Hauptschalter auf Schaltschrank / Sicherheitsschal

Guten Tag,

bei einer Projektierung stellen sich 2 Probleme.

Der Hauptschalter soll aus Platzgründen oben auf den Schaltschrank angebracht werden. Höhe 178 cm von Boden.
VDE 0113 gibt nur her das eien Höhe von 0,6 - 1,9m eingehalten werden muss. Der Hauptschalter 0 und 1 Stellung und abschliessbar sein muss.
Durch die Anbringung oben ist jedoch der Schaltzustand ausser durch die Löcher für das Verriegeln nicht sichtbar.
Ist es erlaubt den Schalter hier anzubringen, wenn neinn gegen welche VDE wird verstossen.

Die Maschine hat viele Schutztüren. Manchmal ist es erforderlich das der Bediener oder die Wartung in den Produktionszyklus eingreifft. Hierzu ist es natürlich nitwenidig die Schutzeinrichtungen ausser Kraft zu setzen. Der Kunde wünscht hierzu einen Schlüsselschalter aussen am Schaltschrank und keine diesbezüglcihe Fehlermeldung im Display der Anlage.
Bisher haben wir es stets so geregelt das wir eine Wartungsschlüsselschlaten innen im Schlatschrank vorgesehen haben, damit die Wartungstechniker die Sicherheitseinrichtung für die Wartung ausser betrieb setzen konnte. Mit einer Fehlermeldung (Warnhinweis) auf dem Display (Simatic Panel) der Anlage.
Ist es erlaubt den Wartung Schlüsselschalter aussen am Schlatschrank anzubringen. Wenn nein, welche VDE kommt hier zu tragen.

Für Hilfe währe ich dankbar.

Hi,

die Installation eines Hauptschalters auf der Oberseite einer 1,78m hohen Maschine entspricht wei Du schon gesagt hast, nicht den VDE.

Ausserdem: ein Hauptschalter ist in der Regel ein Hauptschalter mit Notaus-Funktion, oft der einzige Notaus-Schalter (allpolig galvan. trennend) im Gegensatz zu den normalerweise in der Maschine vorhandenen Notstop-Schaltern (setzen Bewegungen endgültig still, jedoch keine allpolige galv. Netztrennung)

Ein Notausschalter muss leicht erkennbar und erreichbar sein, damit fällt eine für kleinere Personen nicht sichtbare und ohne Leiter nicht zu betätigende Lage schon aufgrund der von Euch sicher durchgeführten Gefährdungsanalyse für die Maschine aus.

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Ein Schlüsselschalter zum Brücken von Schutztüren ist - wenn auch oft gesehen - in keiner Norm vorgesehen.
Ein Schlüsselschalter lässt sich auf einfache Art und Weise manipulieren (Schlüssel wird einfach stecken gelassen), und Sicherheitseinrichtungen dürfen grundsätzlich nicht auf einfache Art und Weise manipulierbar sein.

Über einen Schalter im Schaltschrank kann man noch diskutieren, wenn man in der Betriebsanleitung klar regelt,in welchen Fällen der Schalter nur zu verwenden ist, dass der Schlüssel unter Verschluss aufzubewahren ist und nur gesondert unterwiesenen Instandhaltern ausgehändigt werden das ist usw. usw.,
GGf. überwachen wir solche Schalter noch von der Steuerung und sperren diese nach einer gewissen Zeit, so dass ein weiterer Betrieb der Maschine nur durch passworteingabe möglich ist - damit ist Dauerbetrieb mit gebrückten Türen nicht möglich.

Ein Schalter aussen am Schrank deutet schon darauf hin, dass der Betreiber geradezu beabsichtigt,den Schlüssel stecken zu lassen und die Funktion exzessiv zu nutzen - damit steigt das Unfallrisiko stark an und damt daas Risiko für euch.

Insbesondere ein Automatikbetrieb bei gleichzeitiger Brückung aller Sicherheitstüren geht überhaupt nicht.

Normalerweise löst man es so, dass sich die Türen bei Betriebsart „Hand“ entriegeln lassen und man die Handbewegungen dann mit Einzelbestätigung oder Totmanntastern fahren kann. Damit kann man die weitaus meisten Fehler diagnostizieren. Ausserdem soll die Maschine so eingehaust sein, dass man die Abläufe von aussen gut beobachten kann.

Wenn ich Maschinen konzipiere, gehe ich vor allem nach der Gefährdungsbeurteilung.
In den Normen/VDE ist auch nicht alles erfasst! Wenn - wie hier - das Risiko einer schweren Verletzung besteht, darf ich diese Lösung weder als Maschinenbauer noch als Betreiber wählen.

Für die Sicherheitsschaltgeräte von Pilz, Sick usw. gibt es i.a. auch Schaltpläne des Herstellers, die einzuhalten sind. Einen Schlüsselschalter hab ich da noch nie gesehen.

