieterwechsel oder ähnliches
vereinbart. Gibt
es da nicht eine „Wohngemeinschafts Regel“??

nein, nicht wirklich!

hier ein paar infos: http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokument…

Hallo,

A B und C haben gemeinsam als Hauptmieter die gesamte Wohnung gemietet und gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben. Das wichtigste an der Frage ist ja, OB der Vermieter einen neuen Vertrag fordern kann, da ja dann die Miete geändert werden würde.

Wenn C also Kündigt heißt das, dass diese Kündigung für alle gilt? Da ja dann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müsste. Da ist doch etwas komisch.

Alle sind gemeinsam Hauptmieter für die ganze Wohnung. kann nicht einfach C aus dem Vertrag aussteigen und A und B bleiben im Vertrag?

Vielen Dank!!

Wenn C also Kündigt heißt das, dass diese Kündigung für alle
gilt?

Jein. B und A müssen zustimmen, diese Zustimmung kann aber auch erzwungen werden.

Da ja dann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden
müsste. Da ist doch etwas komisch.

Nein, überhaupt nicht. Der Vermieter hat nicht an drei einzelne personen vermietet, sondern an eine Dreier-Gruppe. wenn diese Gruppe nicht mehr ecistiert, dann kann man ihn nicht dazu zwingen, auch an eine Zweier-Gruppe zu vermieten.

Man kann einen Vertrag nicht einfach gegen den Willen eines Vertragspartners ändern.

Alle sind gemeinsam Hauptmieter für die ganze Wohnung. kann
nicht einfach C aus dem Vertrag aussteigen und A und B bleiben
im Vertrag?

Das geht nur mit Einverständnis aller Vertragspartner - und dazu gehört auch der Vermieter.

Lg,
Max