Hallo
ich habe mit eimem Freund einen Job im Bereich Aufmass / Vermessung gemacht. Nun will unser Auftraggeber aber nur eine Rechnung haben, er sagte er mächte einen Ansprechpartner im Bezug auf Haftung haben. Wie kann ich nun eine Rechnung schreiben bei der klar wird, dass wir zusammen gearbeitet haben und gleich für unsere Arbeit haften bzw daran beteiligt waren. Wir haben beide die gleichen Tätigkeiten gehabt und zusammen das Ergebnis erarbeitet. Kann der Auftraggeber eigentlich erwarten eine Rechnung zu bekommen? Was kann er dagegen tun wenn wir ihm zwei Rechnungen schreiben?
Und wie muss ich die Rechnung schreiben wenn ich meinen Kollegen da vermerken möchte? Vielleicht als Subunternehmer? Wie sieht soeinen Rechnung aus?
Gruss
Maxdalno
hallo,
ohne dass das meine Expertise trifft: Eine Rechnung kann derjenige ausstellen, der beauftragt wurde. Vielleicht auch als BGB-Gesellschaft?
Gruß
Andreas