A.

Hallo Maxi,
schau mal hier:
http://www.kloeckner-moeller.de/de/support/servicequ…
das ‚Sicherheitshandbuch‘ kann ich nur wärmstens empfehlen.

Denk’ dran: wenn später mit der Anlage irgendwas passiert, ist immer auch der Entwickler mit schuld. Deshalb: ALLES dokumentieren, was mit einer gefährlichen Anlage in Zusammenhang steht. Auch, warum dies oder jenes so und nicht anders konstruiert wurde. Und wenn gar Sicherheitseinrichtungen weggelassen werden sollen oder überbrückbar gemacht werden sollen, auf jeden Fall einen ausführlichen Hinweis auf daraus entstehende Risiken vom Chef und möglichst auch vom Auftraggeber unterschreiben lassen. Später kann sich keiner mehr erinnern.

Ich habe mir angewöhnt, jeden Abend aufzuschreiben, was so gelaufen ist. Fortlaufend, eine Art Tagebuch. Ist HOFFENTLICH überflüssig, aber wer weiß?

Gruß
Axel

Guten Tag,

bei einer Projektierung stellen sich 2 Probleme.

Der Hauptschalter soll aus Platzgründen oben auf den
Schaltschrank angebracht werden.

In diesem Fall, muß der Schalter „hochkant“ auf dem Schrank angebracht werden.
Schaltzustand muß ohne Hilfsmittel(Leiter etc.) immer erkennbar sein.
Die Schaltbetätigung (Schalthebel) nicht höher als 1,9m.
• Zitat aus Sicherheitshandbuch Sicherheitstechnik an Maschinen und Anlagen
• Zugänglich anordnen zwischen 0,6 bis 1,9 m über Zugangsebene, vorzugsweise
max. 1,7 m.

Hinweis:
Bei Reparatur und Wartung sichern mit Netz-Trenneinrichtung (Hauptschalter)
Bedingungen:
• Die Netz-Trenneinrichtung (Hauptschalter) muss einer der folgenden Arten entsprechen:
a) Lasttrennschalter nach EN 60 947-3 für Anwendungskategorie AC-23B oder
b) Leistungsschalter nach EN 60 947-2, geeignet zum Trennen nach
EN 60 947-3, oder
c) Trennschalter mit Hilfskontakt zum Lastabwurf, bevor dessen Hauptkontakte öffnen, oder
d) Steckvorrichtung nach EN 60 204-1
(5.3.2.d.) bei Maschinen mit max. 3 kW/16 A.
• Schalter mit zwei Schaltstellungen:
EIN und AUS und ggf. Zwischenstellung AUSGELÖST.
In AUS-Stellung abschließbar , z. B. durch Bügelschlösser.

Höhe 178 cm von Boden.
VDE 0113 gibt nur her das eien Höhe von 0,6 - 1,9m eingehalten
werden muss. Der Hauptschalter 0 und 1 Stellung und
abschliessbar sein muss.

Durch die Anbringung oben ist jedoch der Schaltzustand ausser
durch die Löcher für das Verriegeln nicht sichtbar.
Ist es erlaubt den Schalter hier anzubringen, wenn neinn gegen
welche VDE wird verstossen.

Die Maschine hat viele Schutztüren. Manchmal ist es
erforderlich das der Bediener oder die Wartung in den
Produktionszyklus eingreifft. Hierzu ist es natürlich
nitwenidig die Schutzeinrichtungen ausser Kraft zu setzen. Der
Kunde wünscht hierzu einen Schlüsselschalter aussen am
Schaltschrank und keine diesbezüglcihe Fehlermeldung im
Display der Anlage.

Nur wenn die Anlage damit auch „Still-gesetzt“ wird, das heißt, Vorschübe und andere Antriebe müssen stehen.
Empfehle daher, „Not-Aus“-Schalter mit Schlüssel zum Entriegel oder „Betriebs-Wahlschalter“ ähnlich wie AndresK Dir auch empfahl.

Bisher haben wir es stets so geregelt das wir eine
Wartungsschlüsselschlaten innen im Schlatschrank vorgesehen
haben, damit die Wartungstechniker die Sicherheitseinrichtung
für die Wartung ausser betrieb setzen konnte. Mit einer
Fehlermeldung (Warnhinweis) auf dem Display (Simatic Panel)
der Anlage.
Ist es erlaubt den Wartung Schlüsselschalter aussen am
Schlatschrank anzubringen. Wenn nein, welche VDE kommt hier zu
tragen.

Nein
Zugang darf nur berechtigtes Personal haben (Elektrofachkraft und elektrotechnisch unterwiesene Personen), z.B. der Einrichter mit endsprechender Unterweisung.
Diese müssen den Schlüssel bei sich tragen.

Für Hilfe währe ich dankbar.

mfg
W.