Hauptmieterin zieht vorzeitig aus und nimmt Einbauküche mit

Hallo alle zusammen :smile:

Ich habe ein paar Fragen zum Thema Mietrecht…

Zunachst erkläre ich am besten mal die Situation:
Ich war über Silvester bis zum 10 Januar im Ausland im Urlaub. Am zweiten Januar bekam ich ein Whatsapp-Foto meiner Mitbewohnerin geschickt, auf dem meine Kündigung Fotografiert wurde. Mein Freund sagte mir, dass erst am 05. Januar auf meinem Schreibtisch die schriftliche Kündigung lag.
Ist das rechtlich so okay?

Dann hat meine Mitbewohnerin, die ja die Hauptmiete hat, zum 01. Februar eine Wohnung in ihrer neuen Heimat gefunden, nun will diese Dame die Einbauküche mitnehmen? Unser Mietvertrag läuft allerdings noch bis zum 31. März 2014… Darf Sie das? Ich habe dann keine möglichkeiten mehr mir irgendetwas zu Kochen oder etwas kühl zu lagern, da ich ja dann auch keinen Kühlschrank mehr habe!!
Ich bin so verzweifelt deswegen… Außerdem meldet sie das Internet ab zum 01. Februar - dafür zahle ich ja auch in den Nebenkosten, das kann ich ja sicher kürzen, aber was ist mit der Küche? Kann ich deswegen eine Mietminderung machen?

Bitte helft mir - ich bin für jede Antwort dankbar!

Liebe Grüße

Die Kündigung einer Wohnung/eines Zimmers muss, wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist und es sich nicht um ein möbliertes Zimmer handelt, bis zum dritten Werktag des Monats den Mieter erreichen. Ob diese schriftliche Kündigung rechtzeitig auf Ihrem Schreibtisch landete kann man aus der Ferne nicht erkennen.

Zu der weiteren Frage ist ohne Einsicht in den Mietvertrag zu haben, auch nichts zu sagen.

Hallo

Dein Artikel wird vermutlich bald gelöscht, da du FAQ 1129 nicht beachtet hast.

Ich vermute, es handelt sich um einen Untermietvertrag.
Hier steht schon mal einiges drin:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/…

Viele Grüße

Gibt es einen Untermietvertrag ? Was steht da drin ? Da ist doch alles geregelt. Wenn der Hauptmietvertrag bis zum 31. 3. läuft und die Hauptmieterin fristgemäß gekündigt hat, endet der MV dann.