Hauptmieter will kündigen. Was nun?

Wir haben folgende Situation: In einer 3er WG Wohnen Person A(Hauptmieter), Person B(Untermieter) und Person C(Zwischenmiete bis 31.1.14).
Person A teilt B&C am 26.10.13 mit, dass sie ausziehen möchte.
Person C ist gewillt die Hauptmieterschaft zu übernehmen, allerdings erst ab 1.2.2014, da der eigentliche Bewohner seines Zimmers, Person D(ebenfalls Untermieter) erst dann zurückkehrt.
Meine Fragen lautet nun: Ist Person A dazu verpflichtet, seinen Mietanteil bis 31.1.2014 zu bezahlen?
Und falls Person A in der Lage ist, bereits vorher einen Nachmieter zu präsentieren, der die Hauptmieterschaft übernimmt, ist er dann auf die Zustimmung von B, C und D (dies würden alle 3 ablehnen) angewiesen?
Schonmal im voraus vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Einfach mal daran halten.

Moin,

wo verstößt die Frage gegen FAQ1129?

Ich verstehe „Wir haben folgende Situation:“ als andere Variante von „Stellen wir uns folgende Situation vor:“, d.h. eine ausreichend allgem. Formulierung.

Die folgende hypothetische Beschreibung ist konform zu den Anforderungen.

Gruß Volker

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Deinem Namen alle Ehre gemacht, Naseweis…

Hallo Volker,

wo verstößt die Frage gegen FAQ1129?

Ich verstehe „Wir haben folgende Situation:“ als andere
Variante von „Stellen wir uns folgende Situation vor:“, d.h.
eine ausreichend allgem. Formulierung.

Gut gemacht!
Grabe doch den Blockwarten, die außer den reflexartigen Hinweisen auf eine FAQ sonst nichts beizutragen haben, das Wasser ab.
Vom mir einen*

Gruß:
Manni

Angesichts der Tatsache, dass niemand irgendetwas mieten oder vermieten MUSS, stellt sich hier die Frgae, wer eigentlich mit wem einen Mietverttrag geschlossen hat, was da drin steht und was der Vermieter zu einer Neuvermietung sagt (‚einen vertrag übernehmen‘ gibt es nicht).

In der ganzen Fallbeschreibung fehlt ja die wichtigste Person > der Vermieter :wink:

Der korrekte Weg, so wie ihn der Gesetzgeber vorgibt, wäre:

Hauptmieter (Person A) kündigt sein Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter fristgerecht (nach BGB 3 Monate Kündigungsfrist) und hat natürlich bis zum Mietende die gesamte Miete, die er dem Vermieter gemäß Hauptmietvertrag schuldet an den Vermieter zu zahlen - also mindestens bis 31.01.2014.
Hauptmieter (Person A) kündigt zugleich seinen Untermietern.

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürfte, einseitige Willenserklärung eines Vertragspartners an dessen Vertragspartner. Es ist also völlig egal, ob die Untermieter vom Hauptmieter A damit einverstanden sind oder nicht.

Für die Zeit ab Mietende von A kann der Vermieter dann ein neues Mietverhältnis eingehen - mit Person C oder auch mit irgendeiner anderen Person.