Hallo alle zusammen
Ich habe ein paar Fragen zum Thema Mietrecht…
Zunachst erkläre ich am besten mal die Situation:
Ich war über Silvester bis zum 10 Januar im Ausland im Urlaub. Am zweiten Januar bekam ich ein Whatsapp-Foto meiner Mitbewohnerin geschickt, auf dem meine Kündigung Fotografiert wurde. Mein Freund sagte mir, dass erst am 05. Januar auf meinem Schreibtisch die schriftliche Kündigung lag.
Ist das rechtlich so okay?
Dann hat meine Mitbewohnerin, die ja die Hauptmiete hat, zum 01. Februar eine Wohnung in ihrer neuen Heimat gefunden, nun will diese Dame die Einbauküche mitnehmen? Unser Mietvertrag läuft allerdings noch bis zum 31. März 2014… Darf Sie das? Ich habe dann keine möglichkeiten mehr mir irgendetwas zu Kochen oder etwas kühl zu lagern, da ich ja dann auch keinen Kühlschrank mehr habe!!
Ich bin so verzweifelt deswegen… Außerdem meldet sie das Internet ab zum 01. Februar - dafür zahle ich ja auch in den Nebenkosten, das kann ich ja sicher kürzen, aber was ist mit der Küche? Kann ich deswegen eine Mietminderung machen?
Bitte helft mir - ich bin für jede Antwort dankbar!
Liebe Grüße