Hauptmieterwechsel

Guten Tag,

da ich in verschiedenen Foren meine Problematik nicht gefunden habe, wende ich mich hier an www-Team.

Es geht um folgendes:

Person A wohnt mit anderen zwei Leuten in einer WG, Person A ist mit dem Vater als Hauptmieter eingetragen, die anderen beiden sind nur Untermieter. Vater von Person A hat damals die Bürgschaft übernommen, da alle noch Studenten sind.

Nun möchte Person A aber ausziehen. So wie ich richtig verstanden habe, kann Person A den Hauptmieter auf einen von beiden in der Wohnung lebenden Untervermieter übertragen, wenn sie dies wünschen und Person A kann den Vertrag fristgerecht kündigen. Nun wollte ich wissen, ob der Hauptmieterwechsel innerhalb der Kündigungsfrist geschehen muss oder während der Kündigung geschehen muss?

Außerdem läuft die Kaution, die auf einem Sparbuch angelegt worden ist, automatisch auf dem Namen des Vater von Person A. Nun möchte Person A aber ihren Drittel von der Kaution wieder zurück haben. Klärt Person A das mit dem Nachmieter oder kann Person A es von ihrem Vermieter ihren Drittel zurückverlangen?

Ich hoffe, ihr könnt mir da weiter helfen!

Ich danke im Voraus!

Grüße, Anna

Hallo MagicAnna,

so einfach geht das nur, wenn der Vermieter mitspielt. Er hat nur mit dem Hauptmieter einen Vertrag und ihm gegenüber haben die Untermieter keinerlei Rechte.
Der Hauptmieter ist allerdings seinen Untermietern gegenüber in der Pflicht und kann sich da nicht so einfach herausstehlen.

Die Untermieter sollten sich also absichern, dass der Vermieter diesen Wechsel akzeptiert, bevor sie ihre eigenen Rechte gegenüber IHREM Vermieter - also dem bisherigen Hauptmieter - aufgeben. Denn Ansprüche haben sie nur gegen ihn.

Gruß!

Horst