Meine 125er Vespa mit deutscher Zulassung steht in Frankreich am Zweitwohnsitz. Muss ich zur TÜV-Abnahme extra nach Deutschland fahren, oder geht das auch in Frankreich?
Hallo schnabelwesen,
Meine 125er Vespa mit deutscher Zulassung steht in Frankreich
am Zweitwohnsitz. Muss ich zur TÜV-Abnahme extra nach
Deutschland fahren, oder geht das auch in Frankreich?
klar geht das in Frankreich, wenn Du einen deutschen Tüv oder Dekra dort findest, oder der TüV oder die Dekra zu Dir nach Frankreich kommt (!?!)
Oder Du eine Werkstatt findest, die den „TüV-Kleber“ „kleben“ darf
Ne, mal im Ernst, DEUTSCHES Fahrzeug mit DEUTSCHEM Kennzeichen im Ausland?
Welcher TüV muss da wohl drauf ???
Gegenfrage: warum meldest Du das Teil nicht in Frankreich an? Dann kannst Du Dir solche Aktionen in Zukunft sparen.
222kpl
Fahrzeuge mit deutscher Zulssung müssen auch in Deutschland zur Hauptuntersuchung. Die Bestimmungen sind in der EU noch nicht einheitlich geregelt. Deshalb gilt: es gelten die Regelnd des Landes, in dem der Roller zugelassen ist. Das bedeutet: entweder du bringst den Roller nach Deuschland oder einen deutschen Prüfer nach Frankreich.
Danke an alle, die mir geholfen haben. Der Roller muss nach Deutschland und dort zum TÜV - was auch nicht so einfach ist, weil er angemeldet ist und seit 6 Jahren nicht mehr geprüft wurde. Eine Abmeldung in Deutschland könnte sogar Bußgeld und 2 Punkte in Fl bedeuten.
Gruß schnabelwesen