Guten Tag,
mein Sohn besucht den Gymnasialzweig einer Gesamtschule in Hamburg. Er hat an der Hauptschulprüfung mit bestandenen Abschluss teilgenommen.
Im Zeugnis steht aber nur „teilgenommen“ bzw. „-“ drin. Ich möchte jedoch für meinen Sohn im Zeugnis „bestanden“ stehen haben. Die Stufenleiterin lässt da auch nicht mit sich reden. Sie verschanzt sich hinter § die ich akkut nicht verstehe.
Nun meine Fragen:
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Warum darf im Zeugnis unter Bemerkung, nach Auffassung der Stufenleiterin, kein Hauptschulabschluss - „bestanden“ stehen ?
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Welche Rechtsgrundlagen für das Eintragen bestandenen Abschlussprüfungen kann für ein Zeugnis herrangezogen werden ?
Mfg